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UFSW RV/0423-W/06Steuerbegünstigte Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags- Feiertags- und Nachtarbeit und Fehlen des entsprechenden Zuflusses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2006

…ausgeführt wurde: ..."...Es wurden ...2003 € 4.320.- als sonstige Werbungskosten beantragt. Lt. der Berufung ... handelt es sich bei diesen Beträgen um Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen bzw. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gem. § 63 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988. Entsprechende Unterlagen wurden nicht vorgelegt…

UFSF RV/0542-F/12Beiträge im Rahmen der beruflichen Pensionsvorsorge - Werbungskostenabzug, Vorteil aus dem Dienstverhältnis? Kleines oder großes Pendlerpauschale? Pikettvergütung - steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2013

… 68 Abs. 1 EStG 1988 bzw. der monatliche Freibetrag von 360,00 € setzt - bezogen auf den konkreten Fall - eine konkrete Zuordnung zu Sonntags-, Feiertags- oder Nacharbeit voraus. Zuschläge für Samstagsarbeit können im Übrigen grundsätzlich nur nach Maßgabe des § 68 Abs. 2 EStG 1988 steuerfrei…

UFSI RV/0122-I/02Steuerfreiheit für Zuschläge für Sonntagsüberstunden im Gastgewerbe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2003

… 68 Abs. 1 EStG 1988 in der für den Prüfungszeitraum geltenden Fassung sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 4.940 S monatlich steuerfrei. Im vorliegenden Fall wurden vom Finanzamt im bekämpften…

UFSF RV/0016-F/03Für Überstundenzuschläge steht die Steuerfreiheit dann nicht zu, wenn der Grundlohn in Form von Zeitausgleich abgegolten worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2006

…sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 insgesamt bis 4.940,00 S (360,00 €) monatlich steuerfrei. Gemäß § 68 Abs. 2 EStG 1988 sind - zusätzlich zu Abs. 1 - Zuschläge für die…

UFSF RV/0166-F/04steuerfreie Behandlung einer Zahlung für Bereitschaftsdienst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2006

…Erschwernis- und Gefahrenzuschläge sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360,00 € monatlich steuerfrei. Zusätzlich zu Abs. 1 leg. cit. sind Zuschläge für die ersten fünf Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes…

UFSL RV/1454-L/08Zurückweisung eines Antrages gem. § 303 Abs.1 BAO auf Wiederaufnahme von Arbeitnehmerveranlagungsverfahren wegen Nichtgewährung der Steuerfreiheit für Sonn- und Feiertagszuschläge gem. § 68 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2012

…erstellte Dienstpläne oder nachträgliche Zeugenaussagen oder Bestätigungen nicht aus. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und damit in Zusammenhang stehende Überstunden können aus Pauschalvereinbarungen grundsätzlich nicht herausgerechnet werden, da die Steuerfreiheit der Zuschläge eine konkrete Zuordnung zu Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit voraussetzt (siehe dazu Doralt…

UFSI RV/0358-I/02Zuschläge nach § 68 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2003

…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis S 4.940.- monatlich steuerfrei. Nach dieser Gesetzesbestimmung können bestimmte Zulagen und Zuschläge bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bis zu einem monatlichen Freibetrag steuerfrei behandelt werden. Dies stellt…

UFSI RV/0628-I/09Entgelt für Rufbereitschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012

…Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. (2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für die ersten fünf Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes…

UFSF RV/0411-F/10Zulagen für Bereitschaftsdienst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2011

…Arbeiten an Sonn- und Ruhetagen in Höhe von 257,30 SFr und für Arbeiten in der Nacht in Höhe von 1.953,05 SFr gemäß § 68 EStG 1988 steuerfrei behandelt werden können. Über die Berufung wurde erwogen: Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-…

UFSF RV/0173-F/04Gebührt für das auf Arbeitsbereitschaft entfallende Entgelt eine Nachtarbeitszulage?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2005

…In dieser Zeit habe Sie Rufbereitschaft. Sie habe auch eine Schlafgelegenheit am Arbeitsplatz. Über die Berufung wurde erwogen: Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind gemäß § 68 Abs 1 EStG insgesamt bis 360 Euro…

UFSL RV/1785-L/02Nachtarbeitszuschläge für die Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr sind nicht nach § 68 Abs. 1 EStG begünstigt, selbst wenn sie auf Grund kollektivvertraglicher Bestimmungen im Zuge der Schichtarbeit zu bezahlen waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2004

…Gründen als unbegründet abzuweisen. Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 4.940 S monatlich steuerfrei. Nach § 68 Abs. 6 EStG 1988 gelten als Nachtarbeit zusammenhängende…

UFSF RV/0181-F/09Überstundenzuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit Telefonkosten/Internetkosten Computer/Privatanteil Mit 6 % zu versteuernde sonstige Bezüge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2013

…gerechtfertigt sei und dass er hinsichtlich des PC's mit dem Ansatz eines Privatanteiles in Höhe von 40 % einverstanden sei. Über die Berufungen wurde erwogen: Überstundenzuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit: Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-…

UFSG RV/0412-G/10Berichtigung des Lohnzettels - Richtigstellung der steuerfreien Zuschläge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2012

…dann konkretisieren. Darüber hinaus werde er kurzfristig für das Jahr 2006 einen Jahresausgleich beantragen. Über die Berufung wurde erwogen: § 68 EStG 1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 59/2001 bestimmt (auszugsweise) Folgendes: | (1) | Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags…

UFSI RV/0726-I/10Schmutzzulage für Arbeitnehmer eines Zahntechnikers
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.02.2011

…Zulage zu Recht steuerfrei belassen hat. Nach § 68 Abs 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis € 360,00 monatlich steuerfrei. § 68 Abs 5 EStG 1988 normiert, was unter Schmutz-…

UFSG RV/0552-G/07Gefahrenzulage für überwiegend im Innendienst verwendete Exekutivbeamte; steuerfrei behandelte Reinigungspauschalien und Telefondienstzulage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2008

…steuerbegünstigt abgerechnet. Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. Unter Gefahrenzulagen im Sinne des § 68 Abs,. 5 EStG 1988 sind jene Teile…

UFSG RV/0938-G/07Erschwerniszulage für Arbeiten am Computer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.02.2008

…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. Nach § 68 Abs. 5 EStG 1988 sind unter Erschwernis- und…

UFSF RV/0261-F/05Schmutzzulage für LKW-Fahrer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2007Teil 1/2

…die Berufung wurde erwogen: § 68 Abs 1 und Abs 5 EStG lauten: (1) Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. (5) Unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind jene…

UFSF RV/0229-F/04Ein Grenzgänger urgiert die Steuerbegünstigung für die von ihm in der Steuererklärung geltend gemachte Schmutz- und Nachtzulage.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.06.2006

…Parteien des Verfahrens in Streit, ob die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der behaupteten Schmutz- und Nachzulage im Sinne des § 68 Abs. 1 EStG 1988 gegeben sind. Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und…

UFSF RV/0105-F/05steuerfreie Zulage für Nachtarbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…ob die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der behaupteten "Nachtzulagen" im Sinne des § 68 Abs. 1 EStG 1988 im gegenständlichen Fall gegeben sind. Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende…

UFSG RV/0685-G/06keine steuerfreie Schmutzzulage für LKW-Lenker
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.06.2013

…erwogen: Gemäß § 68 Abs.1 EStG sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis zu einem im Gesetz genannten Betrag monatlich steuerfrei. Unter Schmutzzulagen sind nach dessen Abs. 5 jene Teile des Arbeitslohnes…