…Zl. 85/13/0085, hat der Verwaltungsgerichtshof im "Stehenlassen" von Bezugsteilen durch einen Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers eine wirtschaftliche Verfügungsmacht über dieselben und damit einen Zufluss von Arbeitslohn erblickt. Das Finanzamt ist in der Berufungsvorentscheidung unter Zugrundelegung des oa. Sachverhaltes zu dem Ergebnis gelangt…
… ein Zufluss mit der Gutschrift erfolgt auch dann, wenn sie mit einer Gegenforderung verrechnet wird (VwGH 24.11.1970, 1573/68). Entsprechend den obigen Kommentarmeinungen und der dort zitierten Rechtsprechung des VwGH ist bei einem geschäftsführenden Gesellschafter bereits die Gutschrift von Arbeitslohn durch die Kapitalgesellschaft…
… ein Zufluss mit der Gutschrift erfolgt auch dann, wenn sie mit einer Gegenforderung verrechnet wird (VwGH 24.11.1970, 1573/68). Entsprechend den obigen Kommentarmeinungen und der dort zitierten Rechtsprechung des VwGH ist bei einem geschäftsführenden Gesellschafter bereits die Gutschrift von Arbeitslohn durch die Kapitalgesellschaft…
…Beweis- und Rechtslage zusammen fassend sprach mehr für als gegen den Zufluss des Arbeitslohnes beim Bw., weshalb der Zufluss des Arbeitslohnes als erwiesen anzusehen und festzustellen war. Es ergeht die Entscheidung: Das Berufungsbegehren - die von der AG2 gemeldeten steuerpflichtigen Bezüge nicht im Einkommensteuerverfahren (Arbeitnehmerveranlagung) 2007…
…Geschäftsführer eingetragen. Die Eintragung der Löschung der inländischen Zweigniederlassung erfolgte am 19. März 2011. Diese Daten gehen aus einer von der Referentin eingeholten Firmenbuchabfrage hervor. Im Abgabeninformationssystem des Bundes ist für das Kalenderjahr 2008 kein Lohnzettel für den Bw. angemerkt. Ein Anstellungsvertrag oder Dienstvertrag, aus…
…1997 und von der Firma GOGesmbH S 2.000,00 für den Zeitraum 27. Oktober 1997 bis 5. November 1997 erhalten hat. Unterlagen wie, Überweisungen, Kontoauszüge. Abrechnungen über die in den Kalendermonaten ausbezahlten Arbeitslöhne oder Kassaquittungen, dass nur diese Beträge an den Bw. von den…
…als Verbindlichkeit gebucht, sondern für den Gesamtbetrag von S 2.818.386,-- bloß eine Rückstellung gebildet. Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern Gehaltsvorschüsse an. Ein Zufluss von Arbeitslohn kann in derartigen Fällen darin noch nicht gesehen werden. Er liegt frühestens zu dem Zeitpunkt vor, zu dem…
…vom 21. Februar 2002 betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt führte auf Grund der von der steuerlichen Vertreterin des Berufungswerbers (in Folge: Bw.) eingereichten Einkommensteuererklärung die Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 durch. Bei…
…keinen Zufluss (vgl. Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1.6.2009], § 19 Anm. 16). Im vorliegenden Fall spricht der Lohnzettel der P GmbH für einen Zufluss von Arbeitslohn durch diesen Arbeitgeber an den Bw. Der Bw. hat einen derartigen Zufluss jedoch…
…dass vom Steuerpflichtigen mit 3. Juli 2001 eine Gutschrift betreffend noch nicht bezahlter Erfolgshonorare und Veröffentlichungskosten ausgestellt worden sei. Nach laufender Rechtsprechung würden Rückzahlungen von Arbeitslohn eines Geschäftsführers einer GmbH zwecks Sanierung der Gesellschaft den Charakter eine Einlage aufweisen. Der rückwirkende Verzicht weise daher Einlagencharakter…
… ein Zufluss mit der Gutschrift erfolgt auch dann, wenn sie mit einer Gegenforderung verrechnet wird (VwGH 24.11.1970, 1573/68). Entsprechend den obigen Kommentarmeinungen und der dort zitierten Rechtsprechung des VwGH ist bei einem geschäftsführenden Gesellschafter bereits die Gutschrift von Arbeitslohn durch die Kapitalgesellschaft…
…Arbeits- und Sozialgericht vom 22. Juli 2007 Grundlage für den Zufluss der Einkünfte gewesen sei, auf den Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses abzustellen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit…
…Sozialversicherung entspricht. lit. d) Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften im Sinne der Z 1 einbehalten oder zurückgezahlt wurden. Das Vorliegen von Arbeitslohn im Sinne der zitierten Bestimmungen setzt einen Zufluss von Einnahmen beim Lohnempfänger voraus. Gemäß …
…höherer Betrag zukommen soll, als bei laufender Lohnzahlung durch den Arbeitgeber. Lohnsteuer hat der Arbeitgeber in eben jenem Zeitpunkt einzubehalten, in welchem er in dieser Eigenschaft Geldbeträge unter dem Rechtstitel von Arbeitslohn bezahlt. Das ist im Falle von Zahlungen durch das Arbeitsamt nach §§ 1 ff…
…zu dem, dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 1.7.1992, 91/13/0084, zugrundeliegenden Sachverhalt, bei dem der Vermögenszugang aus der Sicht des Empfängers ungewollt und ungeplant war) und daher vom Zufluss von Vorteilen aus dem Dienstverhältnis auszugehen (vgl. Eleonore Maier-Dietrich, RdW 1995, 113…
…für die Erhebung von Abgaben maßgeblichen Daten und die Summe der allgemeinen Beitragsgrundlagen sowie der Sonderzahlungen zu enthalten (§ 34 Abs. 2 ASVG). Im vorliegenden Fall spricht der dem Finanzamt übermittelte Lohnzettel der CF KEG im Jahr 2008 für einen Zufluss von Arbeitslohn durch diesen Arbeitgeber…
…Sozialversicherung entspricht. lit. d) Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften im Sinne der Z 1 einbehalten oder zurückgezahlt wurden. Das Vorliegen von Arbeitslohn im Sinne der zitierten Bestimmungen setzt einen Zufluss von Einnahmen beim Lohnempfänger voraus. Gemäß …
…Sozialversicherung entspricht. lit. d) Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften im Sinne der Z 1 einbehalten oder zurückgezahlt wurden. Das Vorliegen von Arbeitslohn im Sinne der zitierten Bestimmungen setzt einen Zufluss von Einnahmen beim Lohnempfänger voraus. Gemäß …
…Sozialversicherung entspricht. lit. d) Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften im Sinne der Z 1 einbehalten oder zurückgezahlt wurden. Das Vorliegen von Arbeitslohn im Sinne der zitierten Bestimmungen setzt einen Zufluss von Einnahmen beim Lohnempfänger voraus. Gemäß …
…Sozialversicherung entspricht. lit. d) Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften im Sinne der Z 1 einbehalten oder zurückgezahlt wurden. Das Vorliegen von Arbeitslohn im Sinne der zitierten Bestimmungen setzt einen Zufluss von Einnahmen beim Lohnempfänger voraus. Gemäß …