… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, als Werbungskosten abzugsfähig. Um Fortbildung…
…nicht berücksichtigt. Für diese Werbungskosten wurden die Zahlungs-bestätigungen beigelegt. Da dieses Studium im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit steht und gem. RZ 361 LStRL als abzugsfähige Aufwendung behandelt wird, ersuche ich diese Aufwendungen ebenfalls zu berücksichtigen." Mit einem weiteren Ergänzungsersuchen vom 8. August 2005…
…2000 (BGBl. I Nr. 106/1999) auch Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten dar. Auf Grund der bis 1999 geltenden Rechtslage steuerlich abzugsfähige Fortbildungskosten sind auch weiterhin (auf Grund des allgemeinen Werbungskostenbegriffes des § 16…
…2000 (BGBl. I Nr. 106/1999) auch Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten dar. Auf Grund der bis 1999 geltenden Rechtslage steuerlich abzugsfähige Fortbildungskosten sind auch weiterhin (auf Grund des allgemeinen Werbungskostenbegriffes des § 16…
…In diesem Fall geht die Voraussetzung einer ausgeübten oder damit verwandten beruflichen Tätigkeit schlicht ins Leere, da dem Steuerpflichtigen diese Aufwendungen vor der Erzielung von konkreten Einnahmen anfallen und somit regelmäßig mit der Erwerbung von Einnahmen im Zusammenhang stehen. Nach Auffassung des VwGH müssen - hinsichtlich…
…die Tätigkeitsbereiche der Berufungswerberin unmittelbar zum Inhalt, kann nicht erkannt werden. Nach der Norm des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind neben berufsspezifischen Fortbildungsaufwendungen weiters aber auch Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen abzugsfähig, soweit sie mit dem ausgeübten oder einem damit verwandten Beruf in Zusammenhang…
…des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der für das Berufungsjahr gültigen Fassung sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Gemäß § 20 Abs.1 Z 2 lit. a EStG…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der für das Streitjahr gültigen Fassung sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten. Aufwendungen für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten…
…Public Financial Policy" und einem "Master of Science in Public Financial Policy" abgeschlossen habe. Diesbezüglich legte er die Diplome der London SEP vom 31. Juli 2002 und 31. Juli 2004 vor. "2) Haben Sie gleichzeitig eine Tätigkeit ausgeübt, mit der dieses Studium im Zusammenhang stand…
…oder Erhaltung der Einnahmen (§ 16 Abs. 1 EStG 1988, idF BGBl. I 28/1999). Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. (§ 16 Abs. 1 Z 10, Satz 1 EStG 1988, idF BGBL I Nr…
…nach § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 als Werbungskosten nur Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in Zusammenhang mit der von der Bw. ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit in Betracht kommen. Fortbildungsmaßnahmen würden dazu dienen, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um…
…Aufwendungen für die in Rede stehende Fortbildungsmaßnahme seien im Zusammenhang mit der von der Bw. ausgeübten beruflichen Tätigkeit angefallen. Die Feststellung, das die Lohnsteuerrichtlinien keine Rechtsgrundlage für die Berufungsbehörde sein würden, was ohnedies nicht behauptet worden sei, könne eine zu beantwortenden Frage nicht entnommen werden. …
…Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten u.a. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 dürfen bei den…
…106/1999, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit Betriebsausgaben sind. Aufwendungen für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten zustehenden Nächtigungsgeldes der Höchststufe bei Anwendung des §…
…1 Z 10 EStG 1988 wie folgt: Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit . Der Unabhängige Finanzsenat hat die jeweilige Rechtslage zu beachten .Dies ist die Bestimmung über die Werbungskosten in der Fassung BGBl…
…der Betriebstätigkeit - und etwas anderes könne eine Betriebsaufgabe nicht sein, da auch keine wie immer gearteten Betriebsmittel vorhanden seien - wegfalle. Aus der Sonderbestimmung des § 22 Z 2 EStG vorletzter Satz, nach der auch Pensionsbezüge, somit Bezüge, die ursächlich nicht mit einer ausgeübten Tätigkeit zusammen hängen…
…des ersten oder eines anderen (zweiten) Berufes sind Ausbildungskosten. Die o. a. Bestimmung normiert die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für die Ausbildung, wenn der Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit vorliegt, die zu der vom Steuerpflichtigen ausgeübten Tätigkeit artverwandt ist. Ob eine Tätigkeit artverwandt ist…
…nur Studienbeiträge, sondern sämtliche mit dem Studium zusammenhängenden Aufwendungen abzugsfähig. Entsprechend dem bisherigen Konzept sind Aus- und Fortbildungsmaßnahmen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie in Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit stehen, oder eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellen. Abzugsfähige Aufwendungen…
…gemachten Ausgaben in keinem Zusammenhang mit einer ausgeübten betrieblichen Tätigkeit stünden, liege nach Ansicht des Prüfers keine Einkunftsquelle vor. Mangels Erzielung von Einnahmen sei es auch ausgeschlossen, dass ein Gesamtüberschuss erzielt werde. Die Betätigung und die daraus entstehenden Aufwendungen würden nicht einem typischen Berufsbild entsprechen…
…Fortbildungskosten ist ein Veranlassungszusammenhang mit einer ausgeübten Tätigkeit. Dieser ist grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn die Bildungsmaßnahmen gleichzeitig mit der ausgeübten Tätigkeit erfolgen. Da Sie Ihre Tätigkeit bei der Fa. E. GmbH mit 1. Juli 1999 eingestellt haben, bestehen Zweifel am Zusammenhang der von Ihnen…