…GmbH mit den strittigen Zahlungen abgegoltene Ansprüche auf Kündigungsentschädigung bereits im Jahr 2011 - im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses - entstanden sind. Daher ist es in Anbetracht der oben zitierten Bestimmung des § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 und der darin normierten Zuflussfiktion nicht entscheidungswesentlich…
…erfassen. Der Zufluss tritt im Zeitpunkt der Bereicherung ein. (Kirchmayr in Doralt/Kirchmayr/Mayer/Zorn EStG16, § 27, Tz. 40) Weiters ist Kapitalertragsteuer für verdeckte Ausschüttungen ausschüttungsbezogen vorzuschreiben. Somit liegt ein Fall der Einzelbesteuerung vor, bei dem die Zeitangabe die Umschreibung des Sachverhaltes nur ergänzen, nicht…
…der Kapitalerträge. Der Abzugsverpflichtete, im gegenständlichen Fall die Bw, haftet dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalerträge. Wie bereits oben dargestellt, entsteht diese Haftung im Zeitpunkt des Zufließens (der Bereicherung) beim Empfänger der Kapitalerträge, (Kirchmayr in Doralt/Kirchmayr/ Mayer/Zorn EStG16, § 27, Tz…
…Bw hätte somit darüber verfügen können. Die monatlichen Pensionsbeträge sind dem Bw damit im streitgegenständlichen Jahr zugeflossen. Es ist nicht möglich, den Zeitpunkt des Zuflusses und die Steuerpflicht von Beträgen dadurch hinauszuschieben, dass keine Verfügung - hier: Nichtbekanntgabe der Kontonummer - über einen gutgeschriebenen - bzw. hier: bereitgehaltenen -…
…EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Erst mit dem Abgabenänderungsgesetz 2005 (AbgÄG) wurden Nachzahlungen im Insolvenzverfahren in den Kreis jener Einnahmen aufgenommen, für die das Zuflussprinzip des § 19 EStG 1988 nicht gilt (vgl Hofstätter/Reichel, aaO…
…Der Bw. ersuche um Kontrolle und Neuberechnung. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Verfahren, ob die im Jahr 2011 überwiesene Pensionsnachzahlung im Jahr des Anspruches oder nach Ansicht des Steuerpflichtigen im Jahr des Zuflusses der Besteuerung zu unterziehen ist. § 19 Abs. 1…
…Nachzahlungen sind somit nicht im Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses, sondern in dem Zeitraum, für den der Anspruch besteht, als Einkünfte zu erfassen (Doralt, EStG-Kommentar, § 19, Tz 30/1-2). Ob der von der Berufungswerberin im Jahr 2008 auf Grund des vorgelegten Schreibens vom 29…
…zu beantworten, welches mit der Firma T im Jahre 2005 bestanden habe. Der Bw. gibt diesen Vorhalt beantwortend bekannt, über ehemalige Arbeitskollegen Kontakt mit dieser Firma aufgenommen zu haben, die Adresse des Firmensitzes zu kennen, im Zeitraum vom 11. 7. 2005 bis 18. 11. 2005…
…abgesprochen wird, sowie Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht. Für Nachzahlungen des Insolvenz-Ausfallgeldes besteht sohin die Sonderregelung, dass diese nicht im Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses, sondern in dem Zeitpunkt, für den der Anspruch besteht, als Einkünfte…
…Monate ohne Auszahlung eines Lohnes gefahren sei. Mit Berufungsvorentscheidung gem. § 276 BAO wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Nach den Vorschriften des § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sei eine Pflicht-(Arbeitnehmer)-Veranlagung für ein Kalenderjahr dann durchzuführen, wenn für diesen Zeitraum Bezüge gem…
…der Geschäftsführer gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter der Schuldnerin ist, kann der Zufluss grundsätzlich mit dem Zeitpunkt angenommen werden, zu dem die Forderung fällig ist, sofern die Kapitalgesellschaft nicht zahlungsunfähig ist. Diese Sicht gebietet der beherrschende Einfluss des Mehrheitsgesellschafters der GmbH, weil die Gesellschafterversammlung dem Geschäftsführer gegenüber weisungsbefugt…
…zugeflossen, für das der Anspruch besteht (AbgÄG 2005, BGBl I 2005/161 ab 1.1.2006). Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2005 (AbgÄG) wurden Nachzahlungen im Insolvenzverfahren in den Kreis jener Einnahmen aufgenommen, für die das Zuflussprinzip des § 19 EStG 1988 nicht gilt (vgl Hofstätter/Reichel, aaO…
…abgesprochen wird, sowie Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht. Für Nachzahlungen des Insolvenz-Ausfallgeldes besteht sohin die Sonderregelung, dass diese nicht im Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses, sondern in dem Zeitpunkt, für den der Anspruch besteht, als Einkünfte…
…Gründe für die verspätete Auszahlung des Mutterschutzgeldes nicht mehr feststellen ließen. Der fällige Betrag für den Zeitraum 1. November bis 31. Dezember 2004 sei am 1. März 2005 überwiesen worden. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist der Zeitpunkt des Zuflusses von Einnahmen der Gattin…
…Höhe von € 76.827,31 bei der Einkommensteuerberechnung berücksichtigt wurde. Der Gesamtbetrag der Einkünfte belief sich nach Abzug des Pauschbetrages für Werbungskosten in Höhe von € 132,00 auf € 76.815,31. Da dieser Betrag die Grenze von € 50.900 überstieg konnte…
…VwGH 18.1.1983, 82/14/0076) ausführt, kann ein bereits erfolgter Zufluss durch Änderungen in den folgenden Jahren nicht mehr rückgängig gemacht werden. Dies auch dann nicht, wenn schon im Zeitpunkt des Zuflusses feststehen sollte, dass eine Einnahme in späteren Jahren ganz oder teilweise…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 10. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See, vom 19. Oktober 2005 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
…stornieren. 9. In den Jahren 1998 bis 2001 seien durch das Finanzamt Gebäudemieten, Betriebskosten, Mieten für Geräte, Mieten Büromöbel und Honorare nicht nach dem Zuflussprinzip des § 19 im Jahre der Vereinnahmung, sondern im Jahre der Rechnungslegung gewinnerhöhend verrechnet worden. Die Betriebsprüfung sei davon ausgegangen, dass…
…Der Zeitpunkt der Vereinnahmung und Verausgabung steht in einer zeitlichen Wechselbeziehung; somit gelten die Regeln über den Zufluss von Einnahmen - mit umgekehrten Vorzeichen - auch für den Abfluss von Ausgaben. Dies bedeutet, dass Ausgaben dann abgeflossen sind, wenn der geleistete Betrag aus der Verfügungsmacht des Leistenden…
…zur Arbeitnehmerveranlagung 2003 nicht wissen konnte, ob und zu welchem Zeitpunkt sie Pensionsbezüge erhalten werde, sie also keine Schuld an dem Bescheid vom 4. März 2004 trifft, der sich erst nachträglich als unrichtig herausgestellt hat. Dennoch hat das Finanzamt wegen der Zuflussfiktion des § 19 Abs…