…tatsächlich zugeflossenen Bezüge der Besteuerung zu unterziehen. Zur Begründung wird ausgeführt: Auch nach Vornahme der im bisherigen Verfahrensverlauf vorgenommenen (geringfügigen) Korrekturen der Lohnzetteldaten bleibe die grundsätzliche Problematik aufrecht, dass insbesondere die von der IAF-Service Ges. mbH. gemeldeten Bezüge erheblich von den tatsächlich ausbezahlten Beträgen…
…diesem berichtigten Lohnzettel werden daher, da eine Sechstelgrenze mangels relevanter laufender Bezüge bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses per 28. 2. 1995 nicht existierte, gem. § 67 Abs. 10 sämtliche sonstigen Bezüge laufenden Bezügen gleichgehalten. 2. 2. Zu den Krankengeldern Von der Bw. wird für die Stützung…
…eine Zuordnung der ausbezahlten Bezüge zu bestimmten Monaten des Vorjahres insoweit als zufällig anzusehen ist und daher diese Zuordnung auch nicht den wirtschaftlich notwendigen Konnex zum Vorjahr schaffen kann. 3.3. Im Berufungsfall liegen daher für die im Februar 2011 ausbezahlten Bezüge für September 2010…
…dann zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 6 leg. cit. (dessen Z 1 die Auszahlung von Insolvenz-Ausfallgeld durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds anführt) zugeflossen sind. Gemäß § 46 Abs. 1 Z 1 und 2 EStG 1988 in der für den Streitzeitraum maßgebenden…
…zweiten Mahnung den Rückersatz von Leistungen in der Höhe von € 1.339,50. F) Mit E-Mail vom 13. August 2006 fragte (OZ 26 f./2005) das Finanzamt unter Anführung der Lohnzetteldaten bei der IAF Service Ges. mbH. um Aufschlüsselung der Bezüge der Bw…
…begründete das Finanzamt mit dem Hinweis auf den § 19 EStG 1988; Darnach seien Zahlungen aus dem Insolvenzverfahren dem Kalenderjahr zuzuordnen, in dem der Anspruch entstehe. Beendigungsansprüche entstünden mit dem (arbeitsrechtlichen) Ende des Dienstverhältnisses. Dieses sei daher für die Zuordnung der Bezüge zum Kalenderjahr maßgeblich (betr…
…zu folgenden Themen: - tatsächlich angewandter Umrechnungskurs von US$ in ATS bei Anweisung der Bezüge und sonstigen Vorteile aus dem Dienstverhältnis; - Berechnung und Einbehalt sowie Verwendung von Hypotax-ESt, Hypo-FICA und Hypotax-FICA; - Einräumung von stock options, Erzielung von stock option gains; Zuordnung zu den…
…Lohnzetteldatenbank erfolgt, wurden diese Lohnzettel nicht elektronisch an das Wohnsitzfinanzamt des Bw zu dessen Steuernummer weitergeleitet. Außerdem wurde in den Steuererklärungen des Bw nur eine bezugsauszahlende Stelle angegeben. Das Wohnsitzfinanzamt des Bw und das für seine Veranlagung zuständige Team AV02 hatte deshalb bei Erlassung der…
…= € 1.954,40 plus Sonderzahlung Juni und November, Leistungsprämie, zusammen also € 2.529,28 ausgewiesen und bestätigt, führte der Berufungswerber weiter aus: "Aus den Lohnzetteldaten in der Begründung zu den Einkommensteuerbescheiden vom 17. April 2007 und davor ist die Doppelerfassung des Lohnzahlungszeitraumes…
…In der Bescheidbegründung zum Einkommensteuerbescheid 2007 führte das Finanzamt aus: "Voraussetzung für die Zuordnung einer Zahlung zu den sonstigen Bezügen gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 ist, dass der Arbeitnehmer laufende, d.h. für die Lohnzahlungszeiträume flüssig gemachte Bezüge erhält. Laufende Bezüge bilden somit den…
…für den Zeitraum vom 23. Dezember 2006 bis 31. März 2007 (§ 20 Abs. 2 AngG). Da gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 Nachzahlungen im Insolvenzverfahren im Kalenderjahr des Anspruches als zugeflossen gelten, wurden vom Finanzamt im bekämpften Bescheid obige Zahlungen zu Recht dem Jahr der…
…Pensionsnachzahlungen - dem Kalenderjahr zugeordnet werden, in dem der Anspruch entstanden ist." Die in Rede stehende Sonderregelung in § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 will somit Bezüge den Zeiträumen zuordnen, in denen sie bei normalem Lauf der Dinge zugeflossen wären, wäre dem nicht im Fall…
…eine Schätzung des Lohnaufwandes in Form eines Sicherheitszuschlages auf Basis der Lohnzetteldaten für den Zeitraum 1996 bis 1998. Insgesamt ergab die Neuberechnung unter Anwendung eines Sicherheitszuschlages iHv. 25% der in den Jahren 1996 bis 1999 im geprüften Unternehmen ausbezahlten Brutto-Bezüge (ohne sonstige Bezüge gemäß …
…fehlerhafte Eintragung im Eingabebogen bzw. im Zuge der Direktbearbeitung ein nicht gewollter Programmablauf ausgelöst, vielmehr hat das Finanzamt aufgrund der vom Bw. unterlassenen Zuordnung zu einer Einkunftsart bzw. mangels jeglicher ziffernmäßiger Angaben in den Einkommensteuererklärungen die Vergütungen des Gemeindeabfallwirtschaftsverbandes unberücksichtigt gelassen. Darüber hinaus blieben aber…
…unter Umständen zu erheblichen Nachzahlungen komme, weil der Arbeitnehmer im Folgejahr bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt sei und neben den laufenden Bezügen auch die Nachzahlungen aus dem Insolvenzverfahren zu versteuern habe, während im Insolvenzjahr oftmals nur geringe oder keine steuerpflichtigen Einkünfte vorlägen. Die Lohnzetteldaten seien…
…1 EStG 1988 mittels Datenleitungen über Übermittlungsstellen (Österreichisches Statistisches Zentralamt oder Radio Austria AG) zu erfolgen hat. Die detaillierte gesetzliche Regelung bei der Übermittlung von Lohnzetteln durch den Arbeitgeber (bzw. die bezugs- oder pensionsauszahlende Stelle) sowie das mittels Verordnung geregelte Verfahren (Verordnung BGBl II 1997…
…die Unternehmereigenschaft der Bw. vorgelegen wären. Die Angaben im Bezug auf den rückwirkend per 17.12.2007 am 31.3.2008 schriftlich abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag und auf die Absicht eine wirtschaftliche Tätigkeit durch die Dienstleistungen an die Tochtergesellschaft E.GmbH von Beginn an ausüben zu wollen…
…der Vertragspartner und des Inhaltes überhaupt erst Anfang 2007 stattgefunden haben (vgl. Punkt 2.1.2.2). Der Einbringungsvertrag definiert weder den in der Einbringungsbilanz ausgewiesenen Firmenwert näher noch erwähnt er die am 28. September 2005 bestehenden Auftragsverhältnisse, um sie dem Unternehmensberaterbetrieb klar zuordnen zu…
…Das heisst, insoweit war der Lohnzettel der Firma z über den Zeitraum vom 3. November bis 31. Dezember 2006 richtigzustellen. Betreffend der zeitlichen Zuordnung des Lohnzettels des f über € 1.719,30 (laut KZ 245) ist folgendes zu bemerken: Gemäß § 19 Abs 1 sind…
…und 2004 sei zu entnehmen, dass das Wohnsitzfinanzamt des ArbN für die Einkommensteuerveranlagung und damit auch für die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zuständig sei. Weiche das Wohnsitzfinanzamt von den übermittelten Lohnzetteldaten ab, habe die Ausstellung eines adaptierten Lohnzettels durch das Betriebsstättenfinanzamt zu erfolgen…