Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des C, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 22. März 2010 betreffend Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer (Fahrzeugeinzelbesteuerung) für den Zeitraum August 2005 entschieden: Der Berufung wird insgesamt teilweise Folge gegeben: 1. Der Bescheid…
…Der Bw. ist so genannter Wochenpendler. In der Regel fährt er montags mit seinem Pkw zur österreichischen Arbeitsstätte. Nächtigt dann werktags meistens in der Schlafkabine seines Lkw`s oder in einer beim Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Schlafstelle (Mannschaftsquartier) und fährt freitags oder samstags wieder zu…
…zwischen seinem Familienwohnsitz und der 183 km entfernten Arbeitsstätte die Berücksichtigung des großen Pendlerpauschales. Der Bw. ist so genannter Wochenpendler. In der Regel fährt er montags mit seinem Pkw zur österreichischen Arbeitsstätte. Nächtigt dann werktags meistens in der Schlafkabine seines Lkw`s und fährt freitags…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 3. Dezember 2009 betreffend Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer (Fahrzeugeinzelbesteuerung) für den Zeitraum März 2003 entschieden: Nicht zutreffendes löschen…
…einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort, oder ein vom Empfänger der Behörde für die Zustellung in einem laufenden Verfahren angegebener Ort. Eine Wohnung, die ein Wochenpendler nur zum Wochenende benützt, ist eine Abgabestelle. Im gegenständlichen Fall blieb die Feststellung unwidersprochen, dass der Bw…
…Der Berufungswerber hat diese Aufgabe auch deshalb übernommen, weil seine beiden Brüder auf Grund ihrer beruflichen Verpflichtungen Wochenpendler sind und daher während der Arbeitswoche nicht in E. und damit in der Nähe ihres Vaters leben. Als Leitender Technischer Angestellter und Projektleiter der T werden vom…
…Festzustellen ist, dass meine Brüder D. und O., da sie beide als Wochenpendler stets beruflich auswärts tätig sind, eine solche begleitende Verpflichtung für meinen Vater nicht ausreichend wahrnehmen können." Aus ihrem Vorbringen ist zu entnehmen, dass ihr Vater pflegebedürftig war und ihre beiden Brüder, die…
…dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen. Dieses bildet einen Bestandteil des Bescheidspruches. Entscheidungsgründe In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 machte der Berufungswerber (Bw.) ua. Werbungskosten als "Wochenpendler" geltend und gab dazu an, sein Wohnort sei X, sein Arbeitsort Y…
…Y, Österreich, beschäftigt. Während dieser Tätigkeit war der Bw. Wochenpendler, dh. er fuhr regelmäßig an den Wochenenden zu seiner zweiten Frau nach Deutschland heim. Die geltend gemachten Familienheimfahrten wurden auch vom Finanzamt bescheidmäßig anerkannt (Einkommensteuerbescheid vom 20.07.2010).Der Bw. erfüllt nicht die Grenzpendlereigenschaft…
…dort als Leasingarbeiter, wichtig sei nur die regelmäßige Fahrt zum Heimatort. Er wäre ein so genannter Wochenpendler. Wochenpendler - das seien Personen, die an Werktagen im Ausland tätig seien und regelmäßig zum inländischen Familienort zurückkehren würden - hätten den Hauptwohnsitz an dem inländischen Wohnort. Er habe das…
…Hauptwohnsitz. Für den UFS bestehen daher keine Zweifel darüber, dass sich der Bw. vorwiegend an seinem Nebenwohnsitz in Oberösterreich aufgehalten hat (vgl. VwGH 30.11.1993, 90/14/0212 betreffend einen Wochenpendler) und damit nach § 55 Abs. 2 BAO nie eine Zuständigkeit des Finanzamtes St…
…die Familienheimfahrten ab März 2006 wies die Bw. darauf hin, dass sie Wochenpendlerin gewesen sei und erst seit März 2007 in Pension sei. Das Finanzamt wies die Berufungen mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Dazu führte das Finanzamt aus, dass der einzige Wohnsitz des Sohnes im…
…dass meine Brüder H und K, da sie beide als Wochenpendler stets beruflich auswärts tätig sind, eine solche begleitende Verpflichtung für meinen Vater nicht ausreichend wahrnehmen können (2001 - 2005). Der Sachverhalt der doppelten Haushaltsführung und der Familienheimfahrten wurde vom Unabhängigen Finanzsenat - Außenstelle Kt - in den…
…2006 betreut wird, und seine beiden Brüder Wochenpendler sind und daher während der Arbeitswoche nicht in E leben (wohnen) und daher den Vater nicht betreuen können. Ein "dauerndes leben im Kreise der "Ursprungsfamilie" (Vater und Brüder) sowie gemeinsam mit seiner Lebenspartnerin D. und seiner Tochter…
…dass meine Brüder H und O, da sie beide als Wochenpendler stets beruflich auswärts tätig sind, eine solche begleitende Verpflichtung für meinen Vater nicht ausreichend wahrnehmen können (2001 - 2004). Der Sachverhalt der doppelten Haushaltsführung und der Familienheimfahrten wurde vom Unabhängigen Finanzsenat - Ast - in den Jahren…
…dass meine Brüder H und O, da sie beide als Wochenpendler stets beruflich auswärts tätig sind, eine solche begleitende Verpflichtung für meinen Vater nicht ausreichend wahrnehmen können. Der Sachverhalt der doppelten Haushaltsführung und der Familienheimfahrten wurde vom Unabhängigen Finanzsenat - Ast - in den Jahren 2003 und…
…Altenwohnheim IV in Ü (Kärnten) von Dezember 2000 bis zu seinem Tod im Jahr 2006 betreut wird, und seine beiden Brüder Wochenpendler sind und daher während der Arbeitswoche nicht in E. leben (wohnen) und daher den Vater nicht betreuen können. Ein "dauerndes leben im Kreise…
…Festzustellen ist, dass meine Brüder H und O, da sie beide als Wochenpendler stets beruflich auswärts tätig sind, eine solche begleitende Verpflichtung für meinen Vater nicht ausreichend wahrnehmen können. Der Sachverhalt der doppelten Haushaltsführung und der Familienheimfahrten wurde vom Unabhängigen Finanzsenat - Außenstelle Ast. - in den…
…geführt. Der Berufungswerber hat diese Aufgabe auch deshalb übernommen, weil seine beiden Brüder auf Grund ihrer beruflichen Verpflichtungen Wochenpendler sind und daher während der Arbeitswoche nicht in E. und damit in der Nähe ihres Vaters leben. Als Leitender Technischer Angestellter und Projektleiter der T.... werden…
…und O., da sie beide als Wochenpendler stets beruflich auswärts tätig sind, eine solche begleitende Verpflichtung für meinen Vater nicht ausreichend wahrnehmen können. Der Sachverhalt der doppelten Haushaltsführung und der Familienheimfahrten wurde vom Unabhängigen Finanzsenat - Aussenstelle L - in den Jahren 2003 und 2004 eingehend geprüft…