…dem Kalenderjahr zugeflossen, für das der Anspruch entstanden ist. Durch diese Zuflussfiktion kann der Grenzbetrag für den Alleinverdienerabsetzbetrag überschritten werden. Darf analog zu den LStR 2002 Rz 773b, wonach bei Nachzahlungen von Pensionen und Bezügen aus der Unfallversorgung aus Billigkeitsgründen von einer Pflichtveranlagung gemäß § 41…
…Da jedoch hinsichtlich des geleisteten Unterhalts die Grundsätze des § 19 EStG 1988 (Zu-Abfluss-Prinzip) zur Anwendung gelangen müssen, hat er für das Jahr 2014 die in der Vergleichsausfertigung festgelegte Zahlung nur für 10 Monate erfüllt - die Anrechnung des Vorjahresüberzahlung kann nicht für die Ermittlung…
…Tz 1). Daraus folgt, dass die wirtschaftliche Belastung des Einkommens mit Beiträgen im Sinne des § 18 EStG Anlass für die steuerliche Berücksichtigung war (Taucher, Das Zufluss - Abfluss - Prinzip, S. 59). Ausgaben können daher nur mit jenem Betrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden, der den Steuerpflichtigen…
…2025 In seiner Stellungnahme vom 22.4.2025 führte das FA einleitend aus, dass unbestritten sei, dass das (unternehmensrechtliche) EBITDA sowohl für den Betrachtungszeitraum als auch für den Vergleichszeitraum unter Anwendung des Zu- und Abflussprinzips ermittelt wurde. Strittig sei, ob die Anzahlung an die Fa…
…zur Besteuerung von Einkommen, das gar nicht erzielt wurde. Die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts haben daher die Auffassung vertreten, dass das strenge Zufluss-Abfluss-Prinzip des §19 EStG 1988 für die steuerliche Erfassung von Spekulationsgeschäften nur eingeschränkt zur Anwendung kommen könne. §30 EStG 1988 betrifft…
…welche die Anwendung des Zufluss-/Abflussprinzips vorsehe, zumal die Präambel der Richtlinie die Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und die Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten als Zweck der Förderung ausweise. Daher sei die im Betrachtungszeitraum geleistete Vorauszahlung zur Gänze zu berücksichtigen. Am 16.3.2026 legte die belangte Behörde…
…bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in jenem Zeitpunkt, wenn der Forderungsverlust feststeht, als Ausgabe zu behandeln ist. Insbesondere wird auf die grundsätzlichen Ausführungen der Schriften herausgegeben von Stoll, Das Zufluss-/Abflussprinzip im Einkommensteuerrecht von Dr. O. Taucher, verwiesen. Die Grundsätze der Objektivität…
…s Rz 49 ff) einerseits und den gegebenenfalls zu adaptierenden Anschaffungskosten (s Rz 53 ff) andererseits. Für die Erfassung der Einkünfte gilt grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip des § 19 EStG. Insbesondere ist der Veräußerungserlös nach dem Zuflusszeitpunkt zu erfassen (s auch BFG 10.2.15…
…fest: Tz. 1: Keine Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen Bruttoermittlung und Zu- und Abfluss-Prinzip: In den Vorjahren wurde die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach der Brutto-Methode und ab 2006 nach der Netto-Methode erstellt (Verwechslung mit der Jausenstation). Da die Einnahmen aus der Vortragstätigkeit am Wirtschaftsförderungsinstitut…
…den Vorrang vor § 295a BAO zuerkannt. Für die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben ist zudem § 19 EStG 1988 zu beachten: § 19 EStG 1988 verwirklicht das im Einkommensteuerrecht für die außerbetrieblichen Einkünfte vorherrschende Zufluss-Abfluss-Prinzip: Demnach gelten nach Abs. 1 Satz 1 leg. cit…
…Es wurden weder laufend Geschäftsfälle, Forderungen, Verbindlichkeiten, noch Einnahmen oder Ausgaben gebucht, da erst eine nachträgliche Erfassung nach Zu- und Abfluss Prinzip erfolgte. Die Erstellung einer Bilanz war weder beabsichtigt noch besprochen. Die Bezeichnung als Bilanz erfolgte nicht in der Absicht, eine doppelte Buchhaltung herbeizuführen…
…angedeutet werde - da ein Bilanzierer das "Aufwands- und Ertrags-Prinzip' einzuhalten habe und nicht nach dem "Zu- und Abfluss-Prinzip" bilanziere. Die in der Bescheidbegründung angeführte Aussage hinsichtlich der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes sei als Pauschalaussage zu werten und sei vom Finanzamt überhaupt nicht begründet worden…
…werden könne, ob es sich um Fachliteratur handle ohne jedoch den fachspezifischen Inhalt der Bücher näher zu beschreiben. Über die Berufung wurde erwogen: Im Bereich der außerbetrieblichen Einkünfte ist hinsichtlich der zeitlichen Erfassung von Einnahmen bzw. Ausgaben das sog. Zufluss-Abfluss-Prinzip zu beachten. Für…
…Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. Bei dieser Gewinnermittlung seien die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht im Zeitpunkt des Entstehens, sondern im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bzw. Verausgabung zu erfassen (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Soweit der Geldfluss eine bereits früher entstandene Forderung oder Verbindlichkeit betreffe, komme es zu einer Erfassung…
…c EStG zu subsumieren sind (Braunsteiner in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG 26. EL, § 25 Anm 55). Einkünfte aus Funktionsgebühren sind als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip zu ermitteln. Als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen sind über Verlangen der Abgabenbehörde…
…1 Z 4 lit. c EStG zu subsumieren sind (Braunsteiner in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG 26. EL, § 25 Anm 55). Einkünfte aus Funktionsgebühren sind als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip zu ermitteln. Als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen sind…
…Sozialversicherungsbeiträge Sozialversicherungsbeiträge, die der Bf zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale geltend gemacht hat, waren entsprechend dem Zufluss-Abfluss-Prinzip zu erfassen. Die daraus resultierenden Verschiebungen waren unstrittig und wurden vom Bf nur betreffend die Wiederaufnahme der Verfahren releviert. 4. Materialeinkauf Der Bf hat neben dem Betriebsausgabenpauschale von…
…Beschwerdeführerin den Gewinn im Jahr 2015 nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt hätte und die Einnahmen und Ausgaben dementsprechend nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip zu berücksichtigen seien. Der zusätzlich gelieferte ***3***-Hengst sei betriebliches Anlagevermögen. Das Tier sei, wie aus der E-Mailkorrespondenz vom 24…
…fehlenden Zusammenhang mir den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist auf Folgendes hinzuweisen: Im Bereich der außerbetrieblichen Einkünfte ist hinsichtlich der zeitlichen Erfassung von Einnahmen bzw. Ausgaben das sog. Zufluss-Abfluss-Prinzip zu beachten. Für Ausgaben bedeutet das, dass diese für das Kalenderjahr abzusetzen sind…
…VwGH 07.08.01, 96/14/0130). Ohne Zu- bzw Abschläge sind die Geldkonten zu erfassen. Erhaltene An- oder Vorauszahlungen führen bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip zu gewinnerhöhenden Betriebseinnahmen (VwGH 7.6.2021, 95/15/0112). Beim Betriebsvermögensvergleich hingegen wird…