…u.a. dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen. Gemäß § 5 Abs. 4 FLAG 1967 besteht kein Anspruch für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, es sei denn, dass…
…Familienwohnort zurückkehrte, und in der Folge auch in Österreich beschäftigt war, kann von einem vorübergehenden Aufenthalt der Tochter ausgegangen werden. Ein vorübergehender Aufenthalt kann nicht zu einem gewöhnlichen Aufenthalt und damit zu einem Wohnort im Sinne des Art. 1 Buchstabe h der Verordnung Nr. 1408…
…genommen wurde, und die Kinder nach Schulende an den Familienwohnort zurückkehrten, kann von einem vorübergehenden Aufenthalt der Kinder ausgegangen werden. Ein vorübergehender Aufenthalt kann nicht zu einem gewöhnlichen Aufenthalt und damit zu einem Wohnort im Sinne des Art. 1 Buchstabe h der Verordnung Nr. 1408…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vom 29.06.1982, 82/14/0155 und unter Hinweis darauf, dass bei einer Entfernung von mehr als 100 km nicht mehr von grenznahen Gebiet im Ausland gesprochen werden kann, als unbegründet ab. Überdies sei ein Verstoß gegen die Normen der…
…in Österreich hatte und die Tochter nach Schulende an den Familienwohnort zurückkehrte kann von einem vorübergehenden Aufenthalt der Tochter ausgegangen werden. Ein vorübergehender Aufenthalt kann nicht zu einem gewöhnlichen Aufenthalt und damit zu einem Wohnort im Sinne des Art. 1 Buchstabe h der Verordnung Nr…
…der Auslandsverwendungszulage und des Auslandsaufenthaltszuschusses ist auf folgende Umstände billige Rücksicht zu nehmen: 1. auf die dienstliche Verwendung des Beamten, 2. auf seine Familienverhältnisse, 3. auf die Kosten der Erziehung und Ausbildung seiner Kinder und 4. auf die besonderen Lebensverhältnisse im ausländischen Dienst- und Wohnort…
…der Auslandsverwendungszulage und des Auslandsaufenthaltszuschusses ist auf folgende Umstände billige Rücksicht zu nehmen: 1. auf die dienstliche Verwendung des Beamten, 2. auf seine Familienverhältnisse, 3. auf die Kosten der Erziehung und Ausbildung seiner Kinder und 4. auf die besonderen Lebensverhältnisse im ausländischen Dienst- und Wohnort…
…im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (= widerrechtliche Verwendung). Die hier zum Tragen kommenden Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) 1967 idgF haben folgenden Inhalt: Gemäß § 36 lit a dürfen ua. Kraftfahrzeuge - unbeschadet der Bestimmungen des § 82 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem…
…dass im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis auch schriftliche und telefonische Kontaktaufnahmen erfolgten (diesbezüglich seien pauschale Werbungskosten geltend gemacht worden) für einen Willensprozess im Ausland. Das Verfassen von Schriftstücken und das Führen von Telefonaten am Wohnort im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis lege im Übrigen das Vorhandensein…
…in der Lage gewesen, im Rahmen von 12 Aufenthalten an ihrem Wohnort im Jahr 1997 (im Jahr 1996 hielt sich die Bw. erst ab November im Ausland auf) das Brennholz für den Eigenbedarf "zu gewinnen": Nach der Lebenserfahrung ist nicht davon auszugehen, dass die Bw…
…Bw. - zunächst aufgrund einer von ihr initiierten Dienstzuteilung, dann infolge eines von ihr gestellten Versetzungsgesuches - an einer näher zum Wohnort im Waldviertel gelegenen niederösterreichischen Schule, die gegebenenfalls auch von Wien in einer vertretbaren Zeit erreicht werden kann. Die Wohnung in Wien hat die Bw. nicht…
…geb. Geb.Dat.) und der Fertigstellung eines in Wohnort im Bau befindlichen Einfamilienhauses um die Jahreswende beabsichtige er, den gegenwärtigen Wohnsitz in der Schweiz aufzugeben und in Österreich einen inländischen Wohnsitz neu zu begründen. An zu erwartenden ausländischen Einkünften gab der Berufungswerber u.a. Einkünfte…
…den Wohnort im Bundesgebiet abstellt, des § 2 Abs. 8 FLAG, welche auf den wesentlich durch den Wohnort bestimmten Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet abstellt, und des § 5 Abs. 3 FLAG, das einen vom Wohnort abhängigen Ausschluss der Familienbeihilfe bei ständigem Aufenthalt des Kindes im Ausland…
…91/14/0170). Folglich sind im gegenständlichen Fall keine Gründe gegeben, die die Unzumutbarkeit der Aufgabe des Wohnsitzes im Ausland rechtfertigen könnten. Daher kommen weder die vom Bw. beantragten Kosten für Fahrten zwischen seinem Wohnort im Inland und seinem Heimatwohnsitz noch die Aufwendungen für die…
…3.1.2000 an den Bw und seine Gattin übertragen hätten. Diese hätten das Einfamilienhaus im Jahr 2005 umfangreich um- und ausgebaut. Der Bw hätte sich aber entschlossen noch einen weiteren dreijährigen Auslandsvertrag in J. einzugehen und hätte mit seiner Gattin erst am 5.3…
…und verurteilt den Vater, der Mutter an deren Wohnort im Voraus zusätzlich zu Familienbeihilfen und -zuwendungen, eine monatliche Alimente von: 160 Euro pro Kind für L und A 80 Euro für T als Beitrag zum Unterhalt und der Erziehung der Kinder, also insgesamt 400 Euro…
…Kraftfahrzeugsteuer für Jänner bis Dezember 2009 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe 1 Verfahrensgang Die Berufungswerberin (natürliche Person) war schon lange in Österreich (Wohnort_Österreich) wohnhaft und in Deutschland (Betriebsort_Deutschland) seit 1996 gewerblich tätig. Im November 2008 bzw…
…Studium entstanden sind, sind dann nicht zwangsläufig, wenn dieser Schulbesuch oder dieses Studium bei gleichen Bildungschancen und gleichen Berufsaussichten auch an einer im Wohnort oder Nahebereich des Wohnortes gelegenen Schule oder Universität absolviert werden könne (VwGH 31.03.1987, 86/14/0137). Der Grundsatz der…
…der Schweiz, deren Kinder sich ständig in einem Staat außerhalb des EWR bzw. der Schweiz aufhalten. Das individuelle Ausmaß der zu berücksichtigenden Unterhaltspflicht des Steuerpflichtigen orientiert sich unter anderem am jeweiligen angemessenen Unterhalt im Ausland und den eventuellen ausländischen Familienleistungen. Es bestehen keine Bedenken, diese…
…Liechtenstein. Als Adresse ist lediglich "Vaduz" angeführt. In der Fußnote wird ausgeführt: Der Ausländer hat sich innert 8 Tagen nach der Einreise, jedoch spätestens vor Antritt einer Stelle, bei der für den Wohnort zuständigen Einwohnerkontrolle zur Regelung des Aufenthalts anzumelden. Diese Unterlage belegt sohin nicht…