…0135). Der angefochtene Bescheid erstinstanzliche Abgabenbescheid vom 16. März 2011, Zl. 111, enthält eine ausdrückliche gesetzmäßige Feststellung über den Zeitpunkt der Zollschuldentstehung. Das Zollamt legte sich im Bescheidspruch unmissverständlich auf einen bestimmten Tag, den 31. Juli 2008, fest. Auch die Bescheidbegründung enthält die Feststellung, der…
…worden, dass Waren, die im Zeitraum 1988 bis 1994 im Zolllager der Bf. eingelagert worden seien, nicht mehr vorhanden seien. Die Zollschuld sei am 27. Oktober 1998 festgesetzt worden. Es würden sich keine Anhaltspunkte über den Zeitpunkt der Zollschuldentstehung finden. Würde man davon ausgehen, dass…
…Auflage) ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Zollbehörden feststellen, dass eine Zollschuld entstanden ist, wenn danach ausgeführt wird, dass regelmäßig irgendwelche, wenn auch ungenaue Anhaltspunkte für eine Zollschuldentstehung zu einem früheren Zeitpunkt als dem der eigenen Feststellung vorliegen. Mit diesem Auffangtatbestand wird es…
…Tatbestand des Art. 202 ZK verwirklicht. Die Vorschreibung der Eingangsabgaben gemäß Art. 213 ZK sei zu Recht erfolgt. Eine Zollschuld entstehe gemäß Art. 202 ZK aufgrund objektiver Kriterien. Auf ein subjektives Tatbestandsmerkmal (Wissen oder Wissenmüssen) komme es bei einer Zollschuldentstehung nach Art. 202 Abs. 3…
…Tatbestand des Art. 202 ZK verwirklicht. Die Vorschreibung der Eingangsabgaben gemäß Art. 213 ZK sei zu Recht erfolgt. Eine Zollschuld entstehe gemäß Art. 202 ZK aufgrund objektiver Kriterien. Auf ein subjektives Tatbestandsmerkmal (Wissen oder Wissenmüssen) komme es bei einer Zollschuldentstehung nach Art. 202 Abs. 3…
…Tatbestand des Art. 202 ZK verwirklicht. Die Vorschreibung der Eingangsabgaben gemäß Art. 213 ZK sei zu Recht erfolgt. Eine Zollschuld entstehe gemäß Art. 202 ZK aufgrund objektiver Kriterien. Auf ein subjektives Tatbestandsmerkmal (Wissen oder Wissenmüssen) komme es bei einer Zollschuldentstehung nach Art. 202 Abs. 3…
…J der Ankauf dieser Zigaretten im Jahre 2001 schlüssig ergibt. Für die Abgabenerhöhung war daher der 31. Dezember 2001 als spätest möglicher Einbringungszeitpunkt und damit als Zollschuldentstehungszeitpunkt anzunehmen. Eine Abgabenerhöhung war gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG idgF zu erheben. Wegen des Erfordernisses der Sachidentität…
…ergibt. Für die Abgabenerhöhung war daher der 31. Dezember 2001 als spätest möglicher Einbringungszeitpunkt und damit als Zollschuldentstehungszeitpunkt anzunehmen. Eine Abgabenerhöhung war gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG idgF zu erheben. Wegen des Erfordernisses der Sachidentität durfte sich der Unabhängigen Finanzsenat mit der Frage, ob…
…ergibt. Für die Abgabenerhöhung war daher der 31. Dezember 2001 als spätest möglicher Einbringungszeitpunkt und damit als Zollschuldentstehungszeitpunkt anzunehmen. Eine Abgabenerhöhung war gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG idgF zu erheben. Wegen des Erfordernisses der Sachidentität durfte sich der Unabhängigen Finanzsenat mit der Frage, ob…
…gute Absicht der Bf. zeige, einen später erkannten Fehler, wenn auch mit untauglichen Mitteln, zu berichtigen. Mit Beweismittelanforderung des Senates vom 22. Juli 2003 wurde die Bf. eingeladen darzulegen, welches Kontrollsystem zur Gewährleistung der Durchführung und ordnungsgemäßer Beendigung eines Zolllagerverfahrens im Zeitpunkt der Zollschuldentstehung bestanden…
…die der CEMT-Genehmigung nicht entsprochen und den Voraussetzungen, denen eine solche Beförderung nach den in Österreich geltenden Bestimmungen unterlegen sei, nicht genügt hätte. Dass in Schweden geladene Waren nach Österreich hätten befördert werden sollen, ohne dass der Beförderer (zum Zeitpunkt der Beladung) über diese…
…der ähnlich gelagerte Fälle ebenfalls unter den Zollschuldtatbestand des Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a ZK subsumierte, wird verwiesen (vgl. VwGH 30.09.2004, 2004/16/0113; 11.11.2004, 2004/16/0110). Der maßgebliche Zeitpunkt für die Zollschuldentstehung ist der Zeitpunkt des vorschriftswidrigen Verbringens…
…nichtelektrischen Industrie- und Laboratoriumsöfen) herangezogen wurden. Für den Zeitpunkt der Zollschuldentstehung, nämlich dem Tag nach dem Ende der Gestellungsfrist, ergibt sich mit den Abgabensätzen für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer 1,7 % bzw. 20 % die Eingangsabgabenschuld. Die Berechnung der Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs.1 ZollR-DG war…
…der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, gegebenenfalls nach Berichtigung gemäß den Artikeln 32 und 33 ZK. Mit Bescheid 600/09778/2/2000 vom 25.10.2000 wurde nur ein Differenzbetrag von Zoll und eine Abgabenerhöhung eingehoben. Dabei wurde übersehen, dass durch die Zollschuldentstehung…
…der Art. 230 bis 232 erfüllte, galt diese Ware gemäß Art. 234 Abs. 2 ZK-DVO als vorschriftswidrig verbracht mit der Folge, dass die Zollschuld für das Fahrzeug nach Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a ZK entstand. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Zollschuldentstehung ist der…
…ZK über den maßgeblichen Zeitpunkt der Zollschuldentstehung. Danach tritt dieser Zeitpunkt "erst" ein, wenn die maßgebliche zollrechtliche Pflicht als Folge einer Handlung endgültig nicht mehr erfüllt werden kann. Dies wird bei einem Vergleich der Rechtslage vor und nach der Änderung der ZK-DVO zum 1…
…ZK über den maßgeblichen Zeitpunkt der Zollschuldentstehung. Danach tritt dieser Zeitpunkt "erst" ein, wenn die maßgebliche zollrechtliche Pflicht als Folge einer Handlung endgültig nicht mehr erfüllt werden kann. Dies wird bei einem Vergleich der Rechtslage vor und nach der Änderung der ZK-DVO zum 1…
…des Zollkodex, der ZK-DVO und des ZollR-DG. Zur Höhe der festgesetzten Eingangsabgabenschuld führte das Zollamt -unter Verweis auf die diesbezüglich anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen (Art.29, 30 und 31 Zollkodex sowie § 184 BAO) aus: Ein Transaktionswert zum Zeitpunkt der Zollschuldentstehung liege nicht vor. Mangels…
…einer der Beiden der Entzieher der Waren gemäß Art. 203 Abs.3 erster Gedankenstrich ZK war, konnte nicht getroffen werden, und die Warenempfängerin gemäß Art. 203 Abs.3 dritter Gedankenstrich ZK. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit - mit der Republik Slowenien bestand zum Zeitpunkt der Zollschuldentstehung kein…
…dem Zeitpunkt der Annahme der Versandanmeldung." Artikel 450b ZK-DVO lautet: "Artikel 450b (1) Wird nach Einleitung eines Erhebungsverfahrens für andere Abgaben den gemäß Artikel 215 des Zollkodex bestimmten Zollbehörden (nachstehend: ersuchende Behörden) in irgendeiner Weise nachgewiesen, an welchem Ort der Tatbestand eintrat, der die…