…und Verkehrsverhältnisse vorliegen (zB schwer befahrene Berg - oder Passstraßen). Für die Beurteilung der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz ist für die Frage des Vorliegens von Werbungskosten die Wegstrecke zwischen der Arbeitsstätte in Wien und dem Familienwohnsitz relevant. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort…
…nach X.. Er fuhr - außer an Wintertagen mit starkem Schneefall - auf der Strecke über C. (ca. 94 km). Strittig ist die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr des Bw. zum Familienwohnsitz und damit die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für Familienheimfahrten und Zweitwohnsitz in X. im Jahr 2007…
…hinsichtlich der Werbungskosteneigenschaft von Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten vor allem darauf an, dass die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist. Diese beträgt im vorliegenden Fall unbestritten ca. 85 km. Die tägliche Zurücklegung dieser Entfernung ist der Bw…
…kann, keinesfalls eine Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz aufzuzeigen vermag. Dem von der Bw. mit Eingabe vom 16. Juni 2011 eingewandten "neuen" Sachvorbringen zur Führung eines Zweitwohnsitzes am Dienstort, nämlich dass bei ihr auf Grund der zu erbringenden Tätigkeiten zu Dienstende (18:00 Uhr…
…Der zweite Wohnsitz wurde somit nicht berufsbedingt sondern aus privaten Gründen begründet. Darüber hinaus liegt die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Familienwohnsitz bei ca. 30 Kilometer und ist daher die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz auch als zumutbar zu beurteilen. Eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Wohnsitzes…
…davon auszugehen, dass die Begründung eines Zweitwohnsitzes trotz der Möglichkeit und Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr vom Arbeitsort zum Hauptwohnsitz einer persönlichen Vorliebe entspreche und daher privat veranlasst sei. Wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen aus privaten Gründen außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsplatz liege, könnten Aufwendungen…
…Erfordernisse des Dienstbetriebes (Lagerung der Dienstzeit, Pünktlichkeit) Bedacht zu nehmen. In diesem Sinne hat das Höchstgericht in seinen Erkenntnissen vom 19. September 1995, 91/14/0227, und vom 25. Februar 2003, 99/14/0340, ausgesprochen, dass eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz bei einer Entfernung zwischen…
…er bei Gattin und Kindern an seinem Familienwohnsitz in A.. Die Gattin erzielte im Jahr 2008 als Vortragende an der Fachhochschule A. Einkünfte über 30.000 €. Strittig ist die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr des Bw. zum Familienwohnsitz und damit die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen…
…Beibehaltung seines außerhalb des Einzugsbereiches gelegenen Familienwohnsitzes, in der Nähe seiner Arbeitsstätte einen weiteren Wohnsitz und macht er die dadurch entstehenden Mehrkosten als Werbungskosten geltend, setzt in einem ersten Schritt die Prüfung der Zumutbarkeit seiner täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz trotz dessen Lage außerhalb des Einzugsbereichs…
…und für die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz sprechen. Das seien die Semmeringpassstraße und - noch wesentlicher - die umfangreichen Bauarbeiten zwischen den Autobahnknoten Vösendorf und Inzersdorf gewesen. Die Frage der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz sei anhand der tatsächlichen Fahrzeiten zu beurteilen. Der Bw…
…unter Beibehaltung seines unüblich weit entfernten Familienwohnsitzes, in der Nähe seiner Arbeitsstätte einen weiteren Wohnsitz und macht er die dadurch entstehenden Mehrkosten als Werbungskosten geltend, setzt in einem ersten Schritt die Prüfung der Zumutbarkeit seiner täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz trotz dessen Lage außerhalb des Einzugsbereichs…
…Entfernung von der Arbeitstätte zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend. Das beantragte Pendlerpauschale habe daher auch nicht berücksichtigt werden können. Schließlich sei die doppelte Haushaltsführung nur dann beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort so weit entfernt ist (mehr als 120 km), dass eine tägliche Rückkehr nicht…
…die häufigen Sperren des Gleinalmtunnels auf einen einzuplanenden Zeitaufwand von 2,5 Stunden verwiesen. Für die Beurteilung einer Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz ist grundsätzlich die im Normalfall tatsächlich erforderliche Gesamtwegzeit relevant. Lediglich wenn der Dienstbetrieb einen pünktlichen Dienstbeginn zu einem bestimmten Zeitpunkt verlangt…
…nicht zumutbar. In der in der Folge ergangenen Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt aus, dass Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung nur als Werbungskosten anerkannt werden können, wenn der Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen vom Familienwohnsitz so weit entfernt sei, dass die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht zugemutet werden könne…
…eine tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz nicht zugemutet werden. Begründet wird dies dadurch, dass bei einer Fahrtstrecke von rund 118 km und einer laut Routenplaner (http://www.viamichelin.com) resultierenden Fahrtzeit von 1 Stunde und 25 Minuten von Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz keine…
…In seinem Erkenntnis vom 19.9. 1995, 91/14/0227 war der Verwaltungsgerichtshof unter anderem mit der Frage nach der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz befasst, wobei das Höchstgericht judiziert hat, dass bei einer Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort von 78 km und einer…
…bereits eingangs ausgeführt, können die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sich der Familienwohnsitz in einer solchen Entfernung zum Arbeitsort befindet, dass eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht zumutbar ist. Dazu wird in der Literatur (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer…
…2008, 10). So hat der Unabhängige Finanzsenat in seiner Entscheidung vom 6.4.2006, RV/0087-W/06 die Auffassung vertreten, dass bei einer Fahrzeit von 1 Stunde 36 Minuten pro Strecke von einer Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz keine Rede mehr sein könne…
…0124). Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 km entfernt ist. In begründeten Einzelfällen kann auch bei einer kürzeren Wegstrecke Unzumutbarkeit anzunehmen sein. Nach den in der Verwaltungspraxis zum Themenkomplex der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr entwickelten…
…eingangs ausgeführt, können die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sich der Familienwohnsitz in einer solchen Entfernung zum Arbeitsort befindet, dass eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht zumutbar ist. Dazu wird in der Literatur (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar…