…nicht auf die GmbH übergegangenen Honorarforderungen von netto 18.947.055,83 S wurden im Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2001 der Eigenverbrauchsbesteuerung unterzogen. Diese Eigenverbrauchsbesteuerung wurde zu Unrecht vorgenommen. Das Zurückbehalten von Kundenforderungen anlässlich einer Geschäftsveräußerung (oder einer Betriebsaufgabe) erfüllt nicht den Tatbestand des Eigenverbrauchs…
…die gesonderte Feststellung von Einkünften erliegen, die im angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2001 noch nicht berücksichtigt sind. Es sind dies Mitteilungen des Finanzamtes Salzburg-Stadt, wonach von den von der JK-KEG im Jahr 2001 erzielten Einkünften aus Gewerbebetrieb auf den Bw ein Anteil von -178.050…
…noch Verträge gemacht habe, habe er bspw. auch noch die Grundbuchsgesuche gemacht. Das Zurückbehalten von Arbeiten habe sich auch auf den Kaufpreis der Kanzlei ausgewirkt: dieser habe ca. 500.000 Euro bei einem Jahresumsatz von ca. 1 Mio Euro betragen. Der Bw. habe den Kundenstock…
…6 EStG nicht gegeben. Auch im Falle der Zurückbehaltung von Teilen der wesentlichen Betriebsgrundlagen und Überlassung der Nutzung durch den Erwerber (Betriebsgebäude) liege gemäß verwaltungsgerichtlicher Judikatur (VwGH 12.1.1979, 2600/78) eine Betriebsveräußerung vor. Zum Berufungsbegehren II wandte die Amtsvertreterin in ihrem Vorlagebericht ein…
…rein buchhalterisch keine zurückbehaltenen Verbindlichkeiten. ad 3) § 16 (5) UmgrStG kam nicht zur Anwendung. ad 4) In der offen gelegten Bilanz im Firmenbuch ist der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 456.743,71. Im Anhang sind lediglich die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem…
…Rechnung an Bw.. Der Betrieb "Weinhandel-Abhofverkauf" hatte kein eigenes Warenlager und auch keine Büroräumlichkeiten. Die Verwaltungstätigkeit für den Betrieb "Weinhandel-Abhofverkauf" wurde von den Angestellten der GmbH wahrgenommen. Beim Betrieb "Weinhandel-Abhofverkauf" entstanden keine Kundenforderungen, da nur Barverkäufe getätigt wurden. Wenn ein Kunde nicht…
…Zeit Rechnung an GH. Der Betrieb "Weinhandel-Abhofverkauf" hatte kein eigenes Warenlager und auch keine Büroräumlichkeiten. Die Verwaltungstätigkeit für den Betrieb "Weinhandel-Abhofverkauf" wurde von den Angestellten der GmbH wahrgenommen. Beim Betrieb "Weinhandel-Abhofverkauf" entstanden keine Kundenforderungen, da nur Barverkäufe getätigt wurden. Wenn ein Kunde…
…des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens stimmen darin überein, dass das in das Privatvermögen überführte Gebäude gegenständlich nicht zu den wesentlichen Grundlagen des Großhandelsbetriebes gehörte und damit von einer Betriebsveräußerung im Ganzen auszugehen sei. Werden anlässlich einer Betriebsveräußerung (oder -aufgabe) unwesentliche Betriebsgrundlagen zurückbehalten, ändert dies an der Beurteilung…
…Der von Herrn L mit rund S 2,700.000,00 bezifferte Schuldenstand sei in den Jahresabschlüssen ausgewiesen. Der geringere Betrag betreffe die O-Bank ,welche lediglich eine Zweigstelle der B-Bank sei. Anlässlich der Betriebsaufgabe im Jahr 1998 hätten als einziger Vermögenswert Kundenforderungen in…
…Euro-Umstellung automatisch in Euro umgerechnet. Ein nachträglicher Ausdruck von Angeboten aus den Prüfungsjahren wäre daher auch im Prüfungs- und Berufungsverfahren jederzeit möglich gewesen. In Anbetracht dieser Umstände, kann sich der Unabhängige Finanzsenat des Eindruckes nicht erwähren, dass die Bw diese Unterlagen bewusst zurückgehalten hat…
…den mitvorgelegten Veranlagungsakt sowie die Akten der Betriebsprüfung verwiesen. Aus dem Akteninhalt werden noch folgende Feststellungen getroffen: Aus dem vom Finanzamt angeführten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 geht hervor, dass Kundenforderungen in Höhe von rd. € 173.000,-- bestanden. Als Kassa und Bankguthaben waren rd…
…beträchtlichen und das Sicherstellungsvolumen bei weitem übersteigenden Aktiven (vor allem Forderungen von über € 2 Mio.). In Beantwortung dieses Vorhaltes teilte der Betriebsprüfer mit, dass im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages bereits sämtliche Kundenforderungen beglichen gewesen und im zweiten Halbjahr 2009 keine weiteren Umsätze verwirklicht…
…Die Schulden sind insoweit Privatvermögen und die darauf entfallenden Schulden nicht abzugsfähig, als der Steuerpflichtige den Erlös und die zurückbehaltenen Aktiva nicht zur Tilgung der Verbindlichkeiten verwendet. Zu den nachträglichen betrieblichen Einkünften gehören weiters beispielsweise Änderungen des Unternehmenskaufpreises aufgrund von Wertsicherungen, Zinsen aus der Unternehmenskaufpreisforderung…
…KEG war. Nicht nachvollziehbar ist auch, wieso die Bw. eine an sie gerichtete Faktura im Original aus der Hand gibt und lediglich die von dieser Faktura angefertigte Kopie zurückbehält, zumal eine allfällige Kommentierung der Faktura durch Siegfried W. wohl auch anhand einer Kopie möglich gewesen…
…13.2.1990 in Bezug auf diese Rechnung vom 14.11.1989 einen Teilbetrag von 78.000 S entrichtet hat. Ferner legten der Bw. und seine steuerliche Vertreterin noch Ablichtungen des Kontos "Pauschalwertberichtigungen zu Kundenforderungen" betreffend die Jahre 1991-1995 vor. Am 13.12.2005…
…Mag. P.: Aus der Rechtsprechung des VwGH, das wird von Zorn im Kommentar in der letzten Ergänzungslieferung sehr genau ausgeführt und dargestellt. Dr. G.S.: Der VwGH kann auch nur Gesetze interpretieren. Aus welcher Bestimmung des HGB oder welcher Spezialbestimmung im EStG würden sie ableiten…
…§ 198 Rz 126). Eine Verbindlichkeit (im Unterschied zu einer Rückstellung) liegt nur dann vor, wenn es sich um ein zweiseitig unwiderrufliches Rechtsgeschäft handelt (Bertl/Hirschler, Die bilanzielle Behandlung von endfälligen Sparprämien, RWZ 1998, 361). Im gegenständlichen Fall hat der Sparkunde ein Recht auf eine vorzeitige…
…§ 198 Rz 126). Eine Verbindlichkeit (im Unterschied zu einer Rückstellung) liegt nur dann vor, wenn es sich um ein zweiseitig unwiderrufliches Rechtsgeschäft handelt (Bertl/Hirschler, Die bilanzielle Behandlung von endfälligen Sparprämien, RWZ 1998, 361). Im gegenständlichen Fall hat der Sparkunde ein Recht auf eine vorzeitige…
…Februar 2012, März 2012, April 2012 sowie Mai 2012 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Sämtliche Bescheide werden abgeändert und die Umsatzsteuer für die betreffenden Zeiträume mit Gutschriften in Höhe von € 23.787,57 (2009), € 2.244,18 (Jänner 2010), € 41.702…
…30. Juni 2005 wurde durch die Berufungswerberin wie folgt geantwortet: Mit Aktienkaufvertrag vom 14. November 2000 seien nicht 100% der Anteile an der B.AG von der Bw. erworben worden, da die B.AG 10% eigene Anteile gehalten hätte. Mit neuerlichem Schreiben vom 10. Oktober…