…gemäß § 19 EStG 1988 nicht im Jahr 2003, sondern im Jahr des Zuflusses, somit im Jahr 2004, zu berücksichtigen. Über die Berufung wurde erwogen: Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung ist das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG maßgeblich. Sie ist dann steuerwirksam, wenn…
…im Übrigen auch auf das anzuwendende Zu- und Abflussprinzip hingewiesen - durch die Berufungswerberin bzw. die Verwendung der seit dem Jahre 2001 von fremden Unternehmern erzielten (höheren) Mieteinnahmen für die Bedienung der Bankschulden des Ehegatten stellt eine Einkommensverwendung dar und hat auf die Höhe der bei…
…erbrachten Leitung und dem Entgelt, auch das Kalenderjahr in dem das Entgelt geleistet wurde (Z 3 leg.cit). Dem Charakter der Mitteilung als einer Kontrollmitteilung im Rahmen des Zu- und Abflussprinzips entsprechend, ist unabhängig von der wirtschaftlichen Zuordnung des entsprechenden Aufwandes oder Ertrages und damit…
…Barabhebungen und Bareinzahlungen bei der Bank, Bankomatkarte/Kreditkarte, Wechsel, Kammerumlage, Bewirtungsspesen, Grundzüge der Personalverrechnung, Verbuchung von Löhnen und Gehältern, Reisekosten. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Wer muss oder kann die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Gewinnermittlungsart führen? Unterschiede zur doppelten Buchhaltung, Vorteile/Nachteile, Zu- und Abflussprinzip, Brutto- und…
…nicht auf Bezüge entfallen, die mit einem festen Steuersatz im Sinn des § 67 zu versteuern sind, abzuziehen. Aus dem Wortlaut dieser Gesetzesstelle lässt sich in Umsetzung des Zu- und Abflussprinzipes eindeutig erkennen, dass die steuerliche Bemessungsgrundlage nur solche Pflichtbeiträge vermindern können, die vom Arbeitgeber im…
…Vorlage von Unterlagen die Bemessungsgrundlage daher im Schätzungswege ermittelt. 2) Ermittlung der Einkünfte Die Ermittlung der Einkünfte erfolgt (ausnahmslos) nach dem Prinzip der Gegenüberstellung der Einnahmen zu den Werbungskosten. Für die zeitliche Zuordnung gilt das Zu- und Abflussprinzip nach § 18 Abs. 1 und 2 EStG…
…Investitionsrechnungen seien auf ihn ausgestellt worden und von ihm bezahlt worden, weiters seien die Mieteinnahmen aus der Untervermietung sowie die daraus resultierenden Werbungskosten ihm zuzurechnen, weil er sie vereinnahmt habe bzw. die Werbungskosten getragen habe (Zu- und Abflussprinzip) und außerdem sei im Mietvertrag ausdrücklich eine…
…Investitionsrechnungen seien auf ihn ausgestellt worden und von ihm bezahlt worden, weiters seien die Mieteinnahmen aus der Untervermietung sowie die daraus resultierenden Werbungskosten ihm zuzurechnen, weil er sie vereinnahmt habe bzw. die Werbungskosten getragen habe (Zu- und Abflussprinzip) und außerdem sei im Mietvertrag ausdrücklich eine…
…mit einem festen Steuersatz zu besteuern sind, abzuziehen. Aus dieser Bestimmung lässt sich in Umsetzung des Zu- und Abflussprinzips klar erkennen, dass lediglich tatsächlich einbehaltene "Sozialversicherungsbeiträge" die steuerliche Bemessungsgrundlage vermindern können (vgl UFS 5.4.2005, RV/1686-L/02, und UFS 3.2.2010…
…2010 erfolgte, kann bereits aus diesem Grund eine Berücksichtigung nicht erfolgen, da Ausgaben grundsätzlich nur im Jahr ihrer Bezahlung (gemäß dem Zu- und Abflussprinzip des § 19 EStG 1988) als Werbungskosten anzusetzen sind. Aufgrund dieser Ausführungen kann diesem Berufungspunkt nicht entsprochen werden. 2.) Sonderausgaben Gemäß § 18…
… 19 EStG zwingend das Abflussprinzip. Da die Zahlung des Bw. auf Grund des Haftungsbescheides auch keine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe iSd § 19 Abs. 2 zweiter Satz darstellt, ist sie im Kalenderjahr ihrer Leistung und damit bei Veranlagung der Einkommensteuer des Jahres 2006 zu berücksichtigen. Das Finanzamt…
…2001/15/0109). Somit kommt es durch das im Rahmen des § 34 geltenden Belastungsprinzips insoweit auch zu einer Durchbrechung der grundsätzlich auch im Bereich der außergewöhnlichen Belastung geltenden Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip des § 19 EStG 1988. Als verfahrensrechtliche Handhabe…
…grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip gilt, dementsprechend für die Realisierung eines Spekulationsgewinnes die tatsächlichen Zahlungen maßgeblich sind, im konkreten Fall im Berufungsjahr 2003 (Veranlagungsjahr der Veräußerung) die Höhe der gesamten Rentenverpflichtungen bzw. -leistungen bereits bekannt war (FF ist im Mai 2002 verstorben und ist damit…
…bekanntzugeben, ob und inwieweit die in Abzug gebrachten Aufwendungen aus Finanzanlagen mit den Spekulationsgeschäften in ursächlichem Zusammenhang stehen würden, eine Erläuterung der Abschreibungen und Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen vorzunehmen und mitzuteilen, ob und inwieweit das Zu- und Abflussprinzip gemäß § 19 EStG 1988 berücksichtigt worden sei…
…der Betriebsprüfung den Umsatz- und Einkommensteuerbescheid 1999. In dem dagegen erhobenen Rechtsmittel führte der Bw. aus, dass ihm die "aufgefüllte Hälfte" der Mieteinnahmen tatsächlich nie zugeflossen wäre, demnach die Vorgangsweise der Prüfungsorgane gegen das im Einkommensteuerrecht für Einnahmen - Ausgaben Rechner geltende Zu- und Abflussprinzip verstoße…
…ist - sowohl im UStG 1994 als auch im KStG 1988 - nach dem Zeitpunkt des Zuflusses zu beurteilen (Zu- und Abflussprinzip). Ein Betrag gilt dann als zugeflossen, sobald der Empfänger darüber tatsächlich und wirtschaftlich bzw. rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann (Jakom, EStG5, Rz. 5 b zu …
…bekommen. Der bekämpfte Bescheid ist überdies insofern abzuändern, als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach Zu- und Abflussprinzip zu versteuern sind. Da das Gehalt monatlich ausbezahlt wurde, sind im Streitjahr 2001 6 Monatsgehälter zu versteuern. Als pauschale Werbungskosten für Mehraufwand im Ausland werden im Schätzungsweg ATS…
…im Jahr 2002 aus ihrem Vermögen ausgeschieden; sie habe zu diesem Zeitpunkt die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Geld verloren. In der am 4. Juni 2009 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt: "Mag. Wurz: Ich vertrete die Rechtsansicht, dass das Zu- und Abflussprinzip des § 19 Abs…
…000,-- €). Die Gesamtkosten der Fortbildung hätten ca. 12.500,-- € betragen, wobei aufgrund des Zu- und Abflussprinzips im Kalenderjahr 2001 129.835,65 ATS (9.435,53 €) anzusetzen seien. Diesem Antwortschreiben wurde auch ein Schreiben des jetzigen Arbeitgebers übermittelt, in dem festgehalten wurde…
…zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Jahr bezogen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Besteuerung von Einnahmen ist also der Zeitpunkt des Zuflusses (Zu-und Abflussprinzip). Nachzahlungen sind entsprechend dem Zeitpunkt ihres Zufließens zu erfassen. Sie sind nicht dem Zeitraum zuzurechnen, zu…