Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch StB-Kzl, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Zurücknahmeerklärung der Berufung (§ 85 BAO) betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2007 bis 2009 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben…
…Daher sei gemäß § 275 BAO mit Bescheid auszusprechen gewesen, dass die Berufung als zurückgenommen gelte. Gegen diese Zurückgenommenerklärungsbescheide erhob der Bw mit Datum vom 21.10.2010 Berufung. In der Begründung führt er aus, er habe [in seinem Fristverlängerungsantrag vom 9.9.2010] auf den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des K, inW, B, vertreten durch Mag. Johannes Schmidt, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Nibelungengasse 8/1/1-3, vom 16. Juni 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vom 15. Mai 2008 betreffend Zurücknahmeerklärung…
…wobei sie im Einzelnen Ausführungen zu den Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung erstattete. Auf die Zurückgenommerklärung nahm sie dabei keinerlei Bezug. Diese Berufung ist Gegenstand des Verfahrens. Das Finanzamt erließ abweisende Berufungsvorentscheidungen, wobei es in einer ergänzenden Bescheidbegründung vom (30.10.2007) nach Darstellung des Verfahrensganges…
Bescheid Die Berufung des Bw., Steuerberater, Wien, vom 28. August 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. Juli 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2004 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2006 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194…
Bescheid Die Berufung der X. GmbH., Adr., vertreten durch ZZ., Adr., vom 13. März 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2002 bis 2005 und Umsatzsteuer für das Jahr 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vormals: 1120 Wien, X.Straße, vom 14. Dezember 1995 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vom 10. November 1995 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 1993 entschieden: Es wird…
Bescheid Die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 machte der Berufungswerber (Bw.) neben…
Bescheid Der Vorlageantrag vom 14. April 2010 betreffend die Berufung der Bw, vom 23. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Fachexpertin Hofrätin Mag. Dagmar Ehrenböck, vom 10. März 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO…
Bescheid Die Berufung des Vereins "I", z. Hd. Herrn N, vertreten durch M, vom 10. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch A, vom 9. April 2010 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2002 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr.Bw., vertreten durch Goldsteiner und Partner, Steuerberatungskanzlei, 2700 Wr. Neustadt, Babenbergerring 7, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2004 beschlossen: Die Berufung wird gemäß § 85 Abs. 2…
Bescheid Die Berufung der A, W, vertreten durch Mag.B, X, vom 29. August 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 25. Juli 2005 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2003 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als…
Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Herstellung von Markisen und Markisentüchern, Deutschland, vertreten durch Hennies & Hennies, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, D-50933 Köln, Hültzstraße 6-8, vom 21. August 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22. Juli 2003 betreffend Vorsteuererstattung…
Bescheid Die Berufungen X, vom 29. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Y vom 29. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2009 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2010 gelten gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Hannes Prosen, in der Finanzstrafsache gegen H.K., zu Recht erkannt: Der Rechtsmittelantrag vom 1. Juni 2004 gilt gemäß § 156 Abs. 2 FinStrG als zurückgenommen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt…
Bescheid Die Berufung der X, vom 1. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 3. Februar 2010 betreffend Familienbeihilfe gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO) als zurückgenommen. Begründung Die Berufungswerberin beantragte am 15.12.2009 mittels Formblatt Beih 1…
Bescheid Die Berufung des BwAdresse, Beteiligter der A KG, gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO 2003 bis 2006 für die A KG gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF…
Bescheid Die Berufung der Bw, vom 13. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 4. Juli 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2000 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Gemäß § 250 Abs.1 BAO muss eine…