…die Festsetzung eines Säumniszuschlages berufen. Über diese Berufung wurde vom Finanzamt mit abweisender Berufungsvorentscheidung vom 7.Juli 1998 abgesprochen. Diese Erledigung wurde der Bw mittels Hinterlegung beim Postamt am 10.Juli 1998 zugestellt. Am 17.August 1998 langte beim Finanzamt eine als Vorlageantrag an die…
…Die Zurückweisung der Berufung (eines Vorlageantrages) hat mit Bescheid zu erfolgen. Die Bestimmung über die Zurückweisung einer Berufung gilt auf Grund des zweiten Satzes des § 276 Abs 4 BAO sinngemäß auch für Vorlageanträge. Die Erlassung von Zurückweisungsbescheiden obliegt sowohl der Abgabenbehörde erster Instanz als auch…
…2009 verspätet eingebracht wurde, geht die Bw. in keiner Weise ein. Das Finanzamt wertete diese "2. Berufung" als Vorlageantrag und legte die Berufung an den UFS vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Frist zur Einbringung einer Berufung einen…
…als verspätet anzusehen. Die von ihr erhobene Rechtsbehauptung, mit der Erledigung vom 5. Februar 2007 sei auch über den Haftungsbescheid vom 20. Dezember 2006 betreffend Kapitalertragsteuer angesprochen wurde, erweist sich als aktenwidrige Zweckbehauptung. Ebensowenig ist das Vorbringen, wonach eine Zurückweisung eines Vorlageantrages mit der Begründung…
…war, da das Finanzamt keine derartigen Aufzeichnungen führt. Mit dem angefochtenen Zurückweisungsbescheid vom 5. November 2001 wies das Finanzamt schließlich den Vorlageantrag als verspätete zurück, da die Berufungsfrist am 24. September 2001 abgelaufen sei und der vorliegende, mit der Post übermittelte Vorlageantrag, datiert mit 24…
…für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung." Nach einem Zustellversuch am 13.1.2011 wurde der Bescheid beim zuständigen Postamt hinterlegt und als Beginn der Abholfrist der 14.1.2011 angegeben. Die Bw. erhob gegen den Bescheid Berufung und begründete diese damit…
…sei die Zurückweisung zu Unrecht erfolgt. Die Bw. beantragte daher die Zuerkennung der Familienbeihilfe für ihre Tochter Z für die Monate Juli 2001 bis Mai 2002. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung. Die Bw. brachte ein neuerliches Schreiben beim Finanzamt ein, welches als Vorlageantrag gewertet…
…dass im Schreiben vom 8. März 2010 dessen Bescheidqualität ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Mangels Ergehens eines Bescheides war somit ein Rechtsmittel dagegen unzulässig, wobei dahin gestellt werden kann, ob dieses als Berufung oder Vorlageantrag zu werten war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 14…
…für Anträge auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (Vorlageanträge). Liegen die Voraussetzungen für eine Zurückweisung vor, so darf eine Sachentscheidung zufolge dieser formellen Hindernisse nicht ergehen. Aufgrund er oben genannten Bestimmung, ergibt sich die Zurückweisung als zwingende Rechtsfolge und lässt keinen…
…hindere eine fehlende Begründung [des angefochtenen Bescheides] nicht den Eintritt der Rechtskraft. Rechtsmittel Bw: Das Schreiben der Bw. vom 10. April 2006 (Akt 2004, Seite 16) ist als Berufung gegen die Zurückweisung der Berufung Einkommensteuer 1998 bis 2002 und als Vorlageantrag betreffend Abweisung der Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 16. Jänner 2007 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist im…
…den als richtig zu erachtenden Finanzdatenbanken, FinanzOnline und AIS-DB2 geht eindeutig hervor, dass die Bw. erst mit Wirkung vom 6.5.2009 eine Berufung gegen den ESt-Bescheid 2007 erhoben hat und diese somit verspätet ist. Auch ein fälschlich als Berufung bezeichneter fristgerechter Vorlageantrag…
…unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag des Bw., vom 8. März 2007 betreffend den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 24. August 2006 über die Zurückweisung einer Berufung entschieden: Der Vorlageantrag wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO) als verspätet eingebracht zurückgewiesen. Begründung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M, vertreten durch C, vom 14. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch N, vom 8. Februar 2007 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…GZ. RV/1200-W/07 als verspätet eingebracht zurück. Der Haftungsbescheid vom 21. Dezember 2004 ist daher zweifelsfrei in Rechtskraft erwachsen und das Berufungsverfahren betreffend Bescheid vom 24. August 2006 über die Zurückweisung der Berufung vom 11. August 2006 durch den genannten Bescheid des Unabhängigen…
…betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) betreffend Umsatzsteuer 2002 und Zurückweisung einer Berufung gegen die Bescheide betreffend Umsatzsteuer 2003 und Feststellung von Einkünften für 2003 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) wurde nach einer Betriebsprüfung…
…vom Finanzamt als Berufung gegen den Abweisungsbescheid vom 3. Oktober 2001 gewertet, wurde mit Bescheid vom 15. März 2002 (als verspätet eingebracht) zurückgewiesen. Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat, ein Zustellmangel wurde nicht geltend gemacht. Die Zurückweisung der Berufung durch das…
…Beschwerdefall habe es die Behörde verabsäumt, aktenmäßig die Grundlage für eine verläßliche Beurteilung der Frage zu schaffen, wann der erstinstanzliche Bescheid zur Post gegeben bzw. zugestellt wurde, und dürfe daher die Berufung nicht als verspätet zurückweisen. Der VwGH vertrat in ständiger Rechtsprechung zu § 26 Abs…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht…
…Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) hinsichtlich Feststellungsbescheide für die Jahre 2000, 2001 und 2002 entschieden: Die Berufung gegen die Zurückweisungsbescheide wird als unbegründet abgewiesen. Die…