…Februar 2007 und nicht der 7. Februar 2007 gewesen, ist er darauf hinzuweisen, dass die rechtmäßige Hinterlegung die Wirkung der Zustellung hat, wobei als Zustellzeitpunkt bei Hinterlegung ohne vorhergehenden Zustellversuch der Tag der Hinterlegung (§ 23 Abs. 4. ZustG), ansonsten der erste Tag der Abholfrist gilt…
…beim Postamt erfolgt. Als Beginn der Abholfrist sei der 14. Jänner 2003 angeführt. Die rechtmäßige Hinterlegung habe die Wirkung der Zustellung. Als Zustellzeitpunkt gelte der erste Tag der Abholfrist, somit der 14. Jänner 2003. Die Berufungsfrist von einem Monat habe daher am 14. Jänner 2003…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Oberrat Mag. Christian Seywald, Landesinnungsmeister Friedrich Nagl und Kammerrat Konrad Antoni im Beisein der Schriftführerin Andrea Ölvedi über die Berufung des Bw, vertreten durch WPStbGes, vom 1. März 2007…
…diese Bescheide wurden ohne Rückschein zugestellt. Im Zuge der bereits oben erwähnten Erhebungen wurde als Zustellzeitpunkt der 19.8.2010 festgestellt. 3) Anspruchszinsen Mit Bescheiden vom 7.9.2010 wurden Anspruchszinsen 2006 in Höhe von 34.844,97 €, Anspruchszinsen 2007 in Höhe von 12…
…§ 26 ZustellG Tz 3). Das Finanzamt hat keine Beweise für einen früheren als den von der Berufungswerberin behaupteten Zustellzeitpunkt erbringen können. Zudem hat die Berufungswerberin mit dem Eingangsstempel 12.10.2009 eine Zustellung zu diesem Zeitpunkt glaubhaft vorgebracht. Die Zustellung erfolgte daher erst am 12…
…Die Angaben entsprechend § 309a BAO werden nach Mitteilung des Zustellzeitpunktes gemacht. Am selben Tag wie die Berufungen übermittelte die Bw dem Finanzamt auf elektronischem Weg für jedes der beiden Streitjahre einen "Vorlageantrag". Darin wird gleich lautend ausgeführt: Nach Telefonat mit Frau-L am 20.07…
…oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen. Nach Würdigung des durch die Aktenlage dokumentierten Sachverhaltes und des Umstandes, dass der Bw, wäre er im Zustellzeitpunkt ortsabwesend oder die Zustellung mangelhaft gewesen, ein entsprechendes Vorbringen erstattet hätte, ist daher davon auszugehen…
…am 28. Februar 2013 beim zuständigen Postamt 0000 hinterlegt; als "Beginn der Abholfrist" wurde der 1. März 2013 vermerkt. Als Zustellzeitpunkt gilt der erste Tag der Abholfrist, im vorliegenden Fall daher der 1. März 2013. Die einmonatige Berufungsfrist hätte daher an sich am 1. April…
…Beginn der Abholfrist war der 19. Dezember 2007. Gemäß § 17 Abs. 2 ZustG gilt der erste Tag der Abholfrist als Zustellzeitpunkt. Die Berufungsvorentscheidung wurde daher am 19. Dezember 2007 rechtswirksam zugestellt. Die Frist zur Einbringung eines Vorlageantrages endete daher am 21. Jänner 2008 (der 19…
…August 2010 und Anspruchszinsenbescheide 2005, 2006 und 2007 je vom 31. August 2010 übermittelt worden. Zum Zustellzeitpunkt dieser Erledigungen gehe aus den privaten steuerlichen Unterlagen der Bw. nichts hervor, seiner Erinnerung nach habe die Bw. die vorgenannten Bescheidausfertigungen etwa zeitgleich mit der Erstellung der gegenständlichen…
… 276 Abs. 4 BAO ist für die Frage der Rechtzeitigkeit des Vorlageantrages daher auf einen allenfalls späteren Zustellzeitpunkt der gesonderten Begründung zu den Berufungsvorentscheidungen abzustellen. Die gesonderte Begründung zu den Berufungsvorentscheidungen wurde ebenfalls mit Rückschein versandt und dem Vermerk auf dem Zustellnachweis entsprechend am 11…
…im Akt ausgewiesenen zustellbevollmächtigen steuerlichen Vertreter zugestellt. Mit dieser Zustellung wurde der Bescheid jedoch nicht rechtswirksam, weil die Zustellvollmacht - wie oben dargestellt - zum Zustellzeitpunkt 3. April 2012 wegen Untergang des Vollmachtgebers bereits seit etwas mehr als einem Monat (nämlich seit 29. Februar 2012) erloschen war…
…Haus-, Gartentüre) anzubringen. Sie hat den Ort der Hinterlegung zu bezeichnen, den Beginn und die Dauer der Abholfrist anzugeben sowie auf die Wirkung der Hinterlegung hinzuweisen. Die rechtmäßige Hinterlegung hat die Wirkung der Zustellung. Als Zustellzeitpunkt gilt gemäß §17 Abs. 3, 3. Satz Zustellgesetz der…
…ist darauf hinzuweisen, dass aus dem Erkenntnis der Zustellzeitpunkt nicht hervorgeht. Dass der Bf. seine Gattin ersucht habe, den Zustellzeitpunkt ausfindig zu machen (durch Überbringung des Rückscheinkuverts oder Anruf bei der Behörde), wird nicht vorgebracht. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann eine Krankheit (Unfall…
…Vielmehr wurde offensichtlich aufgrund der Zustellvermutung die Zustellung des Grunderwerbsteuerbescheides am 7. Dezember 2007 angenommen. Nachdem aber die Bw diesen Zustellzeitpunkt bestritten und eine spätere Zustellung "kurz vor Weihnachten 2007" behauptet hat, liegt diesfalls ein Zweifelsfall vor, folglich nach dem Obgesagten die bloße Zustellvermutung nach …
…für die Wirksamkeit bzw. Gültigkeit einer Hinterlegung also maßgebend, dass bzw. ob sich der Empfänger zum Zustellzeitpunkt regelmäßig an der Abgabestelle aufgehalten hat. "Grund zur Annahme" stellt nämlich nicht auf die subjektive Annahme des Zustellers, sondern vielmehr auf die objektive Tatsache ab, dass sich der…
…Vorhandensein) eines Kürzels/Handzeichen (MGFA), welches der Bw nach eigenen Angaben in Schreibschrift mit Datum ohne Jahreszahl auf Schriftstücken anbringt, hätten Aufschluss über den Zustellzeitpunkt liefern können. Die diesbezüglichen Behauptungen jedoch, dass einerseits der Bescheid am 8.Juni 2006 trotz Zustellnachweis (angeblich infolge eines Zustellmangels…
…das übliche Maß hinausgehende Kontrolle - unterlassen: Ha musste somit nicht damit rechnen, dass behördliche Schriftstücke übergeben werden, deren Zustellzeitpunkt nicht derselbe Tag (Montag) ist. In diesem Zusammenhang wird auf die eidesstättigen Erklärungen hingewiesen. Unter Punkt 4. der eidesstättigen Erklärung von Frau Haslinger geht auch hervor…
…von Amts wegen festzustellen. Die Beweislast, dass der Bw. den Abweisungsbescheid vom 16.2.2007 tatsächlich vor dem von ihm bezeichneten Zustellzeitpunkt erhalten hat, trifft somit das Finanzamt. Einen solchen Beweis hat das Finanzamt nicht erbracht. Wenn die Amtspartei ferner darauf hinweist, dass der Bw…
…dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam." Im Regelfall wäre gemäß § 16 ZustG die Zustellung an den Sohn der Bw als erwachsenen Mitbewohner der Abgabestelle und somit als Ersatzempfänger der maßgebende Zustellzeitpunkt. Da die Bw wegen ihrer bis am späten Nachmittag des 20…