…die Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt. War demgegenüber schon eine falsche Person in der Zustellverfügung als Empfänger bezeichnet, so liegt kein Fall des § 7 ZustG vor. Im gegenständlichen Fall ist im angefochtenen Bescheid mit Herrn Berthold X. eine Person bezeichnet worden, die weder gesetzlicher Vertreter ist…
…Personengemeinschaft als vollzogen, wenn auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen wird. Der angefochtene Bescheid ist nun an die KEG adressiert und (allein) zu Handen der M.E. als persönlich haftender Gesellschafterin und als der Abgabenbehörde gegenüber namhaft gemachte Zustellbevollmächtigte (sohin an eine nach § 81…
…94/15/0003) eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO dann nicht durchzuführen sei, wenn die Steuernachzahlung in keinem Verhältnis zu der bisherigen Steuerlast steht. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. August 2008 wurde der Berufung gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend…
…b BAO zukommende Wirksamkeit äußern kann, muss er nach § 97 Abs. 1 BAO auch seinem Adressaten zugestellt sein oder als zugestellt gelten. Das ergibt sich aus der Regelung des § 101 Abs. 3 BAO, die für bestimmte Feststellungsbescheide eine Zustellfiktion normiert. Zu diesen Bescheiden zählen auch…
…b BAO zukommende Wirksamkeit äußern kann, muss er nach § 97 Abs. 1 BAO auch seinem Adressaten zugestellt sein oder als zugestellt gelten. Das ergibt sich aus der Regelung des § 101 Abs. 3 BAO, die für bestimmte Feststellungsbescheide eine Zustellfiktion normiert. Zu diesen Bescheiden zählen auch…
…der an "F. U. und Mitges" gerichtete Feststellungsbescheid an eine nicht mehr existierende Gesellschaft ergangen sei und daher keine Rechtswirksamkeit habe entfalten können. 6. Schließlich erließ das Finanzamt den nunmehr angefochtenen Bescheid über die Feststellung von Einkünften für das Jahr 2001, adressiert an F. U.…
…der an "F. U. und Mitges" gerichtete Feststellungsbescheid an eine nicht mehr existierende Gesellschaft ergangen sei und daher keine Rechtswirksamkeit habe entfalten können. 6. Schließlich erließ das Finanzamt den nunmehr angefochtenen Bescheid über die Feststellung von Einkünften für das Jahr 2001, adressiert an F. U.…
…BAO-Handbuch3 § 273 Rz. 6. Dem vorliegenden mit ,Bescheid' bezeichnetem Schriftstück des Finanzamtes 1/23 vom 20. August 2009 ist eine nähere Bezeichnung der ausfertigenden Behörde nicht zu entnehmen, weshalb ihm kein Bescheidcharakter zukommt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 4. November 2009
…durch ordentliche Rechtsmittel (Berufung) nicht oder nicht mehr anfechtbar ist. Unter Rechtskraft im materiellen Sinn ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit eines Bescheides zu verstehen (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht 8, Tz 453 ff). Das Gesetz (§ 17 Abs. 5 GrEStG) spricht ausdrücklich von Wirksamkeit, nicht von Rechtskraft…
…im Juni 2003 erbracht) ist jedoch festzustellen, dass die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides sich nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt (siehe VwGH 2000/13/0103 v. 29.09.2004). Durch…
…in diesem Schreiben um die Streichung des genanntes Satzes zu ersuchen. c.) Von einer nach Ansicht des Bw. unzulässigen Feststellung des Inhalts, dass der Bw. laufend Eeinkäufe und Verkäufe über die C-karte getätigt habe, ist die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts jedoch in keiner Weise anhängig…
…Berufungsführerin einen Antrag auf Aufhebung des Bescheides betreffend Gebühr gemäß § 33 TP 20 GebG. In der Begründung brachte sie im Wesentlichen vor, dass der außergerichtliche Vergleich in der Präambel einen Hinweis darauf enthalte, dass diese Vereinbarung ausschließlich für den Fall der Rechtskraft der Ehescheidung Wirksamkeit…
…die Zustellung je einer Ausfertigung an jeden von ihnen zu verfügen und durchzuführen. Da eine einzige Ausfertigung eines Bescheides nicht für zwei Adressaten bestimmt sein kann, vermochte die formelle Adressierung der Erledigungen der Abgabenbehörden an zwei Personen allenfalls für einen von ihnen Wirksamkeit zu entfalten…
…299 BAO kommt dem Prinzip der Rechtsmäßigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtssicherheit zu und wird das eingeräumte Ermessen regelmäßig dann im Sinne des Gesetzes gehandhabt, wenn die Behörde bei Wahrnehmung einer nicht bloß geringfügigen Rechtswidrigkeit mit Aufhebung des bereits rechtskräftigen Bescheides vorgeht, gleichgültig…
…keine Rechtswirkungen. Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Bescheides sei es, den Bescheidadressaten im Spruch zu nennen, das sei derjenige, von dem die Erbringung einer Leistung verlangt werde. Gegen Personen, die nicht als Bescheidadressaten genannt seien, vermöge der Bescheid keine Wirkung zu entfalten, selbst wenn diese…
…keine Rechtswirkungen. Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Bescheides sei es, den Bescheidadressaten im Spruch zu nennen, das sei derjenige, von dem die Erbringung einer Leistung verlangt werde. Gegen Personen, die nicht als Bescheidadressaten genannt seien, vermöge der Bescheid keine Wirkung zu entfalten, selbst wenn diese…
…beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien erfasst. Eine Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr durch den Vermieter erfolgte nicht. Für die Verträge 2) und 3) setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien gegenüber dem Bw. jeweils mit Bescheid vom 31. Mai 2005 zu ErfNr.2 bzw…
…Bestimmungen im ZollR-DG auch im gegenständlichen Fall anzuwenden ist und wie folgt lautet: "(1) Auf die Einbringung einer Berufung kann verzichtet werden. Der Verzicht ist schriftlich oder zur Niederschrift (§ 87) zu erklären. (2) Vor Erlassung eines Bescheides kann ein Verzicht rechtswirksam nur abgegeben werden…
…Bestimmungen im ZollR-DG auch im gegenständlichen Fall anzuwenden ist und wie folgt lautet: "(1) Auf die Einbringung einer Berufung kann verzichtet werden. Der Verzicht ist schriftlich oder zur Niederschrift (§ 87) zu erklären. (2) Vor Erlassung eines Bescheides kann ein Verzicht rechtswirksam nur abgegeben werden…
…entschieden: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Das verfahrensgegenständliche Rechtsmittel richtet sich gegen einen "Bescheid" des Finanzamts X. (FA) vom 21.Oktober 2001, mit welchem die Begrenzung der UID-Nummer des Bw mit Wirksamkeit ab 24.Oktober 2001 ausgesprochen wurde. Mit Berufung vom 7…