Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 28. Jänner 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldbach vom 10. Jänner 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte…
…Genau dies habe sie getan. Die abweisende Berufungsvorentscheidung begründet das Finanzamt damit, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine im Wohnungsverband der Eltern gelegene Wohnmöglichkeit nicht als Haushalt angesehen werden könne. Wenn ein allein stehender Steuerpflichtiger am Ort der Beschäftigung einen Haushalt neu gründen würde…
…Haushalten auszugehen, welche einen erhöhten Aufwand (Mehraufwand) dadurch bedingen, dass am Arbeitsort zusätzlich eine Wohnung (ein Haushalt) zu führen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann eine Wohnmöglichkeit im Wohnungsverband der Eltern nicht als "eigener Haushalt" bzw. als "eigene Haushaltsführung " angesehen werden (vgl. VwGH 22…
…zu erheblichen Vermögenseinbußen führen bzw. wäre die Anschaffung einer adäquaten Wohnung am Beschäftigungsort aus dem Erlös nicht möglich; der Arbeitgeber stellt dem Steuerpflichtigen eine kostenlose bzw. verbilligte Wohnmöglichkeit, die aufgrund der Größe und Ausstattung nicht den Familienbedürfnissen entspricht, zur Verfügung. Die Frage der Unzumutbarkeit der…
…sondern war es vielmehr so, dass das Finanzamt lediglich die Zwangsläufigkeit der dem Bw aus dem auswärtigen Studium seiner Tochter entstandenen Mehraufwendungen auf Grund deren Wohnmöglichkeit in der in Wn gelegenen Wohnung seiner Ehegattin (= Mutter der Studentin) verneint hat, sich zu deren Studienerfolg aber…
…Rechnung zu tragen. Er behauptet aber nicht, dass es ihm nicht möglich gewesen wäre, an seinem neuen Dienstort eine für die Familie geeignete Wohnmöglichkeit zu beschaffen. Vielmehr räumt er ein, sich am Ort der Beschäftigung " um gar keine angemessene Unterkunft umgeschaut zu haben ", da er…
…den unterschiedlichsten Gründen, wie Notunterkunft bei langen Arbeitszeiten oder bei Besuch kultureller Veranstaltungen, Bereithaltung einer Wohnmöglichkeit für Kinder oder als Kapitalanlage, beibehalten werden. Die Jahre vor 2007 sind nicht berufungsgegenständlich. Da im ersten Halbjahr 2007 die Ausbildung an der HTL abgeschlossen wurde, ist es wahrscheinlich…
…11.2009 beantragte der Bw die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der Begründung, dass seine Wohnmöglichkeit im Haus der Eltern nicht unentgeltlich sei. Tatsächlich beteilige sich der Bw für seinen Wohnraum im Haus der Eltern anteilmäßig an den laufenden Unterhaltskosten…
…der Umstand, dass seine Lebensgefährtin bereits mit 44 Jahren verstorben ist, habe nicht erwarten lassen, dass der Beklagte in absehbarer Zeit auf eine eigene Wohnmöglichkeit angewiesen sein würde. Da dem Beklagten eine Sanierung seiner Liegenschaft nicht zugemutet werden könne, bestehe für ihn die Notwendigkeit, den…
…Bw.) ist x Staatsbürgerin und erzielt in Österreich nichtselbständige Einkünfte als Krankenschwester. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagungen für die Streitjahre wurde das beantragte Pendlerpauschale mit folgender Begründung nicht berücksichtigt: "Für das Pendlerpauschale ist die nächstgelegene Wohnmöglichkeit maßgebend, welche im gegebenen Fall Ihre Dienstwohnung in Österreich ist…
…Wie der Begriff doppelte Haushaltsführung bestimmt, müssen jedenfalls zwei getrennte Haushalte vorliegen. Bei einer so genannten "Wohnmöglichkeit" kann noch nicht von einem eigenen Haushalt gesprochen werden und wurde von der Berufungswerberin auch nicht so dargestellt. Es entspricht der herrschenden Rechtsauffassung, dass ein im elterlichen Wohnungsverband…
…einer existenzbedrohenden Notlage. Die getilgten Bankverbindlichkeiten stammten aus der Haftung ihres Ehemannes als Gesellschaftergeschäftsführer einer insolventen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die eheliche Wohnung, die den Ehegatten und den beiden minderjährigen Kindern als einzige Wohnmöglichkeit diente, sei mit den zurückgezahlten Bankverbindlichkeiten hypothekarisch belastet gewesen. Es habe…
…vorübergehend ist bzw. bereits konkrete Schritte für die (Wieder)Aufnahme einer Tätigkeit am Ort des bisherigen Wohnsitzes unternommen wurden, ist die Beibehaltung des früheren Wohnsitzes selbst nachdem der Steuerpflichtige bereits eine seinen Lebensbedürfnissen objektiv entsprechende Wohnmöglichkeit gefunden hat, als beruflich bedingt anzusehen. Die bloß abstrakte…
…sondern von Sofia nach Moskau geflogen sei. Wegen der Trennung von seiner Frau, habe er auch seit Jahren keine Wohnmöglichkeit mehr in Wien, weshalb er anlässlich zweier dienstlicher Kurzbesuche im März 2009 in Hotels nächtigte (Hotelrechnung als Nachweis). Auch die Rufaufzeichnungen des bulgarischen Mobilfunkbetreibers würden…
…Zuwendungen eines Ehegatten an den anderen keine Schenkungssteuer anfallen, wenn beide Ehegatten gemeinsam zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus erwerben oder ein Grundstück anschaffen und darauf eine Wohnmöglichkeit der vorgenannten Art errichten. Unter gleichteiliger Anschaffung ist nicht nur der gemeinsame Erwerb…
…1919). Mit Schenkungsvertrag vom 27. März 2006 hätte der Berufungswerber die Liegenschaft an seinen Sohn und seine Schwiegertochter übergeben. Damit eine Wohnmöglichkeit für den Sohn und dessen Familie möglich geworden sei, hätte der Berufungswerber die drei Schwestern seit 14. Oktober 2003 im betreubaren Wohnen untergebracht…
…In einem Schreiben betreffend das Folgejahr 2009 gibt der Bw. bekannt, dass die Wohnmöglichkeit in 1070 Wien "zum Teil vom Arbeitgeber (EUR 1.000,00/Monat)" bezahlt werde. "Dieser Sachbezugswert wurde im Lohnkonto als steuerpflichtiger Sachbezug angesetzt". Der weiter aufrecht gebliebene Heimatwohnsitz sei in Paris…
…würde. Nachdem der Abgabepflichtige in keiner Gemeinschaft leben würde, sei es für ihn nicht unzumutbar, den Wohnsitz zu verlegen. Des Weiteren sei die Wohnmöglichkeit bei den Eltern gegeben, was mit keinerlei Kosten verbunden sei. In der Vorhaltsbeantwortung seien auch keine Aufwendungen bzw. Belege vorgelegt worden…
…der Fahrten und Nachweis der entstandenen Kosten. - Anschrift des Familienwohnsitzes und Angabe der Km Entfernung/einfache Strecke zur Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort. - Haben Sie am Beschäftigungsort eine Schlafstelle/Wohnmöglichkeit/Wohnung und wie groß ist diese (Quadratmeter)? - sonstige Wohnmöglichkeit: Adresse und Anzahl der Quadratmeter? - Haben sie eine…
…Aufgrund des mit wesentlicher Mangelhaftigkeit behafteten Zollschuldbescheides lägen gravierende Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Zollschuldbescheides vor. Außerdem drohe der Eintritt eines unersetzbaren Schadens, nämlich die konkrete Gefahr des Verlustes seiner Wohnmöglichkeit. Diesen Antrag wies das Zollamt Wien mit Bescheid vom 17. Dezember 2008, Zl…