…können, kann am Vorliegen der Unzumutbarkeit nichts ändern. Auch nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes im Erkenntnis VwGH 8.2.2007, 2004/15/0102 reicht die bloße Angabe der Entfernung des Beschäftigungsortes vom Familienwohnsitz nicht aus, um die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr begründen zu können. Vielmehr…
…dar: Montag gibt es die Fahrt nach Graz, von Montag auf Dienstag und von Dienstag auf Mittwoch wird in Graz in einer Pension in der Nähe von L. übernachtet, am Mittwoch gibt es regelmäßig die Heimfahrt nach B., am Donnerstag fährt er wiederum nach Graz…
…hat das Finanzamt im angefochtenen Bescheid die Zumutbarkeit der täglichen Heimfahrt ausschließlich mit der 120 km - Grenze begründet. In der Berufungsvorentscheidung geht das Finanzamt darüber hinaus auch auf die benötigte Wegzeit ein und führte aus, dass die tägliche Heimfahrt mit dem PKW bei einer Entfernung…
…Anhaltspunkte gibt. Insgesamt kommt der Unabhängige Finanzsenat zum Ergebnis, dass zwischen der Arbeitsstelle des Bw. und seinem Familienwohnsitz eine Fahrtstrecke von ca. 92km liegt, die nachvollziehbar in einer Zeit von 1 h 13 bewältigt werden kann, weshalb eine tägliche Heimfahrt nicht als unzumutbar anzusehen ist…
…Stunden zumutbar sind. Wobei bei diesen Zeiten auch erhebliche Pausen zu berücksichtigen sind. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 25.2.2003, 99/14/0340 angeführt, dass allfällige Ermüdung und hohe Konzentration keinen Grund für die Unzumutbarkeit der täglichen Heimfahrt darstellen. Richtig ist, dass die…
…Tägliche Heimfahrten würden aber nicht nur das zweimalige Zurücklegen dieser Entfernung, sondern auch das zweimalige passieren der Staatsgrenze bedeuten. Dies würde auch mit sich bringen, dass für jeden Grenzübertritt Zeitreserven für nicht absehbare Wartezeiten an der Grenze und Zeiten für eventuelle Zollkontrollen eingeplant werden müssten…
…angefallen sind. Der Unabhängige Finanzsenat vertritt somit die Auffassung, dass dem Bw. eine Fahrt zur Arbeit vom Familienwohnsitz aus (und die Rückkehr dorthin) zumutbar ist. Die Vorbringen des Bw. wie Parkplatzsuche, 15 minütiges vorheriges Eintreffen etc., sind nicht geeignet, die Unzumutbarkeit der täglichen Heimfahrt darzutun…
…konnte bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der täglichen Heimfahrt nicht gesondert Berücksichtigt werden, zumal nicht anzunehmen ist, dass eine während der Dienstzeit durchgeführte Dienstreise wesentlich ermüdender ist als die Arbeitsbelastung jener Arbeitnehmer, die während ihrer Arbeitszeit keine Dienstreisen durchführen. Zum Vorbringen, wonach der Berufungswerber zeitweise…
…in Anlehnung an die in der Literatur vertretene Meinung davon aus, dass die tägliche Heimfahrt zumutbar ist. Aus dem gesamten Vorbringen des Berufungswerbers ergeben sich nämlich keine Anhaltspunkte, die gegen eine Zumutbarkeit sprechen, zumal einerseits die Notwendigkeit der Ableistung von Arbeiten außerhalb der Normalarbeitszeiten (Überstunden)…
…Stunden zumutbar sind. Wobei bei diesen Zeiten auch erhebliche Pausen zu berücksichtigen sind. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 25.2.2003, 99/14/0340 angeführt, dass allfällige Ermüdung und hohe Konzentration keinen Grund für die Unzumutbarkeit der täglichen Heimfahrt darstellen. Richtig ist, dass die…
…sowie die Art der Wegstrecke sprechen also grundsätzlich für eine Zumutbarkeit der täglichen Heimfahrt. Zum weiteren Vorbringen des Bw, wonach der Eigentümer der Fa. K , die Fa. B , ihren Firmensitz in WN gehabt hat, sich eine weitere Niederlassung in L befunden hat, der Bw daher…
…vermieden. Somit ergibt sich, dass der für die Frage der Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückreise zum und vom Ausbildungsort maßgebende Zeitaufwand zwischen 52 Minuten und 122 Minuten (bei Benützung des langsamsten Zuges) beträgt. Der Zeitaufwand für am Ausbildungs- bzw. Wohnort zurückzulegende Strecken ist wie…
…Uhr die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel für die Zurücklegung der Fahrtstrecke vom Familienwohnsitz (Wohnung: A) zur Arbeitsstätte (Dienstort: B) nicht möglich gewesen sei. Als zweites Argument wurde von der Bw. eingewendet, dass die Unzumutbarkeit der "sofortigen" täglichen Heimfahrt an den Familienwohnsitz auch auf ihre schwere körperliche…
…liegen eindeutig unter der Grenze von 120 km, ab welcher ein tägliches Pendeln nach der Verwaltungspraxis als jedenfalls unzumutbar anzusehen ist. Die im gegenständlichen Fall zurückzulegende Distanz und die dabei aufzuwendende Fahrzeit sowie die Art der Wegstrecke sprechen grundsätzlich für eine Zumutbarkeit der täglichen Heimfahrt. …
…davon auszugehen, dass der Bw. mit Massenbeförderungsmitteln ca. zwei Stunden zwanzig Minuten benötigt, um von seinem Familienwohnsitz in I. an seinen Arbeitsort in Fr. zu gelangen. Gegenständlich ist allerdings bei der Prüfung der Zumutbarkeit einer täglichen Heimfahrt überdies das Vorbringen des Bw. in Pkt. 2…
…Hintergrund ist für den Senat keine Unzumutbarkeit des täglichen Pendelns ersichtlich. Die vom Bw. erwähnte Entscheidung des UFS 3.8.2010, RV/3600-W/09, zur doppelten Haushaltsführung, in der hinsichtlich der Zumutbarkeit der täglichen Heimfahrt der gesetzlich geforderten Ruhezeit von 11 Stunden Bedeutung beigemessen…
…weil hier ein Stellungnahme betreffend die Zumutbarkeit der täglichen Heimfahrt wegen der Begründung in den Bescheiden vom 5. Mai 2006 abzugeben gewesen sei. Aufgrund der Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen und der damit verbundenen Unzumutbarkeit einer Übersiedlung (dazu gebe es eine Reihe von VwGH Erkenntnissen) sei…
…längerer Wegzeit - die tägliche Heimfahrt für zumutbar gehalten hat. Auch im Erkenntnis vom 25.2.2003, 99/14/0340, wurde bei einer Entfernung von 83 km und einer Fahrzeit von ca. einer Stunde mit einem PKW von der Zumutbarkeit der täglichen Heimfahrt ausgegangen. Legt man…
…Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 19.9.1995, 91/14/0227, bei einer Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort von 78 km und einer Fahrzeit von einer Stunde die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr bestätigt. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dem Bw. eine tägliche Heimfahrt…
…2007 auf der Alternativstrecke: etwa 1 Stunde 15 Min.). Die steuerliche Vertretung bemisst den zeitlichen Aufwand länger (unter Berücksichtigung von Baustellen etc. gegebenenfalls bis zu 2 Stunden). Die Zumutbarkeit der täglichen Heimfahrt wurde von der Abgabenbehörde I.Instanz einzig und allein mit der geringen Entfernung…