…Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Die Zulassung bzw Fortsetzung zum Studium wird grundsätzlich nur durch die Einzahlung des Studienbeitrages bewirkt. Der Studienbeitrag ist im Laufe der allgemeinen Zulassungsfrist zu entrichten, er kann aber auch im Rahmen einer Nachfrist…
…Semester. Wie den obigen Ausführungen zu entnehmen ist, hätte der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des ersten Studienabschnittes daher bis Ende des dritten Semesters, also bis Februar 2000, spätestens aber in der Zulassungsfrist des nächstfolgenden Semesters, also März 2000, erfolgen müssen. Aus der Aktenlage ist ersichtlich…
…Studienrichtung Biologie vor der Zulassung zum Studium eine Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde zur Reifeprüfung an Höheren technischen Lehranstalten ohne Pflichtgegenstand Biologie oder Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen abzulegen. Die allgemeine Zulassungsfrist für das Wintersemester 2012/2013 dauerte an der Universität Wien vom 18…
… 48 Abs. 2 UniStG zum Wintersemester 2003 zugelassen" wurde. "Aufgrund dieser Zulassung war dieser berechtigt, sich in der allgemeinen Zulassungsfrist bzw. Nachfrist des Wintersemesters 2003, Sommersemester 2004 und Wintersemester 2004 (somit spätestens bis 30.11.2004) einzuschreiben. Allerdings fehlte dem Antrag des Sohnes der Bw…
…entrichten. Die Zulassung bzw. Fortsetzung zum Studium werde nur durch die Einzahlung des Studienbeitrages bewirkt. Der Studienbeitrag sei innerhalb der allgemeinen bzw. besonderen Zulassungfrist zu entrichten. Mit Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist beginne eine Nachfrist, die im Wintersemester am 30. November und im Sommersemester am 30…
…dem 3. inskribierten Semester vorgenommen hätte. Dies ist jedoch insofern nicht richtig, als sie ihren Studienwechsel bereits innerhalb der Zulassungsfrist zum dritten Semester vorgenommen hat. M. begann im SS 05 Veterinärmedizin zu studieren. Sie hat dort im SS 05 und im WS 05 studiert, nicht…
…sind" wird klargestellt, dass die Zulassung bzw. die Fortsetzung zum Studium grundsätzlich nur durch die Einzahlung des Studienbeitrages bewirkt wird. Grundsätzlich ist dieser Studienbeitrag im Laufe der allgemeinen Zulassungsfrist einzuzahlen, er kann aber auch im Rahmen einer Nachfrist (in gegenständlichem Fall der 30. November 2004…
…Prüfungen abgebrochen hat, gilt hier als beweisend. Die Studienwechsel sind aber immer spätestens nach zwei Semestern, noch in der Zulassungsfrist für ein folgendes Semester, erfolgt." Das Finanzamt erließ am 11. Jänner 2002 eine Berufungsvorentscheidung und wies die Berufung mit folgender Begründung ab: "Gemäß § 17 des…
…entrichten. Die Zulassung bzw. Fortsetzung zum Studium wird nur durch die Einzahlung des Studienbeitrages bewirkt. Der Studienbeitrag ist innerhalb der allgemeinen oder besonderen Zulassungsfrist zu entrichten. Mit Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist beginnt eine Nachfrist, die im Wintersemester am 30. November und im Sommersemester am 30…
…7.2002 als unbegründet abgewiesen. Strittig ist, ob der erste Studienabschnitt innerhalb der vorgesehenen Studienzeit absolviert wurde, weil die Ablegung des letzten Teils der ersten Diplomprüfung nach Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist in der Nachfrist im November 2001 erfolgte (§ 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967)…
…wird die Zulassung bzw. Fortsetzung zum Studium grundsätzlich nur durch die Einzahlung des Studienbeitrages bewirkt. Der Studienbeitrag ist grundsätzlich im Laufe der allgemeinen Zulassungsfrist zu entrichten. Er kann aber auch im Rahmen einer Nachfrist, die im Wintersemester am 30. November und im Sommersemester am 30…
…gemäß § 15 Abs. 3. Maßgebend für einen Studienwechsel ist immer der Studienbeginn. Grundsätzlich ist ein Studienwechsel nach zwei Semestern in der Zulassungsfrist für ein folgendes Semester möglich. Wechselt ein Studierender das Studium zweimal, und zwar jeweils spätestens in der Inskriptionsfrist des dritten Semesters, kann…
…um Einrichtungen im Sinne des § 3 Studienförderungsgesetzes 1992. Ein Studienjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des folgenden Jahres. Mit Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist beginnt an Universitäten die Nachfrist, die im Wintersemester am 30. November und im Sommersemester am 30. April endet…
…einer österreichischen Universität bzw. einen Fachhochschul-Studiengang ohne weitere Erfordernisse aufnehmen zu können. Die Studierenden sind verpflichtet, innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist oder der Nachfrist jedes Semesters der Universität, an der eine Zulassung zum Studium besteht, die Fortsetzung des Studiums zu melden. Die Wirkung der Meldung…
…Alle abgelegten Prüfungen vom Beginn des ersten Semesters bis zum Ende der Zulassungsfrist für das den zwei Semestern folgenden Semester sind zu berücksichtigen. Im Berufungsfall ist aufgrund der im Zuge des Verfahrens vorgelegten Unterlagen von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der bereits volljährige Sohn A ist t…
…2) Die Studierenden haben ... 2. die Fortsetzung des Studiums der Universität, an der die Zulassung zu einem Studium besteht, jedes Semester während der allgemeinen Zulassungsfrist oder der Nachfrist zu melden; ... 4. sich zu den Prüfungen fristgerecht an- und abzumelden und ... (3) Prüfungstermine sind jedenfalls für…
…63ff, ist dazu Folgendes ausgeführt: Meldung der Fortsetzung (bzw "Rückmeldung" zum Studium). Die Studierenden sind verpflichtet, innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist oder der Nachfrist jedes Semesters der Universität, an der eine Zulassung zum Studium besteht, die Fortsetzung des Studiums zu melden. Die Wirkung der Meldung der…
…0195). Für die vom Finanzamt im Ergebnis vertretene Ansicht, mit den nach dem Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist abgelegten Prüfung könne der Nachweis eines günstigen Studienerfolges für das vorhergehende Studienjahr und aus dem dem Studienwechsel vorhergehenden Studium nicht erbracht werden, bietet das Gesetz keine Stütze. Die…
…auf die "Mitnahme des Toleranzsemesters" ab. Dazu ist folgendes festzuhalten: Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit (Mindeststudienzeit) bzw. in der Zulassungsfrist des nächstfolgenden Semesters absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Wenn also ein Studienabschnitt in der "Mindeststudienzeit" erfolgreich abgeschlossen wird und…
…folgenden Jahres. Mit der Meldung zum Studium innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist oder der Nachfrist wird der Studierende zum ordentlichen Studium zugelassen. Nach § 62 Abs. 1 und 3 Universitätsgesetz 2002 sind die Studierenden verpflichtet, innerhalb dieser Zulassungsfristen jedes Semesters die Fortsetzung des Studiums zu melden, andernfalls…