…gültigen Geschäftsverteilung (vgl. § 68 FinStrG) ergebenden neuerlichen Zuständigkeit des bisher abgelehnten Spruchsenatsvorsitzenden über den letzten, bisher lediglich als verspätet zurückgewiesenen Ablehnungsantrag des Beschuldigten vom 28. Juni 2004 gemäß § 74 Abs. 1 FinStrG zuständigen Vorstand des Finanzamtes, bei dem der Spruchsenat eingerichtet ist, meritorisch zu entscheiden…
…Verbindung auf einen anderen Organwalter der Finanzstrafbehörde zu übertragen. Tatsächlich hat Frau NUßBAUMER als Bedienstete des Finanzamtes Braunau Ried Schärding die Verbindung vorgenommen und die Finanzstrafsache gegen CP derjenigen gegen HP beigefügt, sodass sich nunmehr eine Zuständigkeit des Dr. A als Spruchsenatsvorsitzender ergeben hatte (vgl…
…Zuständigkeit des Spruchsenatsvorsitzenden: Gemäß § 93 Abs.1 FinStrG bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs.2) eines mit Gründen versehenen Befehles des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs.2 leg.cit. unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des…
…Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde Wels bzw. des Spruchsenatsvorsitzenden als Organ derselben allenfalls zum Zeitpunkt der angefochtenen Amtshandlungen mit dem Hinweis darauf in Zweifel gezogen wird, als der strafbestimmende Wertbetrag 1 Mio. S überstiegen hätte und somit die Zuständigkeit der Strafgerichte gegeben sei, so lässt die Beschwerde…
…Einwand der Befangenheit von (aus welchen Gründen auch immer) nicht oder nicht zeitgerecht abgelehnten Organen der Finanzstrafbehörde erster Instanz in der Berufungsschrift berührt nicht die Zuständigkeit des (allenfalls tatsächlich befangenen) Spruchsenates ; eine allfällige derartige Befangenheit wird durch das Einschreiten des unbefangenen Berufungssenates jedenfalls saniert (vgl…
…informiert war. Der Vorsitzende des Spruchsenates hätte als Richter in einem früheren Umweltstrafverfahren Dr. H bei der fachlichen Verteidigung eines Mandanten nämlich ganz anders und keinesfalls perplex und sprachlos erlebt. Es habe ihn unangenehm berührt und befremdet, als der Spruchsenatsvorsitzende im Finanzstrafverfahren zu Beginn der…
…entscheidenden Spruchsenatsvorsitzenden hätte aber im Berufungsverfahren keine verfahrensrechtlichen Konsequenzen mehr, weil Handlungen von befangenen Organwaltern der Finanzstrafbehörde erster Instanz bei fehlender Ablehnung derselben durch die betroffene Partei diese nicht zu Amtshandlungen unzuständiger Organe machten, sondern lediglich ein Indiz im Rahmen der ohnehin eigenständigen Beweiswürdigung des…
…den Verdächtigen [Beschuldigten] selbst gelte, wäre sowohl die Hausdurchsuchung als auch die Personendurchsuchung anzuordnen gewesen. Was eigentlich gesucht wurde, wurde nicht ausgeführt. In Befolgung dieses Auftrages des Spruchsenatsvorsitzenden sind tatsächlich Beamte der Steuerfahndung gegen Dr. Z am 15. Februar 2008 im Beisein eines Vertreters der…
…im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide (außer den Erkenntnissen, so also zB wie im gegenständlichen Fall gegen den an die GW gerichteten Bescheid des Spruchsenatsvorsitzenden über die Anordnung einer Hausdurchsuchung) sowie gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist…
…möglich gewesen, erwiese sich die Ausübung verwaltungsbehördlicher unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wie die zwangsweise vorgenommene Durchsuchung von Räumlichkeiten als rechtswidriger Eingriff in die Rechte des Betroffenen. Unstrittig ist, dass im gegenständlichen Fall weder eine schriftliche noch eine mündliche Anordnung eines Spruchsenatsvorsitzenden vorgelegen hat, Hinweise auf…
…Bescheiden eines Spruchsenatsvorsitzenden entscheidet dieser über den Antrag. Der Unabhängige Finanzsenat darf sich mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht auseinandersetzen, will er nicht in das dem Bf auf verfassungsrechtlicher Ebene gewährleistete Recht auf den gesetzlichen Richter eingreifen. Die Zuständigkeit des Unabhängigen Finanzsenates…
…möglich gewesen, erwiese sich die Ausübung verwaltungsbehördlicher unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wie die zwangsweise vorgenommene Durchsuchung von Räumlichkeiten als rechtswidriger Eingriff in die Rechte des Betroffenen. Unstrittig ist, dass im gegenständlichen Fall weder eine schriftliche noch eine mündliche Anordnung eines Spruchsenatsvorsitzenden vorgelegen hat, Hinweise auf…
…möglich gewesen, erwiese sich die Ausübung verwaltungsbehördlicher unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wie die zwangsweise vorgenommene Durchsuchung von Räumlichkeiten als rechtswidriger Eingriff in die Rechte des Betroffenen. Unstrittig ist, dass im gegenständlichen Fall weder eine schriftliche noch eine mündliche Anordnung eines Spruchsenatsvorsitzenden vorgelegen hat, Hinweise auf…
…Partei im gegenständlichen Beschwerdeverfahren. Erweist sich jedoch das Vorbringen der Beschwerdeführerin als nicht zutreffend und war das beschwerdegegenständliche Handeln der Beamten der PASt Linz nicht dem Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr zuzurechnen, verbleibt hilfsweise eine Zuständigkeit des Finanzamtes Linz, bei welchem die genannte Prüfungsabteilung eingerichtet ist…
…Berufungsschrift berührt nicht die Zuständigkeit des (allenfalls tatsächlich befangenen) Spruchsenates; eine allfällige derartige Befangenheit wird durch das Einschreiten des unbefangenen Berufungssenates jedenfalls saniert (UFS 11.11.2008, FSRV/0039-I/08). Selbst eine tatsächliche Befangenheit eines Spruchsenatsvorsitzenden, welcher aber von den Parteien des erstinstanzlichen Verfahrens …
…Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz das Strafverfahren gemäß Abs. 3 leg. cit. einzuleiten. Mit BGBl 1985/571 (gültig ab 1986) wurde dem Abs. 1 angefügt, die Prüfung sei nach den für die Feststellung des…
…Antrag des Bf die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn durch die Vollziehung des Bescheides ein nicht wieder gutzumachender Schaden eintreten würde und nicht öffentliche Rücksichten die sofortige Vollziehung gebieten. Gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig; bei Bescheiden eines Spruchsenatsvorsitzenden entscheidet…
…Antrag des Bf die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn durch die Vollziehung des Bescheides ein nicht wieder gutzumachender Schaden eintreten würde und nicht öffentliche Rücksichten die sofortige Vollziehung gebieten. Gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig; bei Bescheiden eines Spruchsenatsvorsitzenden entscheidet…
…möglich gewesen, erwiese sich die Ausübung verwaltungsbehördlicher unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wie die zwangsweise vorgenommene Durchsuchung von Räumlichkeiten als rechtswidriger Eingriff in die Rechte des Betroffenen. Unstrittig ist, dass im gegenständlichen Fall weder eine schriftliche noch eine mündliche Anordnung eines Spruchsenatsvorsitzenden vorgelegen hat, Hinweise auf…
…einem Bescheid eines Spruchsenates oder eines Spruchsenatsvorsitzenden auch der Amtsbeauftragte. Gemäß § 150 Abs. 1 FinStrG sind Rechtmittel im Finanzstrafverfahren die Berufung und die Beschwerde. Gemäß § 150 Abs. 2 FinStrG beträgt die Rechtsmittelfrist einen Monat. Sie beginnt mit der Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses oder sonstigen Bescheides…