…Bauvertrag | 1,416.666,70 S | Diverse Zusatzaufträge | 196.786,30 S | Summe | 1,613.453,00 S | + 20 % MWSt | 322.690,60 S | Schlussrechnungssumme | 1,936.143,60 S Original Bauplan Typ B 1 vom…
…Bauvertrag | 1,416.666,70 S | Diverse Zusatzaufträge | 196.786,30 S | Summe | 1,613.453,00 S | + 20 % MWSt | 322.690,60 S | Schlussrechnungssumme | 1,936.143,60 S Original Bauplan Typ B 1 vom…
…Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind (Fellner, aaO, § 5 Rz 6a und die dort zitierte Judikatur). Letztendlich kommt aber dem Berufungsvorbringen der Bw, die Kosten für Zusatzaufträge, die im Pauschalpreis laut Bauvertrag nicht enthalten seien, nicht in die Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen, Berechtigung zu. Gerade weil auch der Fixpreis…
…Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind (Fellner, aaO, § 5 Rz 6a und die dort zitierte Judikatur). Letztendlich kommt aber dem Berufungsvorbringen des Bw, die Kosten für Zusatzaufträge, die im Pauschalpreis laut Bauvertrag nicht enthalten seien, nicht in die Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen, Berechtigung zu. Gerade weil auch der Fixpreis…
…Von der Bw. wurde auch eingewendet (vgl. das Schreiben vom 4. April 2012), dass sie sich durch das gegenständliche Mobilienleasing eine "Umwegsrentabilität über Zusatzaufträge im Planungs-, Bau- und Baubegleitungsbereich" erhofft habe. Diese Umwegsrentabilität sei nicht eingetreten, weshalb die Leasingtätigkeit wieder eingestellt worden sei. Wenn die…
…6. Februar 2001 zur Anwendung. Punkt VII dieses Vertrages betreffend Zusatzaufträge und Leistungsänderungen ist zu entnehmen, dass der Bauführer durch Abschluss dieses Vertrages sowohl das technische Ausführungsrisiko übernimmt und auch dafür einsteht, dass das Bauvorhaben wie es dem gegenständlichen Vertrag zu Grunde gelegt wurde, mit…
…759 vereinbart. Als Planungsunterlage kam ein Entwurf vom 8. November 2000 zur Anwendung. Punkt VII dieses Vertrages betreffend Zusatzaufträge und Leistungsänderungen ist zu entnehmen, dass der Bauführer durch Abschluss dieses Vertrages sowohl das technische Ausführungsrisiko übernimmt und auch dafür einsteht, dass das Bauvorhaben, wie es…
…676 vereinbart. Als Planungsunterlage kam ein Entwurf vom 9. Mai 2001 zur Anwendung. Punkt VII dieses Vertrages betreffend Zusatzaufträge und Leistungsänderungen ist zu entnehmen, dass der Bauführer durch Abschluss dieses Vertrages sowohl das technische Ausführungsrisiko übernimmt und auch dafür einsteht, dass das Bauvorhaben, wie es…
…759 vereinbart. Als Planungsunterlage kam ein Entwurf vom 8. November 2000 zur Anwendung. Punkt VII dieses Vertrages betreffend Zusatzaufträge und Leistungsänderungen ist zu entnehmen, dass der Bauführer durch Abschluss dieses Vertrages sowohl das technische Ausführungsrisiko übernimmt und auch dafür einstehen hat, dass das Bauvorhaben, wie…
…zu, die Berufungsbehörde hat allerdings die Pflicht, den angefochtenen Bescheid in jede Richtung zu überprüfen und allenfalls entsprechend abzuändern. Deshalb ist der bekämpfte Bescheid insofern zu berichtigen, als bei der Berechnung der GrESt die Kosten für Zusatzaufträge, die im Pauschalpreis lt. Bauvertrag nicht enthalten waren…
…ging sogar soweit, dass die Helfer vom Betriebs- oder Abteilungsleiter der Markt zusätzliche Arbeitsaufträge erhielten und ausführten. Diese Zusatzaufträge wurden aber nicht wie bei einem selbständigen Werkvertragsverhältnis zwischen den Helfern und der Markt abgerechnet, sondern flossen in die Stundenabrechnung der Markt mit dem Bw. ein…
…nicht neuerlich widerspricht. II. Auftragssumme (Werklohn) Die Auftragssumme beträgt netto Pauschal EUR 2.000,00 Die Abgeltung von Teilleistungen bedarf einer Vereinbarung gemäß des Punktes "Zusatzaufträge und Schriftlichkeit als Wirksamkeitsvoraussetzung". Die Beweislast für die ordnungsgemäße Leistungserbringung trifft in jedem Fall den Auftragnehmer. Für den Fall…
…die Berufungsbehörde hat allerdings die Pflicht, den angefochtenen Bescheid in jede Richtung zu überprüfen und allenfalls entsprechend abzuändern. Deshalb ist der bekämpfte Bescheid insofern zu berichtigen, als bei der Berechnung der GrESt allfällige Kosten für Zusatzaufträge, die im Pauschalpreis lt. Bauvertrag nicht enthalten waren, in…
…die Berufungsbehörde hat allerdings die Pflicht, den angefochtenen Bescheid in jede Richtung zu überprüfen und allenfalls entsprechend abzuändern. Deshalb ist der bekämpfte Bescheid insofern zu berichtigen, als bei der Berechnung der GrESt allfällige Kosten für Zusatzaufträge, die im Pauschalpreis lt. Bauvertrag nicht enthalten waren, in…
…Die Berufungsbehörde hat allerdings die Pflicht, den angefochtenen Bescheid in jede Richtung zu überprüfen und allenfalls entsprechend abzuändern. Deshalb ist der bekämpfte Bescheid insofern zu berichtigen, als bei der Berechnung der GrESt allfällige Kosten für Zusatzaufträge, die im Pauschalpreis lt. Bauvertrag nicht enthalten waren, in…
…hat allerdings die Pflicht, den angefochtenen Bescheid in jede Richtung zu überprüfen und allenfalls entsprechend abzuändern. Deshalb ist der bekämpfte Bescheid insofern zu berichtigen, als bei der Berechnung der GrESt allfällige Kosten für Zusatzaufträge, die im Pauschalpreis lt. Bauvertrag nicht enthalten waren, in die Bemessungsgrundlage…
…auch in der Raumaufteilung grundlegend von dem ursprünglichen Plan C. Die erhebliche Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung werde auch durch die Schlussrechnung dokumentiert, worin zahlreiche Zusatzaufträge ausgewiesen seien, welche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Plan darstellten. Diese Berufung hat das Finanzamt dem unabhängigen Finanzsenat am 8…
…von dem ursprünglichen Plan C. Die erhebliche Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung werde auch durch die Schlussrechnung dokumentiert, worin zahlreiche Zusatzaufträge ausgewiesen seien, welche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Plan darstellten. Diese Berufung hat das Finanzamt dem unabhängigen Finanzsenat (UFS) am 8. November 2004 ohne vorherige…
…Rechnungen würde teilweise bewusst nicht mit der tatsächlichen Auslieferung der Maschine abgeschlossen, um allfällige Zusatzaufträge, Ergänzungen oder Rechnungen von Fremdlieferanten auch später noch aufbuchen und so einheitlich abrechnen zu können. Dies erklärt allerdings nicht, weshalb selbst Jahre nach Abschluss dieses Auftrages (und damit auch nach…
…beschrieben. Durch die Rechnung vom 20. Dezember 2001 der St.-GmbH sei der ursprüngliche Pauschalpreis des Generalunternehmervertrages wesentlich überschritten worden, wofür der BP keinerlei Zusatzaufträge vorgelegt worden seien. Die BP sehe sich daher "außerstande", die im Zusammenhang mit dem Generalunternehmervertrag abgerechneten Leistungen zu überprüfen, weshalb…