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UFSL RV/0021-L/11Wirksamkeit eines Bescheides, der an einen nicht vertretungsbefugten Empfänger zugestellt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.02.2011

…die Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt. War demgegenüber schon eine falsche Person in der Zustellverfügung als Empfänger bezeichnet, so liegt kein Fall des § 7 ZustG vor. Im gegenständlichen Fall ist im angefochtenen Bescheid mit Herrn Berthold X. eine Person bezeichnet worden, die weder gesetzlicher Vertreter ist…

UFSK RV/0221-K/03Wirksamkeit eines Bescheides betreffend die einheitliche und gesonderte feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2004

…Personengemeinschaft als vollzogen, wenn auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen wird. Der angefochtene Bescheid ist nun an die KEG adressiert und (allein) zu Handen der M.E. als persönlich haftender Gesellschafterin und als der Abgabenbehörde gegenüber namhaft gemachte Zustellbevollmächtigte (sohin an eine nach § 81…

UFSW RV/3235-W/08Mangelnde Wirksamkeit eines Bescheides im Feststellungsverfahren ohne Zustellfiktion gemäß § 101 Abs. 3 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid09.09.2009

…94/15/0003) eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO dann nicht durchzuführen sei, wenn die Steuernachzahlung in keinem Verhältnis zu der bisherigen Steuerlast steht. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. August 2008 wurde der Berufung gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend…

UFSW RV/0342-W/03Mangelnde Wirksamkeit eines Bescheides im Feststellungsverfahren ohne Zustellfiktion gemäß § 101 Abs. 3 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.11.2008

…b BAO zukommende Wirksamkeit äußern kann, muss er nach § 97 Abs. 1 BAO auch seinem Adressaten zugestellt sein oder als zugestellt gelten. Das ergibt sich aus der Regelung des § 101 Abs. 3 BAO, die für bestimmte Feststellungsbescheide eine Zustellfiktion normiert. Zu diesen Bescheiden zählen auch…

UFSW RV/1293-W/02Mangelnde Wirksamkeit eines Bescheides im Feststellungsverfahren ohne Zustellfiktion gemäß § 101 Abs. 3 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.11.2008

…b BAO zukommende Wirksamkeit äußern kann, muss er nach § 97 Abs. 1 BAO auch seinem Adressaten zugestellt sein oder als zugestellt gelten. Das ergibt sich aus der Regelung des § 101 Abs. 3 BAO, die für bestimmte Feststellungsbescheide eine Zustellfiktion normiert. Zu diesen Bescheiden zählen auch…

UFSW RV/0916-W/091. Wirksamkeit eines Bescheides über die Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO 2. Zulässigkeit einer Vertreterbestellung nach § 81 Abs. 2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…der an "F. U. und Mitges" gerichtete Feststellungsbescheid an eine nicht mehr existierende Gesellschaft ergangen sei und daher keine Rechtswirksamkeit habe entfalten können. 6. Schließlich erließ das Finanzamt den nunmehr angefochtenen Bescheid über die Feststellung von Einkünften für das Jahr 2001, adressiert an F. U.…

UFSW RV/0913-W/091. Wirksamkeit eines Bescheides über die Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO 2. Zulässigkeit einer Vertreterbestellung nach § 81 Abs. 2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…der an "F. U. und Mitges" gerichtete Feststellungsbescheid an eine nicht mehr existierende Gesellschaft ergangen sei und daher keine Rechtswirksamkeit habe entfalten können. 6. Schließlich erließ das Finanzamt den nunmehr angefochtenen Bescheid über die Feststellung von Einkünften für das Jahr 2001, adressiert an F. U.…

UFSW RV/3221-W/09Die Behördenbezeichnung ist gemäß § 96 BAO unverzichtbares Merkmal für die Wirksamkeit eines Bescheides, dessen Fehlen die Unwirksamkeit desselben bewirkt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.11.2009

…BAO-Handbuch3 § 273 Rz. 6. Dem vorliegenden mit ,Bescheid' bezeichnetem Schriftstück des Finanzamtes 1/23 vom 20. August 2009 ist eine nähere Bezeichnung der ausfertigenden Behörde nicht zu entnehmen, weshalb ihm kein Bescheidcharakter zukommt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 4. November 2009

UFSL RV/0665-L/121. Herabsetzung der Gegenleistung 2. 5-Jahresfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2012

…durch ordentliche Rechtsmittel (Berufung) nicht oder nicht mehr anfechtbar ist. Unter Rechtskraft im materiellen Sinn ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit eines Bescheides zu verstehen (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht 8, Tz 453 ff). Das Gesetz (§ 17 Abs. 5 GrEStG) spricht ausdrücklich von Wirksamkeit, nicht von Rechtskraft…

UFSW RV/0919-W/03Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2005

…im Juni 2003 erbracht) ist jedoch festzustellen, dass die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides sich nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt (siehe VwGH 2000/13/0103 v. 29.09.2004). Durch…

UFSI RV/0693-I/09Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2011

…in diesem Schreiben um die Streichung des genanntes Satzes zu ersuchen. c.) Von einer nach Ansicht des Bw. unzulässigen Feststellung des Inhalts, dass der Bw. laufend Eeinkäufe und Verkäufe über die C-karte getätigt habe, ist die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts jedoch in keiner Weise anhängig…

UFSF RV/0001-F/06Bescheidaufhebung eines Bescheides betreffend Vergleichsgebühr (Scheidungsvergleich)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.03.2006

…Berufungsführerin einen Antrag auf Aufhebung des Bescheides betreffend Gebühr gemäß § 33 TP 20 GebG. In der Begründung brachte sie im Wesentlichen vor, dass der außergerichtliche Vergleich in der Präambel einen Hinweis darauf enthalte, dass diese Vereinbarung ausschließlich für den Fall der Rechtskraft der Ehescheidung Wirksamkeit…

UFSW RV/0588-W/03Wirksamkeit eines Einheitswertfeststellungsbescheides und des davon abgeleiteten Grundsteuermessbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2004

…die Zustellung je einer Ausfertigung an jeden von ihnen zu verfügen und durchzuführen. Da eine einzige Ausfertigung eines Bescheides nicht für zwei Adressaten bestimmt sein kann, vermochte die formelle Adressierung der Erledigungen der Abgabenbehörden an zwei Personen allenfalls für einen von ihnen Wirksamkeit zu entfalten…

UFSW RV/0060-W/04Entstehen der Gebührenschuld, wenn die Wirksamkeit eines Pachtvertrages von der Beibringung einer Bankgarantie abhängig gemacht wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2006

…299 BAO kommt dem Prinzip der Rechtsmäßigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtssicherheit zu und wird das eingeräumte Ermessen regelmäßig dann im Sinne des Gesetzes gehandhabt, wenn die Behörde bei Wahrnehmung einer nicht bloß geringfügigen Rechtswidrigkeit mit Aufhebung des bereits rechtskräftigen Bescheides vorgeht, gleichgültig…

UFSI FSRV/0031-I/04Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, anhängiges Abgabenverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.06.2006

…keine Rechtswirkungen. Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Bescheides sei es, den Bescheidadressaten im Spruch zu nennen, das sei derjenige, von dem die Erbringung einer Leistung verlangt werde. Gegen Personen, die nicht als Bescheidadressaten genannt seien, vermöge der Bescheid keine Wirkung zu entfalten, selbst wenn diese…

UFSI FSRV/0030-I/04Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, anhängiges Abgabenverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.06.2006

…keine Rechtswirkungen. Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Bescheides sei es, den Bescheidadressaten im Spruch zu nennen, das sei derjenige, von dem die Erbringung einer Leistung verlangt werde. Gegen Personen, die nicht als Bescheidadressaten genannt seien, vermöge der Bescheid keine Wirkung zu entfalten, selbst wenn diese…

UFSW RV/1647-W/05Dauer eines Bestandvertrages/Ermessensübung bei der Inanspruchname eines Gesamtschuldners
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2007

…beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien erfasst. Eine Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr durch den Vermieter erfolgte nicht. Für die Verträge 2) und 3) setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien gegenüber dem Bw. jeweils mit Bescheid vom 31. Mai 2005 zu ErfNr.2 bzw…

UFSZ3K ZRV/0070-Z3K/04Gültigkeit eines nach § 108 Abs. 2 ZollR-DG abgegebenen Rechtsmittel- und Erstattungsverzichts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.08.2004

…Bestimmungen im ZollR-DG auch im gegenständlichen Fall anzuwenden ist und wie folgt lautet: "(1) Auf die Einbringung einer Berufung kann verzichtet werden. Der Verzicht ist schriftlich oder zur Niederschrift (§ 87) zu erklären. (2) Vor Erlassung eines Bescheides kann ein Verzicht rechtswirksam nur abgegeben werden…

UFSZ3K ZRV/0057-Z3K/04Gültigkeit eines nach § 108 Abs. 2 ZollR-DG abgegebenen Rechtsmittel- und Erstattungsverzichts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.08.2004

…Bestimmungen im ZollR-DG auch im gegenständlichen Fall anzuwenden ist und wie folgt lautet: "(1) Auf die Einbringung einer Berufung kann verzichtet werden. Der Verzicht ist schriftlich oder zur Niederschrift (§ 87) zu erklären. (2) Vor Erlassung eines Bescheides kann ein Verzicht rechtswirksam nur abgegeben werden…

UFSG RV/0951-G/11Zurückweisung einer Berufung mangels Bescheidwirkung der angefochtenen Erledigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012

…entschieden: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Das verfahrensgegenständliche Rechtsmittel richtet sich gegen einen "Bescheid" des Finanzamts X. (FA) vom 21.Oktober 2001, mit welchem die Begrenzung der UID-Nummer des Bw mit Wirksamkeit ab 24.Oktober 2001 ausgesprochen wurde. Mit Berufung vom 7…