…Die Berufung wurde am 30.05.2008 der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Ermittlungsschritte des UFS: Im Vorhalt v. 12.06.2008 wurde der Bw. ersucht bekanntzugeben, welche öffentliche Verkehrsmittel von ihm im Berufungszeitraum auf der Wegstrecke Wohnung- Arbeitsstätte-Wohnung benützt werden konnten. In…
…werden, dann ist die für die Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer aus der Gesamtfahrtzeit (Kfz und Massenbeförderungsmittel) zu errechnen." Auch wenn man davon ausgeht, dass mir die Benutzung meines Privat-PKW'S bis zum Bahnhof in G. zumutbar ist, ergibt sich damit nachstehende Fahrtdauer (von öffentlichen Verkehrsmitteln…
…Mitarbeiter der Lohnstelle der ÖBB sei seinerzeit anlässlich der Antragstellung gegenüber dem Arbeitgeber die Zumutbarkeit des erhöhten Pendlerpauschales zu dieser Situation überprüft und akzeptiert worden. Seit 2.9.2004 wohne der Rechtsmittelwerber in F.. Die nächste Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels sei die Bahnhaltestelle in G…
…davon überzeugt, dass ihm diese Steuerbegünstigung (großes Pendlerpauschale) zustehe. Die telefonisch vorgebrachten Argumente der Finanzbehörde zur Frage der Zumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels würden zu hart ausgelegt worden sein und würden überdies am Gesetzeszeck vorbeigehen. Er habe es aus zeitlichen Gründen nicht mehr geschafft, eine ausführliche…
…danach kein weiteres Verkehrsmittel zur Verfügung steht, nach Dienstende die Fahrtdauer 107 Minuten - somit mehr als 90 Minuten und auch das Dreifache der Dauer bei Benützung des PKW - beträgt, ist jedenfalls das große Pendlerpauschale zu gewähren. Selbst bei Zumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels um 6.13…
…wenn sie neben laufenden Bezüge gewährt werden. Nicht in die Fahrtzeit einzurechnen sind Verspätungen des öffentlichen Verkehrsmittels. Im berufungsgegenständlichen Fall wird von folgenden Werten zur Beurteilung ausgegangen: | | Kilometer | Wohnung - Haltestelle (Angabe laut Bw) | 3 | A - B C (Tarifkilometer der ÖBB…
…Bei Prüfung der Frage, ob der Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung von Kindern zu gewähren sei, seien hinsichtlich der Zumutbarkeit des Zeitaufwandes für Fahrten zwischen Schule (Ausbildungsstätte) und Wohnort nicht nur die Fahrzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern auch die Wartezeiten zu berücksichtigen ( s. VwGH vom 24…
…ist, die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zurückzulegen. Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, was unter dem Begriff der Unzumutbarkeit zu verstehen ist (VwGH vom 4.2.2009, 2007/15/0053). Zur Auslegung des Begriffes der "Zumutbarkeit" iSd lit. c des …
…eines PKW für die gesamte Wegstrecke bequemer ist und die schnellere Zurücklegung des Arbeitsweges ermöglicht. Dadurch wird jedoch die Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel im Sinne des Gesetzes - dem im Gegensatz zum EStG 1972 eine Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs beim Pendlerpauschale (anders als früher beim KFZ-Pauschale)…
… 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 sind daher - wegen Unzumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels (ÖBB) infolge langer Wegzeiten - hinsichtlich jener Lohnzahlungszeiträume gegeben, in denen der Berufungswerberin tatsächlich Kosten für die Verwendung eines Individualverkehrsmittels (Kfz) erwachsen sind. Nach dem glaubhaften Vorbringen der…
…also Gehzeit (oder Anfahrtszeit) zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit dem (den) öffentlichen Verkehrsmittel(n), Wartezeiten usw.. Im vorliegenden Fall beträgt diese Wegzeit nicht einmal eine Stunde, weshalb - unter Bedachtnahme auf die Auslegung des Begriffes "Zumutbarkeit" in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage - der Unabhängige Finanzsenat…
…2006/15/0319). Nach der langjährigen Verwaltungspraxis ist das Berufserfordernis der Verwendung des eigenen KFZ als Arbeitsmittel am Arbeitsort für die Beurteilung der Zumutbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels unmaßgeblich (LStR RZ 267f). Auch der Unabhängige Finanzsenat vertritt z.B. in seinen Entscheidungen (RV/1697-W/03…
…28.10.2008, 2006/15/0319). Nach der langjährigen Verwaltungspraxis ist das Berufserfordernis der Verwendung des eigenen Kfz als Arbeitsmittel am Arbeitsort für die Beurteilung der Zumutbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels unmaßgeblich (LStR, Rz. 267f). Auch der UFS (RV/1697-W/03 vom 27.04.2004…
…dass in einem Betrieb mit gleitender Arbeitszeit, sich die Wegzeit nach der optimalen möglichen Anpassung von Arbeitsbeginn und Arbeitsende an die Ankunfts- und Abfahrtszeit des öffentlichen Verkehrsmittels berechnen würde. Da die Benutzung von Massenbeförderungsmitteln auf dem überwiegenden Teil der Strecke zwischen Wohnung und Dienstort möglich…
…ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels von Wien nach Z auch bei einem nach 18 Uhr liegenden Arbeitsende zumutbar. Unzumutbar wäre nur die Fortsetzung der mit einem späteren Zug als dem 18 Uhr 19-Zug in Wien begonnenen Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel von Z nach…
…ob die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist oder nicht. Bei der Überprüfung der Zumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels wurde vom Finanzamt folgende Berechnung zugrunde gelegt (die Fahrzeiten wurden dem Fahrplan der Salzburger Verkehrsverbund GesmbH entnommen): | Wegstrecke | Minuten | Wohnung -Bahnhof A…
…MSA EStG 12. EL § 16 Anm. 81). Auch nach der Judikatur des VwGH ist die Möglichkeit der kombinierten Benützung privater und öffentlicher Verkehrsmittel bei der Prüfung der Zumutbarkeit der Verwendung von Massenverkehrsmitteln mit einzubeziehen (vgl. VwGH 28. 10. 2008, 2006/15/0319 ). Im gegenständlichen Fall…
…2011 - Zumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels -optimale Kombination von Pkw bis zu einer günstigen Einstiegstelle bis zur Hälfte der Gesamtwegstrecke sowie einer Wegzeit von 1,5 bzw. 2 Stunden). In der rechtzeitig erhobenen Berufung wurde Folgendes ausgeführt: Die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels sei bei…
…1 Z 6 lit. c EStG 1988 den Begriff der Zumutbarkeit nicht näher erläutere, doch würde in den LStR 2002 Rz 255 dazu ausgeführt, dass die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels dann als nicht zumutbar gelte, wenn bei einer einfachen Wegstrecke unter 20 Kilometer eine Wegzeit…
…PKW bzw. öffentliche Verkehrsmittel für die Bewältigung der Strecke Wohnung-Arbeitsstätte tatsächlich nutzt oder welche konkreten Kosten er zur Erreichung der Arbeitsstätte zu tragen hat (VwGH 28.10.2008, 2006/15/0319; VwGH 24.9.2008, 2006/15/0001). 3. Im Fall des Bw. kommt…