Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 28. Jänner 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldbach vom 10. Jänner 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte…
…Genau dies habe sie getan. Die abweisende Berufungsvorentscheidung begründet das Finanzamt damit, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine im Wohnungsverband der Eltern gelegene Wohnmöglichkeit nicht als Haushalt angesehen werden könne. Wenn ein allein stehender Steuerpflichtiger am Ort der Beschäftigung einen Haushalt neu gründen würde…
…Haushalten auszugehen, welche einen erhöhten Aufwand (Mehraufwand) dadurch bedingen, dass am Arbeitsort zusätzlich eine Wohnung (ein Haushalt) zu führen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann eine Wohnmöglichkeit im Wohnungsverband der Eltern nicht als "eigener Haushalt" bzw. als "eigene Haushaltsführung " angesehen werden (vgl. VwGH 22…
…zu erheblichen Vermögenseinbußen führen bzw. wäre die Anschaffung einer adäquaten Wohnung am Beschäftigungsort aus dem Erlös nicht möglich; der Arbeitgeber stellt dem Steuerpflichtigen eine kostenlose bzw. verbilligte Wohnmöglichkeit, die aufgrund der Größe und Ausstattung nicht den Familienbedürfnissen entspricht, zur Verfügung. Die Frage der Unzumutbarkeit der…
…sondern war es vielmehr so, dass das Finanzamt lediglich die Zwangsläufigkeit der dem Bw aus dem auswärtigen Studium seiner Tochter entstandenen Mehraufwendungen auf Grund deren Wohnmöglichkeit in der in Wn gelegenen Wohnung seiner Ehegattin (= Mutter der Studentin) verneint hat, sich zu deren Studienerfolg aber…
…legt den Sachverhalt nochmals dar und wendet ein, dass nach der Rz. 354 der Lohnsteuerrichtlinien nicht entscheidend sei, ob die Wohnmöglichkeit am Arbeitsort einen Wohnsitz im Sinne des § 26 Abs. 1 BAO darstelle. Auch eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Schlafstelle - wie dies auch die…
…Hinweis auf VwGH 29.11.2006, 2002/13/0162). Maßgeblich ist vielmehr der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung, wobei der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort, dem Wohnbedürfnis Rechnung zu tragen, maßgebliche Bedeutung beigemessen wird (wiederum VwGH 19.12.2012, 2009/13/0012 mit Verweis auf…
…Hinweis auf VwGH 29.11.2006, 2002/13/0162). Maßgeblich ist vielmehr der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung, wobei der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort, dem Wohnbedürfnis Rechnung zu tragen, maßgebliche Bedeutung beigemessen wird (wiederum VwGH 19.12.2012, 2009/13/0012 mit Verweis auf…
…werden, lässt Folgendes außer Acht. Der Anspruch nach § 97 ABGB ist ein (obligatorischer) Sicherungsanspruch auf Erhaltung der Wohnmöglichkeit des wohnungsbedürftigen Ehegatten gegen den anderen Ehegatten, der den wohnungsbedürftigen Ehegatten vor einer Räumungsklage schützen soll. Der verfügungsberechtigte Ehegatte darf nicht derart über die Wohnung verfügen, dass…
…Rechnung zu tragen. Er behauptet aber nicht, dass es ihm nicht möglich gewesen wäre, an seinem neuen Dienstort eine für die Familie geeignete Wohnmöglichkeit zu beschaffen. Vielmehr räumt er ein, sich am Ort der Beschäftigung " um gar keine angemessene Unterkunft umgeschaut zu haben ", da er…
…Hinweis auf VwGH 29.11.2006, 2002/13/0162). Maßgeblich ist vielmehr der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung, wobei der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort, dem Wohnbedürfnis Rechnung zu tragen, maßgebliche Bedeutung beigemessen wird (wiederum VwGH 19.12.2012, 2009/13/0012 mit Verweis auf…
Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…
…Beschäftigungsort nicht so sehr das Innehaben eines weiteren Wohnsitzes im Vordergrund, sondern vielmehr der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung. Maßgebliche Bedeutung kommt dabei der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort zu, dem Wohnbedürfnis des Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen (vgl VwGH 19.12.2012, 2009/13/0012…
…VwGH 17.9.1990, 89/15/0019). Der Umstand, dass Eltern häufig bestrebt sind, ihren Kindern eine vom ursprünglich gemeinsamen Haushalt getrennte Wohnmöglichkeit zu beschaffen, und dass dafür idR Beweggründe maßgebend sind, die im familiären Bereich wurzeln, schließt noch nicht aus, dass in einzelnen Fällen…
…Ort des Familienwohnsitzes eine Erwerbstätigkeit ausübt (siehe Stichwort "Doppelte Haushaltsführung", Rz 341). Für die Anerkennung von Familienheimfahrten ist nicht entscheidend, ob die Wohnmöglichkeit am Arbeitsort einen Wohnsitz iSd § 26 Abs. 1 BAO vermittelt; auch eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Schlafstelle oder ein angemietetes Hotelzimmer…
…die geltend gemachten Familienheimfahrten auf, Fragen betreffend den Familienwohnsitz, dessen Entfernung zum Arbeitsort sowie eine allfällige Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort zu beantworten und entsprechende Nachweise zu erbringen. Im Antwortschreiben vom 15.10.2020 legte die Bf dar, ihr Familienwohnsitz befinde sich in Serbien (SRB - T, Adr1)…
…die beantragten Familienheimfahrten seien folgende Fragen zu beantworten und Nachweise dazu zu legen: Wie sei die Anschrift des Familienwohnsitzes? Nachweis: Meldezettel Wie viele Kilometer sei der Familienwohnsitz von der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort entfernt? Welches Verkehrsmittel sei für die Fahrten zwischen Arbeitsort und Familienwohnsitz benutzt worden…
…Werbungskosten (insbesondere benütztes Verkehrsmitte, Anzahl der Fahrten, Anschrift des Familienwohnsitzes und Angabe der Entfernung in km, Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort). Am 25. Juni 2013 langte die Vorhaltbeantwortung bei der belangten Behörde ein. Der Beschwerdeführer legte im Zuge dessen einen Auszug des zentralen Melderegisters, einen Mietvertrag für…
…für Familienheimfahrten beantragt. Es seien folgende Fragen zu beantworten und Nachweise vorzulegen: - Wie sei die Anschrift des Familienwohnsitzes? Nachweis: Meldezettel - Wie viele Kilometer sei der Familienwohnsitz von der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort entfernt? - Welches Verkehrsmittel würde sie benutzen für die Fahrten zwischen Arbeitsort und Familienwohnsitz? Nachweis…
…die Anschrift des Familienwohnsitzes, die Entfernung zur Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort, die Größe der Schlafstelle / Wohnmöglichkeit / Wohnung am Beschäftigungsort sowie die Anzahl der vom Arbeitgeber steuerfrei vergüteten Heimfahrten und die Höhe der dafür erhaltenen Ersätze bekannt zu geben. Weiters wurde der Beschwerdeführer ersucht eine Kopie des…