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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/2627-W/07

Zurückgenommenerklärung der Berufung nach Nichtbeantwortung eines Mängelbehebungsauftrages

geltende FassungSonstiger BescheidRV/2627-W/07vom 19.12.2007
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Bescheid Die Berufung des Bw., Steuerberater, Wien, vom 28. August 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. Juli 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2004 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2006 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Da dem Auftrag vom 13. November 2007, die Mängel der Berufung vom 28. August 2006 zu beheben, innerhalb der gesetzten Frist nicht entsprochen wurde, hatte die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge einzutreten. Wien, am 19. Dezember 2007

Normen und Schlagworte

AuftragMängelzurückgenommen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Sonstiger Bescheid
Geschäftszahl
RV/2627-W/07
Stammnummer
31969
Gültig
19.12.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF