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UFSW RV/0848-W/05Zug-um-Zug-Geschäfte, Ungleichbehandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2005

…seiner Berufung bringt der Bw. nun vor, dass es sich bei den im haftungsgegenständlichen Zeitraum getätigten Zahlungen (Überweisungen) lediglich um Zug um Zug Geschäfte gehandelt habe, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig gewesen wären. Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung ausführt, kann im Falle der…

UFSW RV/4393-W/02Gläubigerbevorzugung, Erkundungsbeweis, Zug um Zug-Geschäfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2003

…die Konkurseröffnung beantragt. Eine Gläubigerbevorzugung durch die liquiden Mittel in Bezug auf rückständige Forderungen habe nicht stattgefunden. Es seien lediglich Zug um Zug Leistungen getilgt worden. Dem Bw. sei daher in jedem Fall kein pflichtwidriges Verhalten anzulasten. Selbst wenn eine solche Pflichtwidrigkeit angenommen werden könne…

UFSW RV/0018-W/12Gläubigergleichbehandlung behauptet, jedoch trotz Aufforderung nicht nachgewiesen. Zug-um-Zug Geschäfte stellen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2012

…gemeldeten Lohnabgaben am Abgabenkonto unberichtigt aushafteten und er, wie er selbst vorbrachte, zum Fälligkeitstag dieser Lohnabgaben nur mehr Zahlungen für Zug-um-Zug-Geschäfte tätigte, ist auch insoweit von einer schuldhaften Pflichtverletzung auszugehen. Dasselbe Vorbringen hat der Bw. auch in Bezug auf die haftungsgegenständlichen Lohnabgaben…

UFSW RV/2380-W/12Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO: Gleichbehandlung behauptet, aber nicht nachgewiesen. Zug um Zug Geschäfte, Ermessensübung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2013

…Primärschuldnerin bei der Verteilung der zur Verfügung gestandenen Mittel alle Gläubiger gleichbehandelt worden wären. Von einer Gleichbehandlung der Abgabenschuldigkeiten mit anderen Verbindlichkeiten (Zug um Zug Geschäfte) könne bei Begleichung von laufenden Kosten wie Strom, Zahlungen an die Mitarbeiter und der Miete wohl keine Rede sein…

UFSI RV/0196-I/05Vertreterhaftung bei behaupteter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2007

…er dem bei fehlenden Mitteln zur vollständigen Abgabenentrichtung bestehenden Gleichbehandlungsgebot gegenüber dem Abgabengläubiger nicht entsprochen hat, indem er den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zur Gänze unbeglichen gelassen hat, während Gläubigerforderungen aus Zug-um-Zug-Geschäften befriedigt wurden. Die schuldhafte Pflichtverletzung des Bw. ist somit darin gelegen…

UFSW RV/1894-W/05Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2007

…ihm ab 18. Juni 1996 klar gewesen, dass die Gesellschaft überschuldet sei, doch seien ab Kenntnis des Insolvenzverfahrens noch (ausschließlich) Zug um Zug Geschäfte getätigt bzw. kleine Zahlungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes geleistet worden. Bestätigt wird das Vorhandensein von Mittel bis zumindest 18. Juli 1996…

UFSF RV/0078-F/05Haftung eines Geschäftsführers für Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2006

…fanden laufende und von der Anzahl her auch steigende Exekutionen statt, was sich aus der Exekutionsdatei des Bezirksgerichtes Z für Sie leicht verifizieren lassen dürfte. Nahezu gleichzeitig begannen auch etliche Lieferanten ausschließlich mit Zug-um-Zug-Geschäften, da sie ansonsten überhaupt nicht mehr geliefert hätten. …

UFSW RV/3021-W/07Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2008

…die deshalb nötig gewesen seien, um einerseits eine - für den Ausgleich nötige, geordnete - Buchhaltung zu haben, anderseits um den Ausgleich mit rechtsanwaltlicher Hilfe vorzubereiten. Bei diesen Zahlungen handle es sich allerdings um klassische Zug-um-Zug-Geschäfte, die keinesfalls als Gläubigerbegünstigung und Ungleichbehandlung der anderen…

UFSW RV/3020-W/07Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2008

…die deshalb nötig gewesen seien, um einerseits eine - für den Ausgleich nötige, geordnete - Buchhaltung zu haben, anderseits um den Ausgleich mit rechtsanwaltlicher Hilfe vorzubereiten. Bei diesen Zahlungen handle es sich allerdings um klassische Zug-um-Zug-Geschäfte, die keinesfalls als Gläubigerbegünstigung und Ungleichbehandlung der anderen…

UFSK RV/0104-K/07Haftungsbescheid, Aufhebung und Zurückverweisung der Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.09.2010

…ab Oktober 2005 Löhne und Gehälter nicht mehr bezahlt wurden. In den letzten beiden Monaten vor Konkurseröffnung habe die Gesellschaft nur mehr geringfügige Zug um Zug Geschäfte getätigt, welche zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes unbedingt notwendig waren. Der Abgabengläubiger sei nicht schlechter gestellt worden als andere…

UFSW RV/2284-W/11Schuldhafte Pflichtverletzung, Schätzung wegen Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung, Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2012

…Fälligkeit - sowie der Schuldenstand gegenüber dritten Gläubigern zu den Fälligkeitszeitpunkten der Umsatzsteuer 2007 offen zu legen, Es sind auch Zahlungen von "Zug um Zug Geschäften" und laufende Zahlungen in die Berechnung miteinzubeziehen. Beispielsweise könnte für die Umsatzsteuer des Jahres 2007 der Schuldenstand zu Beginn des…

UFSW RV/2282-W/11Schuldhafte Pflichtverletzung, Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2011

…der Schuldenstand gegenüber dritten Gläubigern zu den Fälligkeitszeitpunkten der Umsatzsteuer 2007 und 2008 offen zu legen, Es sind auch Zahlungen von "Zug um Zug Geschäften" und laufende Zahlungen in die Berechnung miteinzubeziehen. Beispielsweise könnte für die Umsatzsteuer des Jahres 2007 der Schuldenstand zu Beginn des…

UFSW RV/1195-W/11Verschulden, Liquiditätsnachweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2011

…hat dem Unabhängigen Finanzsenat die Grundlagen für die behördliche Feststellung der im Haftungszeitraum vorhanden gewesenen liquiden Mittel, der Verbindlichkeiten sowie der getätigten Zug- um Zug Geschäfte beigebracht. Die Liquiditätsberechnung ergab, dass einer Gesamtquote hinsichtlich aller Verbindlichkeiten und vorhandenen liquiden Mitteln in Höhe von 24% eine…

UFSK RV/0178-K/08Haftung für Abgabenschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2011

…Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin bei der Verteilung der zur Verfügung gestanden Mittel alle Gläubiger gleich behandelt worden wären (Gleichbehandlungsgrundsatz). Von einer Gleichbehandlung der Abgabenschulden mit anderen Verbindlichkeiten (Zug um Zug Geschäften) kann bei vollständiger Begleichung von laufenden Kosten, wie Betriebskosten und Treibstofflieferanten, bei…

UFSW RV/1267-W/08Geschäftsführerhaftung bei schuldhafter Pflichtverletzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2008

…allerdings zu einem Zeitpunkt, als die Gesellschaft nicht mehr über ausreichende Mittel verfügt hätte. Aus dem Konkursakt wäre ersichtlich, dass seit Herbst 2002 von der Gesellschaft nur noch Zug-um-Zug-Geschäfte getätigt, jedoch keine Zahlungen auf Rückstände geleistet worden wären. Auch die Dienstnehmer hätten…

UFSL RV/0328-L/05Haftung für DB und DZ des wesentlich beteiligten Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2006

…Gesellschaft das lebenswichtige Standbein genommen worden, und wäre der Betrieb nicht mehr positiv zu führen gewesen. Ab 1.7.2004 seien nur mehr Zug-um-Zug-Geschäfte getätigt und keine Altverbindlichkeiten, insbesondere die Umsatzsteuer für Mai 2004, mehr bezahlt worden. Zu den haftungsgegenständlichen Dienstgeberbeiträgen samt…

UFSW RV/3959-W/10Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.01.2012

…jener Beträge aufzufordern, deren Entrichtung zu den jeweiligen Abgabenfälligkeiten in Gegenüberstellung mit den sonstigen Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung der Zug-um-Zug-Geschäfte der Gesellschaft sowie der Zahlungen im Exekutionswege dem Gebot der Gleichbehandlung aller Forderungen jeweils entsprochen hätte. Laut Kontoabfrage vom 10. Jänner 2012…

UFSL RV/0005-L/04Haftung eines Geschäftsführers nur in dem Umfang, in dem eine Kausalität zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Abgabenausfall besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2005

…vorhanden gewesen, mit welchen die abgabenrechtlichen Forderungen bezahlt werden hätten können. Sämtliche Zahlungen von Altschulden seien eingestellt worden, lediglich "Zug-um-Zug" Geschäfte wären ab Jänner 2001 abgeschlossen und befriedigt worden. Bei der Volksbank Enns und der Raiffeisenbank Losensteinleiten hätten freie Bankguthaben bestanden, die es…

UFSL RV/1339-L/10Nachweis der Gleichbehandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…übrigen Gläubigern befriedigen. Er hat die Schulden im gleichen Verhältnis zu befriedigen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich etwa bei Zug-um-Zug-Geschäften ergeben. Gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt aber auch die Abtretung sämtlicher Buchforderungen an ein Kreditinstitut zur Kreditbesicherung (Mantelzessionsvertrag). Diese stellt dann…

UFSW RV/2541-W/10Einschränkung der Haftung aufgrund vorgelegter Liquiditätsrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2011

…andererseits sowie die Verwendung der vorhandenen Mittel (inklusive Zug-um-Zug-Geschäfte) ankommt. Der mit Eingabe vom 19. April 2011 übermittelten Darstellung des Bw. ist zu entnehmen, dass "der A-GmbH nur sehr begrenzt Bankmittel für die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebs zur Verfügung gestanden seien…