…und Entsorgungsbereich) im Zusammenhang mit den am Sitz des Verbandes befindlichen Gebäuden und sonstigen Anlagen verursacht werden. | Gemeinden | Betriebsfläche | Anlagen | Wohnsitz d. Arbeitnehmer | Dienstort der Arbeitnehmer | Anteil der Gemeinde | | 20 % | 20 % | 30 % | 30 % | % …
…mit der Begründung abgewiesen, dass bei einem allein stehenden Arbeitnehmer Aufwendungen für Heimfahrten nur dann steuerlich berücksichtigt werden könnten, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung (ein eigenes Haus) besitzt. Die Kosten für Fahrten zum Wohnsitz der Eltern stellten keine Werbungskosten dar. In der…
…Die Begründung dafür lautete: "Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer können Aufwendungen für Heimfahrten nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung (ein eigenes Haus) besitzt. Die Kosten für Fahrten zum Wohnsitz der Eltern stellen keine Werbungskosten dar." Dagegen brachte die Berufungswerberin…
…dass die dem Arbeitnehmer gegenüber erbrachte Leistung umsatzsteuerlich für das Unternehmen des Arbeitgeber erbracht wurde (vgl. auch Ruppe, USt-Kommentar², § 1 Rz 259). (Bw.) erbringt seine Dienstleistungen überwiegend am Wohnsitz der Klienten (z.B. Heimhilfe, Besuchsdienst, Reinigungsdienst, Essen auf Rädern); die Mobilität der Dienstnehmer liegt…
…bereits vom Arbeitgeber bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden. Bei einem allein stehenden Arbeitnehmer würden Aufwendungen für Heimfahrten nur dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung (eigenes Haus) besitze. Die Kosten für Fahrten zum Wohnsitz der Eltern würden keine…
…gemeinsame Wohnsitz mit Frau B. hätte jedoch schon während des gesamten Jahres 2005 bestanden. Das Vorliegen des Familienwohnsitzes und Fahrten zwischen Familienwohnsitz und Zweitwohnsitz würden seitens des Vertreters des Finanzamtes außer Streit stehen. Aus Sicht des Finanzamtes sei eben fraglich, ob eine berufliche Veranlassung der…
…dass sie dauerhaft ihren Wohnsitz in Österreich aufgegeben hätte und ins Ausland verzogen wäre. Die Bw. ist daher Kraft ihres Inlandswohnsitzes in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. 2. DBA-Besteuerung durch Ansässigkeitsstaat und mittels Anrechnungsmethode Eine Doppelbesteuerung im Bereich der Einkommensteuer kann auf Grund einer Kollision von…
…3) abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschbeträge berücksichtigt: Bei einer Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km 384…
…zuerkannt wurden, so bedeutet das nicht, dass dies auch im Jahr 2006 in rechtswidriger Weise der Fall sein muss. Die Fahrtkosten zum Besuch der Eltern fallen bei unverheirateten Arbeitnehmern, die bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen (sog. abgeleiteter Wohnsitz), unter das Abzugsverbot des § 20…
…Umstand begründet, dass die Bw, in der Umgebung von S keinen Arbeitsplatz gefunden habe und demzufolge gezwungen gewesen sei, einen Wohnsitz in W zu begründen. Demgegenüber sehe sich die Bw. gegenüber Arbeitnehmern, deren Arbeitsplatz in der Nähe des Wohnorts angesiedelt sei, insoweit ungleich behandelt, als…
…besteht ein österreichisches Besteuerungsrecht nur dann, wenn die Vergütungen von einer in Österreich bestehenden Betriebstätte der Bw. getragen worden sind (Art. 15 Abs. 2 lit. c DBA CSSR). Ist der slowakische Wohnsitz der Arbeitnehmer als Mittelpunkt der Lebensinteressen anzusehen, so ist die 183-Tage-Klausel…
…wie der Wohnsitz der Bw, im Inland befinde. Ein Arbeitsort im Ausland sei weder nachgewiesen noch behauptet worden. Die Bw stellte einen Vorlageantrag, in welchem sie zusätzlich ausführte, die Begründung des Finanzamtes erscheine zwar formaljuristisch richtig, stehe aber mit dem Gesetzeszweck, nämlich alle Arbeitnehmer steuerlich…
…einem allein stehenden Arbeitnehmer können Aufwendungen für Heimfahrten nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung (ein eigenes Haus) besitzt. Die Kosten für Fahrten zum Wohnsitz der Eltern stellen keine Werbungskosten dar." c) Gegen den angeführten Bescheid erhob der Bw…
…weil es diesem Arbeitnehmer zuzubilligen ist, in gewissen Zeitabständen, etwa monatlich in seiner Wohnung nach dem Rechten zu sehen. (vgl. VwGH 3. März 1992, 88/14/0081). Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt erkannt, dass die Beibehaltung eines (Familien)Wohnsitzes aus der Sicht der Erwerbstätigkeit, die in…
…In der Begründung wurde unter anderem ausgeführt, dass bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer Aufwendungen für Heimfahrten nur dann abgesetzt werden könnten, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung (ein eigenes Heim) besitze. Die Kosten für die Fahrten zum Wohnsitz der Eltern würden keine Werbungskosten darstellen…
…aber anzunehmen, wenn - wie im gegenständlichen Fall (siehe die oben unter Punkt b) in der Darstellung des Verfahrensganges in dieser Berufungsentscheidung angeführte Bestätigung des Dienstgebers des Bw. vom 21. Oktober 2008 und S 8 ff/2007 E-Akt) - der Arbeitnehmer an einem Einsatzort wiederkehrend, aber…
…alleinstehenden Arbeitnehmer die Aufwendungen für Heimfahrten nur dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung (eigenes Haus) besitzt. Die Fahrten zum Wohnsitz der Eltern stellen keine Werbungskosten dar. Der Berufungswerber legte mit Schreiben vom 24. Mai 2004 die Rechtsmittel der…
…ein Steuerpflichtiger wegen seiner Berufstätigkeit einen zweiten Hausstand gründen muss und die Verlegung des bisherigen Wohnsitzes in die Nähe des Arbeitsortes nicht zugemutet werden kann. Die Bw. bewohnte aber bis zur Anmietung der gegenständlichen Wohnung in Wien eine - ihr gemeinsam mit ihrem Bruder zur Verfügung…
…bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt und hiezu ua ausgeführt, dass bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer Aufwendungen für Heimfahrten nur dann steuerlich berücksichtigt werden könnten, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung (ein eigenes Haus) besitzt. Die Kosten für Fahrten zum Wohnsitz der Eltern und die Kosten…
…die Anerkennung der Kosten für die doppelte Haushaltsführung mit folgender Begründung: "Bei einem allein stehenden Arbeitnehmer können Aufwendungen für Heimfahrten nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung (ein eigenes Haus) besitzt. Die Kosten für Fahrten zum Wohnsitz der Eltern…