…Tz 1). Daraus folgt, dass die wirtschaftliche Belastung des Einkommens mit Beiträgen im Sinne des § 18 EStG Anlass für die steuerliche Berücksichtigung war (Taucher, Das Zufluss - Abfluss - Prinzip, S. 59). Ausgaben können daher nur mit jenem Betrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden, der den Steuerpflichtigen…
…bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in jenem Zeitpunkt, wenn der Forderungsverlust feststeht, als Ausgabe zu behandeln ist. Insbesondere wird auf die grundsätzlichen Ausführungen der Schriften herausgegeben von Stoll, Das Zufluss-/Abflussprinzip im Einkommensteuerrecht von Dr. O. Taucher, verwiesen. Die Grundsätze der Objektivität…
…fest: Tz. 1: Keine Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen Bruttoermittlung und Zu- und Abfluss-Prinzip: In den Vorjahren wurde die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach der Brutto-Methode und ab 2006 nach der Netto-Methode erstellt (Verwechslung mit der Jausenstation). Da die Einnahmen aus der Vortragstätigkeit am Wirtschaftsförderungsinstitut…
…Es wurden weder laufend Geschäftsfälle, Forderungen, Verbindlichkeiten, noch Einnahmen oder Ausgaben gebucht, da erst eine nachträgliche Erfassung nach Zu- und Abfluss Prinzip erfolgte. Die Erstellung einer Bilanz war weder beabsichtigt noch besprochen. Die Bezeichnung als Bilanz erfolgte nicht in der Absicht, eine doppelte Buchhaltung herbeizuführen…
…angedeutet werde - da ein Bilanzierer das "Aufwands- und Ertrags-Prinzip' einzuhalten habe und nicht nach dem "Zu- und Abfluss-Prinzip" bilanziere. Die in der Bescheidbegründung angeführte Aussage hinsichtlich der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes sei als Pauschalaussage zu werten und sei vom Finanzamt überhaupt nicht begründet worden…
…werden könne, ob es sich um Fachliteratur handle ohne jedoch den fachspezifischen Inhalt der Bücher näher zu beschreiben. Über die Berufung wurde erwogen: Im Bereich der außerbetrieblichen Einkünfte ist hinsichtlich der zeitlichen Erfassung von Einnahmen bzw. Ausgaben das sog. Zufluss-Abfluss-Prinzip zu beachten. Für…
…Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. Bei dieser Gewinnermittlung seien die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht im Zeitpunkt des Entstehens, sondern im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bzw. Verausgabung zu erfassen (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Soweit der Geldfluss eine bereits früher entstandene Forderung oder Verbindlichkeit betreffe, komme es zu einer Erfassung…
…Jahren 2006 und 2007 vom Bankkonto nach Kreditkartenbenutzung abgebucht worden. Vorbringen zum Thema, in welchem Veranlagungszeitraum Werbungskosten zu berücksichtigen seien:Grundsätzlich sei es richtig, dass bei Einkünften, die nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip zu ermitteln seien, im Allgemeinen auf die Verausgabung der Werbungskosten abgestellt werde…
…die Möglichkeit den Vorsteuerabzug wahlweise in einem späteren Veranlagungszeitraum geltend zu machen. Wenn der Bw. noch darauf verweist, dass diese Aufwendungen bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anerkannt wurden, ist festzustellen, dass die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung das Zufluss-Abflussprinzip zur Grundlage hat, und die vom Bw…
…Motiven zum Abzug zulässt (Doralt/Renner, EStG10, Tz. 1 zu § 18). Daraus folgt, dass die wirtschaftliche Belastung des Einkommens mit Beiträgen im Sinne des § 18 EStG Anlass für die steuerliche Berücksichtigung war (Taucher, Das Zufluss - Abfluss - Prinzip, S. 59). Ausgaben können daher nur mit jenem…
…Jahr 1997 betreffen und daher aufgrund des Zufluss-Abfluss-Prinzipes des § 19 EStG 1988 im berufungsgegenständlichen Jahr 1995 keine Berücksichtigung finden können, wobei zudem auch die betriebliche Veranlassung dieser Kosten nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Der Berufung war daher insgesamt ein Erfolg zu versagen. Linz, 3…
…aus Gewerbebetrieb bzw. Kapitalvermögen sei notwendig gewesen, da hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb das Prinzip des Betriebsvermögensvergleiches bzw. bei den Einkünften aus Kapitalvermögen das Zufluss-/Abfluss-Prinzip zur Anwendung komme. Dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausschließlich aus einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft stammen, sei reiner…
…März 2006: 27.516,60 €. Da der Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen jedenfalls das sog. Zufluss-Abfluss-Prinzip eigen ist, muss auch der zeitliche Aspekt der Zahlungen berücksichtigt werden. Darstellung der verschiedenen Zahlungsflüsse: Teilzahlung am 25.9.2006: 2.000,00 € Teilzahlung am 2…
…EStG (Zufluss-Abflussprinzip): Maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem die Einnahme zugeflossen oder die Ausgabe getätigt worden ist. Die anlässlich der Verfassung der Disseration entstandenen Kosten könnten nur dann die Einnahmen der berufungsgegenständlichen Veranlagungsjahre mindern, wenn sie als "vorweggenommene Betriebsausgaben" (§ 4 EStG) zu qualifizieren sind…
…718/80, 733/80). Ein Übergang der Gewinnermittlung sei mangels einer Betriebsaufgabe nicht erforderlich gewesen. Es gelte daher bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Mit Schreiben vom 17. April 2002 wurde beim Finanzamt Linz ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch…
…Tz 1). Daraus folgt, dass die wirtschaftliche Belastung des Einkommens mit Beiträgen im Sinne des § 18 EStG Anlass für die steuerliche Berücksichtigung war (Taucher, Das Zufluss - Abfluss - Prinzip, S. 59). Ausgaben können daher nur mit jenem Betrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden, der den Steuerpflichtigen…
…67 zur außergewöhnlichen Belastung und S. 59 zu den Sonderausgaben). Im Gegensatz zur Behandlung von Rückerstattungen von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sind aber Ersätze von Werbungskosten im Zusammenhang mit nichtselbständigen Einkünften auf Grund obiger Ausführungen unter Anwendung des Zufluss-/Abflussprinzipes des § 19 EStG 1988 im…
…Tz 1). Daraus folgt, dass die wirtschaftliche Belastung des Einkommens mit Beiträgen im Sinne des § 18 EStG Anlass für die steuerliche Berücksichtigung war (Taucher, Das Zufluss - Abfluss - Prinzip, S. 59). Ausgaben können daher nur mit jenem Betrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden, der den Steuerpflichtigen…
…1 EStG 1988 in der Fassung nach dem BudBG 2003 - bestehen auch keine Gründe an dem Veranlassungszusammenhang der erklärten vorzeitigen Werbungskosten mit den sonstigen Einkünften aus der Gegenleistungsrente zu zweifeln. Der VwGH ist in seiner Entscheidung in einer weiten Gesetzesinterpretation vom Zufluss-Abfluss-Prinzip abgegangen…
…möglich (vgl. Beiser, § 295a BAO - Ereignisse mit Wirkung für die Vergangenheit Zivilrechtliche Mängel, Bilanzierung und Zufluss-Abfluss-Prinzip, ÖStZ 2005,156). Ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO wird auch dann anzunehmen sein, wenn die Prognoserechnung sich nachträglich als objektiv unrichtig erweist, etwa weil…