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UFSW RV/0858-W/07Sind nach Maßgabe der Wohnbauförderungsgesetze der Länder ausbezahlte Wohnbeihilfen bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe auch dann in Abzug zu bringen, wenn den Zahlungen rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen wurde ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 1/2

…ersucht, bekanntzugeben, ob er ab 1. Oktober 2006 eine Wohnbeihilfe vom Magistrat der Stadt Wien beziehe. Mit Vorhaltsbeantwortung vom 10. Oktober 2006 gab der Bw. bekannt, dass er seitens der MA 15 eine Sozialbeihilfe nach dem WSHG von monatlich insgesamt 736,01 Euro beziehe. In…

UFSW RV/0858-W/07Sind nach Maßgabe der Wohnbauförderungsgesetze der Länder ausbezahlte Wohnbeihilfen bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe auch dann in Abzug zu bringen, wenn den Zahlungen rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen wurde ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 2/2

…nachvollziehbar ist hingegen das Vorbringen, wonach durch den angeführten UVS - Bescheid die Zahlungen der MA 50 an den Bw. ab Oktober 2004 keine Wohnbeihilfe im Sinne des WWFSG darstellen und bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe nicht zu berücksichtigen sind. Dies deswegen, weil die Zahlungen für…

UFSW RV/1673-W/07Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

…vom 5. Jänner 2007 auf Gewährung einer Mietzinsbeihilfe ab, weil die Bw. Wohnbeihilfe beziehe. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung beantragte die Bw. weiterhin die Gewährung der Mietzinsbeihilfe. Das Finanzamt wies vorstehende Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 24. Jänner 2007 als unbegründet ab, da der…

UFSW RV/0538-W/07Wiederaufnahme von mit rechtskräftigen Bescheid abgeschlossenen Mietzinsbeihilfenverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 1/2

… 45 MRG | 164,11 | abzüglich Wohnbeihilfe (MA 50) | 0,00 | abzüglich 0,33 Euro je m² X 65,71 m² | -21,68 | Zwischensumme | 142,43 | zuzüglich 10% USt | 14,24 | Monatlicher Abgeltungsbetrag | 156,67…

UFSW RV/0538-W/07Wiederaufnahme von mit rechtskräftigen Bescheid abgeschlossenen Mietzinsbeihilfenverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 2/2

…die Umstände dar, dass die Entgeltsbestandteile WR (Wagnisrückstellung) und EK (Eigenkapitalkomponente) in Höhe von insgesamt € 6,56 bei der Bemessung des Abgeltungsbetrages nach § 107 Abs. 4 EStG nicht berücksichtigt und die Wohnbeihilfe vom Nettoabgeltungsbetrag nach § 107 Abs. 4 EStG abgezogen wurde. Dazu wird der…

UFSW RV/1381-W/03Keine Mietzinsbehilfe bei freier Vereinbarung des Mietzinses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2004

…der Mietzinserhöhung bei Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses nicht entziehen können, abzufedern. Die Bedeutung des § 107 ist auf Grund des sehr begrenzten in Betracht kommenden Personenkreises verglichen mit den Wohnbeihilfen der Länder eher gering (vgl auch Quantschnigg/Schuch, Tz 1 zu § 107 aE), zumal die Einkommensgrenzen aus …

UFSW RV/3486-W/11Reisekosten, Pendlerpauschale und Nachkauf von Versicherungszeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2013

…Nachweise (Hausbau, Haus/Wohnungskauf, Rückzahlung an Wohnbaugenossenschaft) - Wohnraumsanierung: Rechnung inkl Montagebestätigung, Erläuterung der Maßnahmen Im Veranlagungsjahr zugeflossene Wohnbeihilfe/Förderung/Zuschüsse seien anzuführen. Weiters wurde vom FA ausgeführt: "Sie haben in ihrer Erklärung ein Pendlerpauschale beantragt. Um die Voraussetzungen für die Anerkennung überprüfen zu können, wird…

UFSW RV/2057-W/12Ausgleichszulage ist Einkommen i.S.d. § 107 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012

…einen Antrag auf Mietzinsbeihilfe, da ein Anhebungsbetrag oder ein Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag eingehoben werde. Die Wohnung in Adresse sei der Hauptwohnsitz der Bw, sie erhalte hierfür eine Wohnbeihilfe in Höhe von 46,58 €. Das Finanzamt erhob, dass das nach § 107 Abs. 7 EStG 1988…

UFSW RV/2883-W/09Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

…Für die Wohnung wurde der Bw. - wie ebenfalls in den Anträgen angegeben - vom Magistrat der Stadt Wien Wohnbeihilfe gewährt. Seit Oktober 2007 erhält sie auch Pflegegeld in Höhe der Stufe 1, welches gemeinsam mit der Pensionszahlung von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ausgezahlt wird. Die…

UFSL RV/1023-L/07An den Vater geleistete Zahlungen begründen keine außergewöhnliche Belastung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2008

…3.744,18 € geltend. Auf Befragen durch die Abgabenbehörde erster Instanz erklärte er, dass "der Pensionsbezug seiner Eltern keine Wohnbeihilfe zulasse, sie jedoch unter Berücksichtigung der sehr hohen Belastungen für Krankheiten und der kleinen Rente sich keine Wohnung leisten könnten", weshalb sein Vater von…

UFSW RV/0199-W/04Ermittlung des wirtschaftlichen Einkommens unter Miteinbeziehung der Einkünfte des in der Wohnung der Bw. lebenden geschiedenen Ehegatten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2006

…am 25. April 2003 bei dem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Gewährung einer Mietzinsbeihilfe ein. Als Beilage wurden dem Antrag ein Schreiben der MA 50 über die Gewährung einer Wohnbeihilfe in Höhe von monatlich € 28,50 den Zeitraum 1. Februar 2003 bis 30. April…

UFSL RV/0333-L/10Keine Heimerziehung bei Unterbringung in einer privaten Wohnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. (FH) Peter Pupp, Verein VertretungsNetz Sachwalterschaft, 4020 Linz, Hasnerstraße 4, vom 18. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 18. Jänner 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung…

UFSW RV/0753-W/08Eigenanspruch auf Familienbeihilfe besteht für Studierende nur dann,wenn sie nicht bei den Eltern haushaltszugehörig sind und die Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2010Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Abweisung des Antrages vom 19.6.2007 auf Familienbeihilfe ab Jänner 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…

UFSL RV/0701-L/12Renten stellen nur dann Sonderausgaben dar, wenn diesbezüglich ein besonderer Verpflichtungsgrund besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2013

…2010: 33.084,56 € < Einnahmen 2009: - Pension mit Pflegegeld; Unterstützungsfond; Wohnbeihilfe Gesamtsumme: 25.892,08 € < Einnahmen 2010 (ident mit jenen aus dem Jahr 2009): Gesamtsumme: 25.892,08 < Bareinzahlung Berufungswerber 2009: - 21.4.2009; 21.7.2009; 8.9.2009…

UFSW RV/1286-W/12Anrechnung pflegebedingter Geldleistungen auf die Mehraufwendungen wegen Behinderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012

…ein, dass mit Wirkung vom 1. April 2010 Frau Sachwalterin zur Sachwalterin ihrer Tochter bestellt worden sei. Diese beziehe nun sämtliche Einkünfte (wie Pflegegeld, Wohnbeihilfe, Sozialhilfe und Waisenpension). Ab Juni 2010 habe die Sachwalterin auch versucht, auf die erhöhte Familienbeihilfe zuzugreifen, was auf Grund des…

UFSL RV/1243-L/11Haushaltszugehörigkeit bzw. überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2012

…Meldedaten - zu der einheitlichen Schlussfolgerung, dass seine Tochter im gesamten Zeitraum dem Haushalt der Kindesmutter angehört hätte. Auch sei darauf zu verweisen, dass seine Tochter ab Oktober 2009 eine Wohnbeihilfe vom F. beziehe, welche sie nicht erhalten würde, wenn sie diesen Wohnsitz nicht stetig benütze…

UFSL RV/0985-L/10Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2011

…Zeitraum über ein monatliches Nettoeinkommen von in Summe 1.766,- € verfügt. Die Wohnung habe 410,- € (incl. BK, Warmwasser und Heizung) gekostet, davon sei noch die Wohnbeihilfe abzuziehen. Man könne von rund 1.300,- € netto für Nahrung, Strom, TV und Internet, Kleidung etc…

UFSG RV/0107-G/10Überwiegende Kostentragung und Haushaltszugehörigkeit nach EU-Recht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2010

…der Kontenkarten liegen bei und die Kontenbewegungen werden für den Zeitraum 1.1.2004 bis 31.12.2009 lückenlos dargestellt. Eingänge ergeben sich im Wesentlichen nur aus dem Gehalt von Frau ... sowie aus der Wohnbeihilfe. Bis 2007 wurde auf dieses Konto auch die Familienbeihilfe überwiesen…

UFSW RV/0662-W/10Abweisung eines Antrages auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe mangels Eintrittes der Behinderung vor dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2010

…Soziales und Behindertenwesen ein Schreiben der MA 40 betreffend Zuerkennung von Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom 13.5.2009 sowie ein Schreiben der MA 50 vom 10.8.2009 betreffend Zuerkennung der Wohnbeihilfe sowie ein psychiatrisch-neurologisches Gutachten vom 20.4.2009 zur Verfügung…

UFSW FSRV/0087-W/08Berufung gegen den Strafausspruch eines Spruchsenates wegen gewerbsmäßiger Abgaben- und Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs.1 lit.a, 38 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit.a FinStrG. Teilrechtskraft des Schuldspruchs trotz unrichtiger Zusammensetzung des - daher nach § 68 FinStrG unzuständigen - Spruchsenates. Aufhebung des Strafausspruchs des unzuständigen Spruchsenates.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.10.2008

…6.2008, in der er vorbringt, dass er ab 9.6.2008 vom Sozialamt monatlich 439,- € und eine Wohnbeihilfe von 261,50 € beziehe und daher die verhängte Strafe zu hoch sei. Er könne lediglich 30 bis 50 Euro pro Monat bezahlen, sonst gingen…