Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers vom 8. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 1. Juni 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 15.7.2004…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 29. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 2. Juni 2004 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: | Einkünfte…
…möglich ist, den Zeitpunkt des Zufließens dadurch hinauszuschieben, dass keine Verfügungsmaßnahmen gesetzt werden (vgl. Taucher, Das Zufluß-Abfluß-Prinzip im Einkommensteuerrecht, S 20). - Tatsächlichkeit: Die tatbestandsmäßige Anknüpfung an die "Tatsächlichkeit" hat zur Folge, dass dem rechtlichen Moment der Fälligkeit keine rechtserhebliche Bedeutung zukommen. Sie ist…
…möglich ist, den Zeitpunkt des Zufließens dadurch hinauszuschieben, dass keine Verfügungsmaßnahmen gesetzt werden (vgl Taucher, das Zufluß-Abfluß-Prinzip im Einkommensteuerrecht, S 20). Im Erkenntnis vom 30.11.1993, Zl 93/14/0155 führt der Verwaltungsgerichthof aus: "Ein Betrag ist dem Abgabepflichtigen dann als gemäß §…
…möglich ist, den Zeitpunkt des Zufließens dadurch hinauszuschieben, dass keine Verfügungsmaßnahmen gesetzt werden (vgl Taucher, das Zufluß-Abfluß-Prinzip im Einkommensteuerrecht, S 20). Im Erkenntnis vom 30.11.1993, Zl 93/14/0155 führt der Verwaltungsgerichthof aus: "Ein Betrag ist dem Abgabepflichtigen dann als gemäß §…
…um steuerlich beachtet zu werden, im Zeitpunkt des Abgangs ein endgültiger sein muss, weshalb etwa bei der Darlehenshingabe wegen der von Anfang bestehenden Rückzahlungsanprüche kein Abfluss, sondern eine bloße Vermögensumschichtung anzunehmen ist (vgl. Taucher, Das Zufluß-Abfluß-Prinzip im Einkommensteuerrecht, Wien 1983, 46) Dem Finanzamt…
…Zeitpunkt des Zufließens dadurch hinauszuschieben, dass keine Verfügungsmaßnahmen gesetzt werden (vgl. Taucher, Das Zufluß-Abfluß-Prinzip im Einkommensteuerrecht, S 20). - Tatsächlichkeit: Die tatbestandsmäßige Anknüpfung an die "Tatsächlichkeit" hat zur Folge, dass dem rechtlichen Moment der Fälligkeit keine rechtserhebliche Bedeutung zukommt. Sie ist für die Frage…
…zum Ansatz gelangen (vgl. vgl. Taucher, Das Zufluß-Abfluß-Prinzip im Einkommensteuerrecht, S 21). Die freie Verfügungsmöglichkeit über "Geldwerte" tatsächlich (wirtschaftlich) erlangt zu haben als tatbestandsmäßige Voraussetzung erfordert die Einräumung der tatsächlichen Dispositionsbefugnis über Geld oder geldwerte Vorteile. Diese liegt vor, wenn ein Stpfl über…
…wirtschaftlich frei verfügen kann. Der Bw., der den Zufluss eines Drittels der Pensionsabfindung verneint, kann sich dabei auf die bei Taucher, Das Zufluß-Abfluß-Prinzip im Einkommensteuerrecht, Wien 1983, vertretene Rechtsmeinung stützen, wonach nur ein endgültiger Zufluss als solcher angesehen werden kann. Voraussetzung dafür ist…
…insoweit zur Besteuerung von Einkommen, das gar nicht erzielt wurde. Die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts haben daher die Auffassung vertreten, daß das strenge Zufluß-Abfluß-Prinzip des § 19 EStG 1988 für die steuerliche Erfassung von Spekulationsgeschäften nur eingeschränkt zur Anwendung kommen könne. § 30 EStG 1988…
…um steuerlich beachtet zu werden, im Zeitpunkt des Abgangs ein endgültiger sein muss, weshalb etwa bei der Darlehenshingabe wegen der von Anfang bestehenden Rückzahlungsanprüche kein Abfluß, sondern eine bloße Vermögensumschichtung anzunehmen ist (vgl. Taucher, Das Zufluß-Abfluß-Prinzip im Einkommensteuerrecht, Wien 1983, 46) Dem Finanzamt…
…beizupflichten, dass Argumentation des Finanzamtes (kein Zahlungsfluss) ins Leere geht, da auch bei der vom Berufungswerber eingewendeten Aufrechnung ein Zufluß/Abfluß vorliegt. Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen besteht jedoch die erhöhte Gefahr, dass durch Scheingeschäfte privat bedingte Zahlungen in einen steuerlich relevanten Bereich verlagert werden…
…zuzuordnen. Daher ist im gegenständlichen Fall § 19 EStG 1988 nicht anzuwenden. Die Zufluß-Abfluß-Grundsätze sind für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nicht maßgeblich. Es kann daher aus diesem Grund dem Argument der Bw., dass der tatsächliche Zuflusszeitpunkt für die Ermittlung der Einkünfte herangezogen werden muss…
…2003 und 2004 (jeweils datierend vom 26. Februar 2007). Begründet wurde das Berufungsbegehren im Wesentlichen wie folgt: "Grundsätzlich gilt für Werbungskosten aus Leistungen das Zufluss-Abfluss-Prinzip; fallen Werbungskosten aber in einem anderen Jahr als die Einnahmen an, dann sind sie bis zur Höhe der…