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UFSL FSRV/0069-L/08Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verfahren betreffend die Ablehnung des Spruchsenatsvorsitzenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.07.2009

…gültigen Geschäftsverteilung (vgl. § 68 FinStrG) ergebenden neuerlichen Zuständigkeit des bisher abgelehnten Spruchsenatsvorsitzenden über den letzten, bisher lediglich als verspätet zurückgewiesenen Ablehnungsantrag des Beschuldigten vom 28. Juni 2004 gemäß § 74 Abs. 1 FinStrG zuständigen Vorstand des Finanzamtes, bei dem der Spruchsenat eingerichtet ist, meritorisch zu entscheiden…

UFSL FSRV/0026-L/05Liquiditätsbedingte vorsätzliche Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen durch die Ehegattin des Unternehmers als Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.04.2006Teil 1/2

…Verbindung auf einen anderen Organwalter der Finanzstrafbehörde zu übertragen. Tatsächlich hat Frau NUßBAUMER als Bedienstete des Finanzamtes Braunau Ried Schärding die Verbindung vorgenommen und die Finanzstrafsache gegen CP derjenigen gegen HP beigefügt, sodass sich nunmehr eine Zuständigkeit des Dr. A als Spruchsenatsvorsitzender ergeben hatte (vgl…

UFSL FSRV/0028-L/05Von einem Rechtsanwalt zur Abwendung einer Hausdurchsuchung in seinen eigenen Kanzleiräumen freiwillig herausgegebenen Beweisunterlagen gegen seinen Mandanten; Prüfung deren Beschlagnahmefähigkeit durch den Spruchsenatsvorsitzenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)26.05.2010Teil 1/2

…Zuständigkeit des Spruchsenatsvorsitzenden: Gemäß § 93 Abs.1 FinStrG bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs.2) eines mit Gründen versehenen Befehles des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs.2 leg.cit. unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des…

UFSL FSRV/0009-L/03Unangemessene Festnahme bei freiwilligem Erscheinen des Verdächtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)28.06.2004

…Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde Wels bzw. des Spruchsenatsvorsitzenden als Organ derselben allenfalls zum Zeitpunkt der angefochtenen Amtshandlungen mit dem Hinweis darauf in Zweifel gezogen wird, als der strafbestimmende Wertbetrag 1 Mio. S überstiegen hätte und somit die Zuständigkeit der Strafgerichte gegeben sei, so lässt die Beschwerde…

UFSI FSRV/0039-I/08Vielfache Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und Finanzordnungswidrigkeiten betreffend Lohnabgaben eines bereits vorbestraften Gastronomen und Kabelfernsehbetreibers, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.11.2008Teil 1/2

…Einwand der Befangenheit von (aus welchen Gründen auch immer) nicht oder nicht zeitgerecht abgelehnten Organen der Finanzstrafbehörde erster Instanz in der Berufungsschrift berührt nicht die Zuständigkeit des (allenfalls tatsächlich befangenen) Spruchsenates ; eine allfällige derartige Befangenheit wird durch das Einschreiten des unbefangenen Berufungssenates jedenfalls saniert (vgl…

UFSL FSRV/0080-L/07Nicht entrichtete Selbstbemessungsabgaben eines Ziviltechnikers, welcher seine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit auf seine Ehegattin schieben will; Bemessung der Strafen und Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.05.2009Teil 1/2

…informiert war. Der Vorsitzende des Spruchsenates hätte als Richter in einem früheren Umweltstrafverfahren Dr. H bei der fachlichen Verteidigung eines Mandanten nämlich ganz anders und keinesfalls perplex und sprachlos erlebt. Es habe ihn unangenehm berührt und befremdet, als der Spruchsenatsvorsitzende im Finanzstrafverfahren zu Beginn der…

UFSL FSRV/0080-L/07Nicht entrichtete Selbstbemessungsabgaben eines Ziviltechnikers, welcher seine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit auf seine Ehegattin schieben will; Bemessung der Strafen und Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.05.2009Teil 2/2

…entscheidenden Spruchsenatsvorsitzenden hätte aber im Berufungsverfahren keine verfahrensrechtlichen Konsequenzen mehr, weil Handlungen von befangenen Organwaltern der Finanzstrafbehörde erster Instanz bei fehlender Ablehnung derselben durch die betroffene Partei diese nicht zu Amtshandlungen unzuständiger Organe machten, sondern lediglich ein Indiz im Rahmen der ohnehin eigenständigen Beweiswürdigung des…

UFSG FSRV/0017-G/08Hausdurchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Voraussetzungen zur Beschlagnahme auch der Klientenakten und der Daten über angelegte Anderkonten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)27.01.2010Teil 1/3

…den Verdächtigen [Beschuldigten] selbst gelte, wäre sowohl die Hausdurchsuchung als auch die Personendurchsuchung anzuordnen gewesen. Was eigentlich gesucht wurde, wurde nicht ausgeführt. In Befolgung dieses Auftrages des Spruchsenatsvorsitzenden sind tatsächlich Beamte der Steuerfahndung gegen Dr. Z am 15. Februar 2008 im Beisein eines Vertreters der…

UFSG FSRV/0011-G/05Beschwerde einer Abgabenhinterziehungen verdächtigen Geschäftsführerin gegen Hausdurchsuchungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)23.05.2005

…im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide (außer den Erkenntnissen, so also zB wie im gegenständlichen Fall gegen den an die GW gerichteten Bescheid des Spruchsenatsvorsitzenden über die Anordnung einer Hausdurchsuchung) sowie gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist…

UFSL FSRV/0040-L/02Angebliche Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge einer Amtshilfe durch Steuerfahndungsbeamte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.04.2004

…möglich gewesen, erwiese sich die Ausübung verwaltungsbehördlicher unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wie die zwangsweise vorgenommene Durchsuchung von Räumlichkeiten als rechtswidriger Eingriff in die Rechte des Betroffenen. Unstrittig ist, dass im gegenständlichen Fall weder eine schriftliche noch eine mündliche Anordnung eines Spruchsenatsvorsitzenden vorgelegen hat, Hinweise auf…

UFSG FSRV/0030-G/08Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Abgabenhehlerei und wegen Monopolhehlerei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.08.2008

…Bescheiden eines Spruchsenatsvorsitzenden entscheidet dieser über den Antrag. Der Unabhängige Finanzsenat darf sich mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht auseinandersetzen, will er nicht in das dem Bf auf verfassungsrechtlicher Ebene gewährleistete Recht auf den gesetzlichen Richter eingreifen. Die Zuständigkeit des Unabhängigen Finanzsenates…

UFSL FSRV/0043-L/02Angebliche Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge einer Amthilfe durch Steuerfahndungsbeamte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.04.2004

…möglich gewesen, erwiese sich die Ausübung verwaltungsbehördlicher unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wie die zwangsweise vorgenommene Durchsuchung von Räumlichkeiten als rechtswidriger Eingriff in die Rechte des Betroffenen. Unstrittig ist, dass im gegenständlichen Fall weder eine schriftliche noch eine mündliche Anordnung eines Spruchsenatsvorsitzenden vorgelegen hat, Hinweise auf…

UFSL FSRV/0042-L/02Angebliche Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge einer Amthilfe durch Steuerfahndungsbeamte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.04.2004

…möglich gewesen, erwiese sich die Ausübung verwaltungsbehördlicher unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wie die zwangsweise vorgenommene Durchsuchung von Räumlichkeiten als rechtswidriger Eingriff in die Rechte des Betroffenen. Unstrittig ist, dass im gegenständlichen Fall weder eine schriftliche noch eine mündliche Anordnung eines Spruchsenatsvorsitzenden vorgelegen hat, Hinweise auf…

UFSL FSRV/0041-L/02Angebliche Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge einer Amthilfe durch Steuerfahndungsbeamte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.04.2004

…Partei im gegenständlichen Beschwerdeverfahren. Erweist sich jedoch das Vorbringen der Beschwerdeführerin als nicht zutreffend und war das beschwerdegegenständliche Handeln der Beamten der PASt Linz nicht dem Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr zuzurechnen, verbleibt hilfsweise eine Zuständigkeit des Finanzamtes Linz, bei welchem die genannte Prüfungsabteilung eingerichtet ist…

UFSW FSRV/0100-W/11Berufung wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, Beschuldigter war zu einem Tatzeitpunkt mangels Zeichnungsbefugnis am Firmenkonto noch nicht für die Entrichtung der Abgaben zuständig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.10.2012Teil 1/2

…Berufungsschrift berührt nicht die Zuständigkeit des (allenfalls tatsächlich befangenen) Spruchsenates; eine allfällige derartige Befangenheit wird durch das Einschreiten des unbefangenen Berufungssenates jedenfalls saniert (UFS 11.11.2008, FSRV/0039-I/08). Selbst eine tatsächliche Befangenheit eines Spruchsenatsvorsitzenden, welcher aber von den Parteien des erstinstanzlichen Verfahrens …

UFSG FSRV/0016-G/08Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.01.2009

…Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz das Strafverfahren gemäß Abs. 3 leg. cit. einzuleiten. Mit BGBl 1985/571 (gültig ab 1986) wurde dem Abs. 1 angefügt, die Prüfung sei nach den für die Feststellung des…

UFSG FSRV/0011-G/08Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.01.2009

…Antrag des Bf die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn durch die Vollziehung des Bescheides ein nicht wieder gutzumachender Schaden eintreten würde und nicht öffentliche Rücksichten die sofortige Vollziehung gebieten. Gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig; bei Bescheiden eines Spruchsenatsvorsitzenden entscheidet…

UFSG FSRV/0006-G/08Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.01.2009

…Antrag des Bf die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn durch die Vollziehung des Bescheides ein nicht wieder gutzumachender Schaden eintreten würde und nicht öffentliche Rücksichten die sofortige Vollziehung gebieten. Gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig; bei Bescheiden eines Spruchsenatsvorsitzenden entscheidet…

UFSL FSRV/0039-L/02Angebliche Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge einer Amthilfe durch Steuerfahndungsbeamte
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.04.2004

…möglich gewesen, erwiese sich die Ausübung verwaltungsbehördlicher unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wie die zwangsweise vorgenommene Durchsuchung von Räumlichkeiten als rechtswidriger Eingriff in die Rechte des Betroffenen. Unstrittig ist, dass im gegenständlichen Fall weder eine schriftliche noch eine mündliche Anordnung eines Spruchsenatsvorsitzenden vorgelegen hat, Hinweise auf…

UFSW FSRV/0127-W/06Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Beschlagnahme in Form einer faktischen Amtshandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.01.2007

…einem Bescheid eines Spruchsenates oder eines Spruchsenatsvorsitzenden auch der Amtsbeauftragte. Gemäß § 150 Abs. 1 FinStrG sind Rechtmittel im Finanzstrafverfahren die Berufung und die Beschwerde. Gemäß § 150 Abs. 2 FinStrG beträgt die Rechtsmittelfrist einen Monat. Sie beginnt mit der Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses oder sonstigen Bescheides…