Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat_10 im Beisein der Schriftführerin über die Berufung des Bw., vom 18. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 20. Juli 2011 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) gegen einen Löschungsbescheid (§ 235 BAO…
…Antrag an die Bf ausbezahlt worden. Wird die Erstattung einem Zessionar gezahlt, so haften er und der Zedent als Gesamtschuldner für die Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Beträge, zu Unrecht freigegebener Sicherheiten und anfallender Zinsen im Zusammenhang mit der betreffenden Ausfuhr. Da der mit Bescheid vom…
…ob er im Jahr 2004 überhaupt noch werkvertraglich tätig sein werde. Durch diese Zession sei keine Befreiung des Zedenten von einer gegenüber dem Zessionar bestehenden Schuld erwirkt worden. Aufgrund der familienrechtlichen Bestimmungen bestehe diese Schuld weiter. Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde…
…den der Abnehmer aufzuwenden hat, durch den Forderungsverkauf allein nichts ändert. Erweist sich das Entgelt jedoch ganz oder teilweise als uneinbringlich, so kann der Zedent eine Änderung der Bemessungsgrundlage vornehmen. Übernimmt der Zessionar das Delcredere-Risiko, also das Risiko der Einbringlichkeit, spricht man vom "echten…
…gewinnen, weil bei Exekution in eine Forderung, die schon vor der Pfändung an einen Dritten zediert wurde, dem Zedenten (im gegenständlichen Fall dem Bw.) keine Einwendungen zustehen, da lediglich der Zessionar (diesfalls seine Ehegattin) Exszindierung begehren kann (OGH 10.6.1981, 3 Ob 31, 32…
…erfolgt ist (VwGH vom 23.1.1989, 87/15/0141). Auf Grund des Titelgeschäftes nehmen Zedent und Zessionar die Abtretung (das Verfügungsgeschäft) vor. Da die Zession - abgesehen von der im Gegenstandsfall keinesfalls anzunehmenden Sicherungszession- keiner bestimmten Form bedarf, fallen Titelgeschäft und Abtretung meist untrennbar zusammen…
…38 UGB übertragen worden sind, kann es nicht mehr zu einer sachenrechtlich wirksamen Übertragung der "Außenstände" gemäß Punkt 4.5 des Vertrages kommen. Der Verkäufer als Zedent ist aufgrund des Forderungsüberganges nach § 38 UGB nicht mehr Inhaber der Forderung, weshalb er sie nicht noch einmal…
…000 am 2.10.2008 an Herrn A.B. (Zessionar) Herrn C.D. (Zedent) zugeflossen und ist daher schon im Jahre 2008 Herrn C.D. zuzurechnen. Nach Rz 4601 EStrRL 2011 fließen Einnahmen dem Steuerpflichtigen zu, sobald er die objektive Verfügungsmacht über sie erhält und…
…20. Jänner 1998 - abgeschlossen zwischen der X als Zedentin und den Zessionaren Dipl.Ing. GA, Ing. FH und UH: Im Vertragsgegenstand (Punkt I) wurde auf die oben unter Punkt 1 erläuterte Verzichts- und Besserungsvereinbarung zwischen der F und der Zedentin Bezug genommen und darauf hingewiesen…
…vom 20. Jänner 1998 - abgeschlossen zwischen der X als Zedentin und den Zessionaren GA, FH und UH: Im Vertragsgegenstand (Punkt I) wurde auf die oben unter Punkt 1 erläuterte Verzichts- und Besserungsvereinbarung zwischen der F und der Zedentin Bezug genommen und darauf hingewiesen, dass deren…
…neben der "nicht verständigten" Abtretung, eine Vereinbarung verstanden, nach der sich der Zedent verpflichtet, die Forderung im eigenen Namen als mittelbarer Stellvertreter des Zessionars einzutreiben und dann die vom Schuldner erhaltene Leistung dem Zessionar abzuliefern (siehe OGH vom 8.4.1975, 4 Ob 13/75).…
…Schuldner jeweils mit den Beträgen zuzurechnen sind, mit dem sie ihm ohne Verpfändung (Exekution) zugeflossen wären, was auch für abgetretene (zedierte) Einnahmen gilt, welche dem Abtretenden (Zedenten) zuzurechnen sind. Solche Einnahmen fließen dem Schuldner in dem Zeitpunkt zu, in dem sie bei seinem Gläubiger eingehen…
…H. steht mit der N.N. - Versicherungsgesellschaft in einem Versicherungsverhältnis insofern, als er dort über die Ingenieurkammer eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Zessionsgegenständlich sind Ansprüche des Zedenten aus einem Schadensfall, der bei der N.N. zur Schadensnummer Zahl X registriert ist und Gegenstand des Verfahrens Z…
…Folgendes vereinbarten: "Herr W.H. steht mit der N.N. -Versicherungsgesellschaft in einem Versicherungsverhältnis insofern, als er dort über die Ingenieurkammer eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Zessionsgegenständlich sind Ansprüche des Zedenten aus einem Schadensfall, der bei der N.N. zur Schadensnummer Zahl X registriert ist und…
…Kreditgebers einschließlich Zinsen, Spesen und sonstigen Nebengebühren aus oa. Schuldverhältnis, .. verpflichtet sich der Zedent, laufend Forderungen aus dem Betrieb seines Unternehmens ... bis zum Betrag EUR 400.000,00 an den Kreditgeber abzutreten. ... Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann im Abschluss eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den…
…als auch das Verfügungsgeschäft vorliegt. Entsprechend ist bei einer Doppelzession die "Zweite" gebührenrechtlich irrelevant. Der Zedent ist nämlich nach der ersten Abtretung nicht mehr Inhaber der Forderung, weshalb der Zedent sie nicht noch einmal wirksam übertragen kann (Arnold/Arnold, Rechtsgebühren 9 § 33 TP 21 Rz…
…Forderungen keine Unterlagen vorgelegt wurden, ist Bemessungsgrundlage der beiden Zessionen jenes Entgelt, welches der Zedent vom Zessionar oder von einem Dritten für den Zessionar für die abgetretenen Forderungen entweder tatsächlich erhält oder vereinbarungsgemäß erhalten soll (Hier: die eingeräumte Darlehensvaluta). TZ. 2.4. Gebührenschuldner und Haftung:…
…gewährten und/oder künftig zu gewährenden Darlehens, Geld-, Haftungs- und Garantiekrediten erwachsen sind und in Hinkunft erwachsen werden, tritt der Zedent hiermit alle bestehenden und künftig entstehenden Forderungen exklusive Umsatzsteuer aus der Vermietung, Verpachtung oder sonstigen entgeltlichen Gebrauchsüberlassung der Liegenschaft EZ***, GB***, BG*** und des…
…ob der Zedent dem Zessionar für die zedierte Forderung weiter haftet (dann Zufluss erst mit Zahlung des Schuldners an den Zessionar), oder von dieser Haftung befreit wird. In letzterem Fall kommt es beim Zedenten bereits mit Erhalt einer geldwerten Leistung vom Zessionar zu einem Zufluss…
…1.006.906,43 € auf die übertragenen Rechte entfallen. Dagegen erhob der Berufungswerber die Berufung mit der Begründung, dass man unter einer rechtsgeschäftlichen Zession die durch Willenseinigung zwischen Altgläubiger (Zedent) und Neugläubiger (Zessionar) bewirkte Veränderung der Rechtszuständigkeit der abgetretenen Forderung verstehe (vgl. Koziol-Welser…