…ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Nicht nach § 293 berichtigbar sind Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge ihrer Willensbildung unterlaufen. Daher sind unrichtige rechtliche Beurteilungen und Fehler der Beweiswürdigung keiner Berichtigung nach § 293 BAO zugänglich (Ritz…
…zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Der Bestreitung des Säumniszuschlages lediglich auf Grund der Meinung, dass dem angefochtenen Bescheid das wesentliche Kriterium fehle, dass er auf eine Willensbildung von Organen der zuständigen Behörde zurückzuführen sei, ist zu entgegnen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 14.12.2006…
…wie im Prüfungsabschluss am 7. Mai 2002 ausgedrückt, umsetzender Bescheid erlassen war. Die Unrichtigkeit der Bescheide vom 14. Mai 2002 beruht daher nicht auf einer fehlerhaften Willensbildung der Behörde, sondern ausschließlich auf dem Einsatz einer "automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage" durch die, wie ausgeführt, nach Eingabe der Erklärungsdaten…
…dieses Denkprozesses in Vergessenheit geraten sind, können nicht Gegenstand der Willensbildung sein. Vergessene, übersehene, sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (erklärte Besteuerungsgrundlagen, Erhebungsergebnisse, Mitteilungen an die Behörde), obwohl diese Umstände der Behörde aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre unmittelbare Auswirkung auf den jeweiligen…
…Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund der Meinung, dass dem angefochtenen Bescheid das wesentliche Kriterium fehle, dass er auf eine Willensbildung von Organen der zuständigen Behörde zurückzuführen sei, ist zu entgegnen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 14.12.2006…
…Ort der Betriebsstätte ansässige österreichische Staatsbürger und Gesellschafter HS. Angesichts dieser Umstände ist evident, dass die Willensbildung der Geschäftsführung in Österreich und nicht in England erfolgt. Da die Bw. somit den Sitz der Geschäftsleitung in Österreich hat, handelt es sich bei ihren Ausschüttungen um inländische…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 16. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 17. November 2008 betreffend Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2006 gemäß § 293 BAO entschieden: Der Bescheid betreffend vom 17. November 2008 betreffend Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2006 gemäß…
…Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge dieser Willensbildung unterlaufen sind, können nicht nach § 293 BAO berichtigt werden. Vergessene, übersehene, sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (erklärte Besteuerungsgrundlagen, Erhebungsergebnisse, Mitteilungen an die Behörde), obwohl diese Umstände der Behörde aktenkundig sind, führen zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre…
…Würdigung Beurteilung eines Sachverhaltes ergeben bzw. auf eine irrige Rechtsansicht der Behörde zurückzuführen sind. Ebenso seien inhaltliche Fehler, die der Behörde bei der Willensbildung unterlaufen seien, nicht berichtigungsfähig. Die Berichtigung in drei aufeinander folgenden Jahren sei ein eindeutiges Indiz dafür, dass es sich um eine…
…Steuer trägt nicht dazu bei, dass der Bescheid zu einem solchen wird, der gesamthaft erkennbar dem behördlichen Gestaltungswillen widerspricht. Vielmehr ist er mit einem Fehler in der Willensbildung (nicht mit einem Auseinanderklaffen von Bescheidwillen und formeller Erklärung!) behaftet, der einer Korrektur gemäß § 293 BAO nicht…
…Wert auf die Feststellung, keine falschen Angaben in den Steuererklärungen gemacht zu haben und vertrat weiterhin die Auffassung, die Fehlerhaftigkeit der maßgeblichen Bescheide sei durch einen Willensmangel oder eine fehlerhafte Willensbildung verursacht worden. Die Vorsitzende richtete sodann an den Bw. die Frage, ob er für…
Bei der Ermessensübung ist vor allem darauf Bedacht zu nehmen, ob sich aus der Berichtigung für die Partei wesentliche Auswirkungen ergeben. Daher werden in richtiger Ermessensübung im Allgemeinen nur sich geringfügig auswirkende Fehler nicht berichtigt werden (Ritz, Bundesabgabenordnung - Kommentar, 2. Auflage, § 293, Tz 10). Im…
…der Bestimmung des § 293b BAO berichtigt werden könne. Das Vorbringen des Bw., dass für die Anerkennung einer Mitunternehmerschaft eine Reihe von Beurteilungsmerkmalen zu würdigen seien und einem denk- und willensbildenden Prozess unterlägen, ist kein Hindernis für die Anwendbarkeit des § 293b BAO. Maßgeblich ist die Offenkundigkeit…
…generelle Weisung des Bundesministeriums für Finanzen, die Säumniszuschläge im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer in einer bestimmten Art und Weise festzusetzen, ersetzt nicht die Willensbildung bei den weisungsunterworfenen Organen des Finanzamtes. Unter einer Weisung ist eine von einem Verwaltungsorgan ausgehende - generelle oder individuelle, abstrakte oder konkrete -…
…generelle Weisung des Bundesministeriums für Finanzen, die Säumniszuschläge im Zusammenhang mit Lohnabgaben in einer bestimmten Art und Weise festzusetzen, ersetzt nicht die Willensbildung bei den weisungsunterworfenen Organen des Finanzamtes. Unter einer Weisung ist eine von einem Verwaltungsorgan ausgehende - generelle oder individuelle, abstrakte oder konkrete - Norm…
…generelle Weisung des Bundesministeriums für Finanzen, die Anspruchszinsen im Zusammenhang mit der Einkommensteuer in einer bestimmten Art und Weise festzusetzen, ersetzt nicht die Willensbildung bei den weisungsunterworfenen Organen des Finanzamtes. Unter einer Weisung ist eine von einem Verwaltungsorgan ausgehende - generelle oder individuelle, abstrakte oder konkrete -…
…generelle Weisung des Bundesministeriums für Finanzen, die Verspätungszuschläge im Zusammenhang mit Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in einer bestimmten Art und Weise festzusetzen, ersetzt nicht die Willensbildung bei den weisungsunterworfenen Organen des Finanzamtes. Unter einer Weisung ist eine von einem Verwaltungsorgan ausgehende - generelle oder individuelle, abstrakte oder konkrete -…
…in der Ausdrucksweise, nicht hingegen Fehler im Bereich des Zustandekommens und der Gestaltung des Bescheidwillens. Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge dieser Willensbildung unterlaufen sind, können nicht nach § 293 BAO berichtigt werden, somit sind unrichtige rechtliche Beurteilungen und Fehler der Beweiswürdigung keiner Berichtigung gemäß § 293…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Ingrid Schöberl und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
…in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Nicht nach § 293 BAO berichtigbar sind Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge ihrer Willensbildung unterlaufen (vgl. Ritz, BAO3…