…nicht auf die GmbH übergegangenen Honorarforderungen von netto 18.947.055,83 S wurden im Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2001 der Eigenverbrauchsbesteuerung unterzogen. Diese Eigenverbrauchsbesteuerung wurde zu Unrecht vorgenommen. Das Zurückbehalten von Kundenforderungen anlässlich einer Geschäftsveräußerung (oder einer Betriebsaufgabe) erfüllt nicht den Tatbestand des Eigenverbrauchs…
…die gesonderte Feststellung von Einkünften erliegen, die im angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2001 noch nicht berücksichtigt sind. Es sind dies Mitteilungen des Finanzamtes Salzburg-Stadt, wonach von den von der JK-KEG im Jahr 2001 erzielten Einkünften aus Gewerbebetrieb auf den Bw ein Anteil von -178.050…
…noch Verträge gemacht habe, habe er bspw. auch noch die Grundbuchsgesuche gemacht. Das Zurückbehalten von Arbeiten habe sich auch auf den Kaufpreis der Kanzlei ausgewirkt: dieser habe ca. 500.000 Euro bei einem Jahresumsatz von ca. 1 Mio Euro betragen. Der Bw. habe den Kundenstock…
…6 EStG nicht gegeben. Auch im Falle der Zurückbehaltung von Teilen der wesentlichen Betriebsgrundlagen und Überlassung der Nutzung durch den Erwerber (Betriebsgebäude) liege gemäß verwaltungsgerichtlicher Judikatur (VwGH 12.1.1979, 2600/78) eine Betriebsveräußerung vor. Zum Berufungsbegehren II wandte die Amtsvertreterin in ihrem Vorlagebericht ein…
…Eigentum zurückbehalten und dadurch vom Betriebsvermögen in sein Privatvermögen überführt und an seinen Sohn weitervermietet. Der Wert der Betriebsliegenschaft anlässlich der Überführung in sein Privatvermögen betrug EUR 115.000,00. Das ergibt abzüglich des Buchwertes iHv EUR 27.383,91 stille Reserven iHv von EUR…
…das Problem auf, dass bei unverzinslichen Kundenforderungen unter Bezugnahme auf EStR 2000 Rz 2377 eine Abzinsung von 1 % pro Monat (somit 12 % p.a.) bis zur Fälligkeit in Anspruch genommen wird. Betrachtet man das allgemeine Zinsniveau vor allem der Jahre ab 2000, handelt es sich…
…rein buchhalterisch keine zurückbehaltenen Verbindlichkeiten. ad 3) § 16 (5) UmgrStG kam nicht zur Anwendung. ad 4) In der offen gelegten Bilanz im Firmenbuch ist der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 456.743,71. Im Anhang sind lediglich die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem…
…Rechnung an Bw.. Der Betrieb "Weinhandel-Abhofverkauf" hatte kein eigenes Warenlager und auch keine Büroräumlichkeiten. Die Verwaltungstätigkeit für den Betrieb "Weinhandel-Abhofverkauf" wurde von den Angestellten der GmbH wahrgenommen. Beim Betrieb "Weinhandel-Abhofverkauf" entstanden keine Kundenforderungen, da nur Barverkäufe getätigt wurden. Wenn ein Kunde nicht…
…Zeit Rechnung an GH. Der Betrieb "Weinhandel-Abhofverkauf" hatte kein eigenes Warenlager und auch keine Büroräumlichkeiten. Die Verwaltungstätigkeit für den Betrieb "Weinhandel-Abhofverkauf" wurde von den Angestellten der GmbH wahrgenommen. Beim Betrieb "Weinhandel-Abhofverkauf" entstanden keine Kundenforderungen, da nur Barverkäufe getätigt wurden. Wenn ein Kunde…
…des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens stimmen darin überein, dass das in das Privatvermögen überführte Gebäude gegenständlich nicht zu den wesentlichen Grundlagen des Großhandelsbetriebes gehörte und damit von einer Betriebsveräußerung im Ganzen auszugehen sei. Werden anlässlich einer Betriebsveräußerung (oder -aufgabe) unwesentliche Betriebsgrundlagen zurückbehalten, ändert dies an der Beurteilung…
…Der von Herrn L mit rund S 2,700.000,00 bezifferte Schuldenstand sei in den Jahresabschlüssen ausgewiesen. Der geringere Betrag betreffe die O-Bank ,welche lediglich eine Zweigstelle der B-Bank sei. Anlässlich der Betriebsaufgabe im Jahr 1998 hätten als einziger Vermögenswert Kundenforderungen in…
…Euro-Umstellung automatisch in Euro umgerechnet. Ein nachträglicher Ausdruck von Angeboten aus den Prüfungsjahren wäre daher auch im Prüfungs- und Berufungsverfahren jederzeit möglich gewesen. In Anbetracht dieser Umstände, kann sich der Unabhängige Finanzsenat des Eindruckes nicht erwähren, dass die Bw diese Unterlagen bewusst zurückgehalten hat…
…zurückgehalten wurden, wurde nicht vorgenommen. Die mit Mängelrügen behafteten Ausgangsrechnungen beruhen einzig auf Angaben des steuerlichen Vertreters der Bf und konnten diese Angaben im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht nicht verifiziert werden. Eine am 9. Dezember 2015 aufgrund einer empirischen Untersuchung für das Jahr 2015 von…
… 2007: 700.435,80) von Null abweichende Werte ausgewiesen. Das Fehlen jeglichen Anlagevermögens, insbesondere von Kundenforderungen, Kassa- und Bankbeständen und Verbindlichkeiten zu allen drei Bilanzstichtagen erschiene völlig unglaubwürdig, wenn man von der tatsächlichen Existenz einer GesBR ausginge. In der Gewinn- und Verlustrechnung ("Ertragsrechnung") werden lauter…
…Verluste weder ursprünglich geplant noch letztlich steuerlich verwertbar war (712.000 Euro im Jahr 2005), und angesichts der im Zuge der zurückbehaltenen Entnahme von 300.000 Euro bei Einbringung gemäß § 18 Abs 2 Z 1 UmgrStG abgeführten Kapitalertragsteuer halten sich die steuerlichen Vorteile in überschaubarem…
…nicht jedoch für besicherte Kundenforderungen. Die schuldhafte Pflichtverletzung ist dabei darin zu sehen, dass der Bf. diesen treuhändisch gebundenen Betrag nicht zur anteiligen Befriedigung der fälligen Verbindlichkeiten verwendete (vgl. UFS 4.12.2008, RV/2150-W/08). Dass der Bf. die von Kundenseite vereinnahmten Gelder…
…den mitvorgelegten Veranlagungsakt sowie die Akten der Betriebsprüfung verwiesen. Aus dem Akteninhalt werden noch folgende Feststellungen getroffen: Aus dem vom Finanzamt angeführten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 geht hervor, dass Kundenforderungen in Höhe von rd. € 173.000,-- bestanden. Als Kassa und Bankguthaben waren rd…
…beträchtlichen und das Sicherstellungsvolumen bei weitem übersteigenden Aktiven (vor allem Forderungen von über € 2 Mio.). In Beantwortung dieses Vorhaltes teilte der Betriebsprüfer mit, dass im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages bereits sämtliche Kundenforderungen beglichen gewesen und im zweiten Halbjahr 2009 keine weiteren Umsätze verwirklicht…
…Die Schulden sind insoweit Privatvermögen und die darauf entfallenden Schulden nicht abzugsfähig, als der Steuerpflichtige den Erlös und die zurückbehaltenen Aktiva nicht zur Tilgung der Verbindlichkeiten verwendet. Zu den nachträglichen betrieblichen Einkünften gehören weiters beispielsweise Änderungen des Unternehmenskaufpreises aufgrund von Wertsicherungen, Zinsen aus der Unternehmenskaufpreisforderung…
…KEG war. Nicht nachvollziehbar ist auch, wieso die Bw. eine an sie gerichtete Faktura im Original aus der Hand gibt und lediglich die von dieser Faktura angefertigte Kopie zurückbehält, zumal eine allfällige Kommentierung der Faktura durch Siegfried W. wohl auch anhand einer Kopie möglich gewesen…