…an einem nach dem Entstehen des Abgabenanspruchs für 2001 eingetretenen Sachverhalt fehlt. Der Ableitung des BW, wonach jedes Ereignis (jeder Sachverhalt) durch seine steuerlichen Folgen determiniert werde und es somit für die Frage eines rückwirkenden Ereignisses nicht auf den Zeitpunkt der Verwirklichung des Sachverhaltes an…
…die Verwirklichung eines finanzstrafrechtlichen Sachverhaltes nicht ernstlich für möglich gehalten habe, habe er sich auch mit dieser Tatsache nicht abfinden können. Zusammengefasst ergebe sich daher, dass die Annahme der erstinstanzlichen Behörde hinsichtlich des dem Bw. vorzuwerfenden Verschuldensmaßstabes unrichtig sei. Selbst bedingter Vorsatz setze nämlich eine…
…so liegt mit der Entladung der Waren ein (derartiges) tatbildmäßiges Entziehen aus ua. durch die Ausstellung des Versandscheines und die damit angeordneten behördlichen Maßnahmen konkret ausgeübten zollamtlichen Überwachung vor. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild…
…wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, dass er einen Sachverhalt verwirklichen könnte, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Fahrlässig handelt auch…
…entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben wird. Dabei genügt bedingter Vorsatz. Bedingt vorsätzlich handelt, wer die Verwirklichung eines Sachverhaltes, der einem gesetzlichen Tatbild (hier: dasjenige des obgenannten § 49 Abs. 1 lit…
…Absicht, Wissentlichkeit (dolus principialis) und bedingter Vorsatz (dolus eventualis). Im Falle der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG genügt der bedingte Vorsatz. Bedingter Vorsatz liegt bereits dann vor, wenn der Täter die Verwirklichung eines Sachverhaltes, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht, ernstlich für möglich hält und…
…mit der Verwirklichung eines abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihren Bestand und ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (VwGH 25. 10. 1995, 94/15/0169; VwGH 24. 4. 1996, 93/15/0237). Von einer…
…Verwirklichung eines abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihren Bestand und ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (vgl. z.B. VwGH 24.2.2000, 96/15/0217). Die I-GmbH bezog im Zusammenwirken mit der…
…Strafbestand darstelle und eine derartige Vorgangsweise jedenfalls keinen Vorsatz zur Verwirklichung eines Sachverhaltes, der einem gesetzlichen Tatbild entspreche, begründen könne, wurde beantragt, das angefochtene Straferkenntnis in vollem Umfang aufzuheben. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig…
…Verwirklichung eines abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihren Bestand und ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (vgl. z.B. VwGH 24.2.2000, 96/15/0217). Die I-GmbH hat im Zusammenwirken mit der…
…Verwirklichung eines abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihren Bestand und ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (vgl. z.B. VwGH 24.2.2000, 96/15/0217). Die I-GmbH bezog im Zusammenwirken mit der…
…mit der Verwirklichung eines abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihren Bestand und ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (vgl. z.B. VwGH 24.2.2000, 96/15/0217). Nach dem im Zeitpunkt der Erlassung…
…Mit der Verwirklichung eines solchen, vom Gesetz als relevant erklärten Sachverhaltes, entsteht der Abgabenanspruch ex lege ohne ein behördliches Tätigwerden (Fellner, wie oben, § 12, Rz 1, 2). Auch gemäß BFH, 20.1.2005, II R 20/03, ist die Schenkung eines Forderungsrechts in der Person…
…Mit der Verwirklichung eines solchen, vom Gesetz als relevant erklärten Sachverhaltes, entsteht der Abgabenanspruch ex lege ohne ein behördliches Tätigwerden (Fellner, wie oben, § 12, Rz 1, 2). Auch gemäß BFH, 20.1.2005, II R 20/03, ist die Schenkung eines Forderungsrechts in der Person…
…Festzuhalten sei somit, dass zu keinem Zeitpunkt ein rechtmäßiger Erwerbsvorgang, der der Grunderwerbsteuer unterliege, vorgelegen sei, und somit auch nicht ein dem Rechtsgeschäft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise gleichgestelltes Ereignis vorliegen könne. Die Annahme einer Treuhandschaft zwischen der Bw. und ihrer Tochter entbehre überhaupt jeglicher Grundlage und…
…vertretbarer Rechtsmeinungen, welche darüber hinaus im Zeitpunkt der Verwirklichung der abgabenrechtlich (und damit auch finanzstrafrechtlich) relevanten Zeiträume (2000 bis 2007) noch nicht einmal im Fachschrifttum publiziert gewesen seien und damit nur einer Hand von Spezialberatern in Österreich zugänglich gewesen sei, könne auch der Bw. kein…
…dieser entscheidenden Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten beim Bw. sei die F. unter Bedachtnahme auf § 12 a Abs. 2 MRG ab 1. April 2000 (dem Zeitpunkt der Verwirklichung dieser entscheidenden Änderung) berechtigt, den Hauptmietzins hinsichtlich der vom Bw. gemieteten Räumlichkeiten auf einen angemessenen Hauptmietzins…
…Es liegt in der Natur einer solchen Maßnahme, dass sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise, sohin nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens, gesetzt werden kann, sondern dass es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige…
…Lkw und nicht als Kfz gemäß § 2 Z 2 NoVAG 1991. Die in den NoVA-Richtlinien (NoVAR) 2008 beschriebenen "Umbaumaßnahmen" gemäß Rz 31 [richtig: Rz 131] träfen hier keinesfalls zu: "Der Umbau eines im Zeitpunkt der Verwirklichung eines Tatbestands iSd § 1 Z 1 bis 4…
…15a Abs. 5 ErbStG handelt es sich um einen eigenständigen Tatbestand und entsteht die Steuerschuld für die nachzuerhebende Steuer erst mit der Verwirklichung eines im § 15a ErbStG beschriebenen Sachverhaltes. Dass die nachzuerhebende Steuer unter Berücksichtigung des Erwerbes von nicht begünstigtem Vermögen ähnlich der Zusammenrechnung iSd §…