…damit begründet, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung als Säumnissanktion im Sinne von Säumniszinsen nur in jenen Fällen in Betracht käme, in denen die Abgabenbehörde tatsächlich einen Zinsnachteil erlitten habe. Ist dagegen kein Zinsverlust eingetreten, sei auch die Vorschreibung einer Abgabenerhöhung unzulässig. Nur dann, wenn die…
…begehrte. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, in der Richtlinie ZK-1890 werde erwähnt, dass in Fällen, in denen die Abgabenbehörde keinen Zinsverlust erlitten habe, auch keine Abgabenerhöhung vorzuschreiben sei. Nur dann, wenn die Zollschuld zunächst nicht oder in zu niedriger Höhe vorgeschrieben worden sei…
…einer Gesellschaft oder die Existenzgefährdung eines Unternehmens sein. Der von der Bf. geltend gemachte Zinsverlust bei Inanspruchnahme von Fremdmitteln bzw. die Entwertung durch die Inflation stellt hingegen keinen unersetzbaren Schaden im Sinne von Artikel 244 ZK dar. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu…
…Eine diesbezügliche Korrektur der Umsatzsteuer sei in der Umsatzsteuervoranmeldung 11/2002 vorgenommen worden. Durch eindeutiges Vorhandensein des Willens der Begleichung der Umsatzsteuerschuld für 9/2002 (Überrechnungsantrag) und dem Umstand, dass dem Finanzamt ein Zinsverlust durch eine Rückstandsdauer von zwei Monaten entstanden sei (für eine Umsatzsteuerschuld…
…auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich unterlaufen kann. Eine solche einmalige Fehlleistung sei durch kein Kontrollsystem zu verhindern. Die zugleich vorgelegte Abgabenerklärung weise ein Steuerguthaben aus. Die verspätete Übermittlung bedeute somit ohnehin schon einen Zinsverlust. Dieser finanzielle Nachteil beweise, dass die behördlichen Aufforderungen nicht einfach ignoriert…
…auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich unterlaufen kann. Eine solche einmalige Fehlleistung sei durch kein Kontrollsystem zu verhindern. Die zugleich vorgelegte Abgabenerklärung weise ein Steuerguthaben aus. Die verspätete Übermittlung bedeute somit ohnehin schon einen Zinsverlust. Dieser finanzielle Nachteil beweise, dass die behördlichen Aufforderungen nicht einfach ignoriert…
…auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich unterlaufen kann. Eine solche einmalige Fehlleistung sei durch kein Kontrollsystem zu verhindern. Die zugleich vorgelegte Abgabenerklärung weise ein Steuerguthaben aus. Die verspätete Übermittlung bedeute somit ohnehin schon einen Zinsverlust. Dieser finanzielle Nachteil beweise, dass die behördlichen Aufforderungen nicht einfach ignoriert…
…auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich unterlaufen kann. Eine solche einmalige Fehlleistung sei durch kein Kontrollsystem zu verhindern. Die zugleich vorgelegte Abgabenerklärung weise ein Steuerguthaben aus. Die verspätete Übermittlung bedeute somit ohnehin schon einen Zinsverlust. Dieser finanzielle Nachteil beweise, dass die behördlichen Aufforderungen nicht einfach ignoriert…
…auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich unterlaufen kann. Eine solche einmalige Fehlleistung sei durch kein Kontrollsystem zu verhindern. Die zugleich vorgelegte Abgabenerklärung weise ein Steuerguthaben aus. Die verspätete Übermittlung bedeute somit ohnehin schon einen Zinsverlust. Dieser finanzielle Nachteil beweise, dass die behördlichen Aufforderungen nicht einfach ignoriert…
…an, die zum Entstehungszeitpunkt nicht oder in unrichtiger Höhe entrichtet wurde. Der dadurch entstandene Zinsverlust für die Abgabenbehörde werde durch die Festsetzung einer Abgabenerhöhung ausgeglichen. Dagegen wurde mit Eingabe vom 27. April 2011 der Rechtsbehelf der Berufung erhoben. Begründend führte die Bfin im Wesentlichen aus…
…Einfuhrumsatzsteuerschuld an, die zum Entstehungszeitpunkt nicht oder in unrichtiger Höhe entrichtet wurde. Der dadurch entstandene Zinsverlust für die Abgabenbehörde werde durch die Abgabenerhöhung ausgeglichen. Dagegen wurde mit Eingabe vom 27. April 2011 der Rechtsbehelf der Berufung erhoben. Begründend führte die Bfin im Wesentlichen aus, dass…
…ob der Partei ein Verschulden an der Nacherhebung treffe. Entscheidend sei allein, ob es infolge der verspäteten Vorschreibung zu einem Zinsverlust für die Zollbehörde gekommen ist. Für den Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Zollschuldentstehung am 9. Juli 2008 und dem der buchmäßigen Erfassung der Zollschuld…
…gelegen sei, sei auch die Rückerstattung der zu Unrecht geleisteten Vorauszahlungen erst im August 2008 erfolgt, wodurch der Bw. ein beträchtlicher Zinsverlust (von rd. € 70.000,00 nach eigener Berechnung) entstanden sei. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 17. Dezember 2008 ab…
…dass die Rückerstattung der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer nichts daran ändere, dass sie gemäß den abgabenrechtlichen Vorschriften nachzuerheben war und durch die damit verspätete Zahlung ein Zinsverlust für die Zollbehörde entstanden war. Mit Bescheid Zl. 100/00000/2003-6 vom selben Tag wurde der Antrag auf…
…mit den Aussetzungszinsen vergleicht. Dieses Vorbringen ist in keiner Weise nachvollziehbar. Ein Zinsverlust könnte nur von den den Aussetzungszinsen zugrunde liegenden Abgabenbeträgen im Verhältnis zu den Aussetzungszinsen berechnet werden, für die sich der Bw über 15 Jahre hinweg die Zahlung erspart hat. Eine unbillige Härte…
…der Vertragswille im Ergebnis darauf gerichtet gewesen, dem Geschenknehmer nicht den derzeitigen Wert von € 200.000, sondern eben den um die Geldentwertung samt Zinsverlust zwischenzeitlich verminderten Wert zukommen zu lassen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 ErbStG gilt als…
…in der Umsatzsteuervoranmeldung 11/2002 vorgenommen worden. Durch eindeutiges Vorhandensein des Willens der Begleichung der Umsatzsteuerschuld für 9/2002 (Überrechnungsantrag) und dem Umstand, dass dem Finanzamt ein Zinsverlust durch eine Rückstandsdauer von zwei Monaten entstanden sei (für eine Umsatzsteuerschuld, die die Bw. nie erhalten habe)…
…Die Nichtkenntnis der internen Verrechnungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung dürfte nach unserer Meinung nicht dem Abgabenschuldner (Kunden) zur Last gelegt werden. Immerhin ist der Finanzbehörde keinerlei Zinsverlust hierdurch entstanden, sondern durch die Barsicherheit sogar ein Zinsgewinn. Wir bitten daher um positive Erledigung unserer Berufung, da die Vorschreibung…
…zur Säumniszinsenberechnung und rein nach objektiven Kriterien zu erfolgen hat. Entscheidend sei, dass es infolge der verspäteten Vorschreibung zu einem Zinsverlust für die Zollbehörde gekommen ist. Die Mitteilung der Zollschuld sei innerhalb von drei Jahren erfolgt. Voraussetzung für die Anwendung der Zollpräferenzmaßnahmen sei die Vorlage…
…sei bewusst, dass die Einfuhrumsatzsteuer nur einen Durchlaufposten darstelle und als Vorsteuer wieder abgesetzt werden könne. Doch bringe der Zeitraum zwischen der Bezahlung der Abgaben und der Rückerstattung derselben durch das Finanzamt für die Bf. einen beträchtlichen Zinsverlust. Die Bf. ersucht, die Einfuhrumsatzsteuer ihrem Konto…