…dass es dem Gesetzgeber zuzumuten sei, dass er neben den bereits in den Bestimmungen des § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 enthaltenen Bedingungen weitere gewünschte Voraussetzungen im Gesetzestext aufgenommen hätte. Wenn nach dem Willen des Gesetzgebers bei Erzielung von Einkünften eines Kindes der Anspruch…
…dies damit, dass das Gesetzmäßigkeitsgebot des Art. 18 Abs. 1B-VG die strikte Bindung der Vollziehung an den Wortlaut der Gesetze erzwinge. Bei Vorrang der Wortinterpretation in Verbindung mit der grammatikalischen und der systematischen Auslegung findet der Wille des Gesetzgebers nur soweit Berücksichtigung, als er…
…nämlich auch im Verwaltungsrecht die Auslegungsvorschriften des ABGB anzuwenden (siehe hiezu zB Ritz, BAO4, § 21 Tz 1 mwN; Rummel, ABGB-Kommentar, Band I, Wien 1983, § 6 Rz 2 mwN). Für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers…
…Es liege dabei eine Rechtsfrage vor, der Sachverhalt sei unbestritten. Aus der Formulierung des § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 sei nicht zu entnehmen, dass es der Wille des Gesetzgebers sei, dass für alle Gebäude der einheitliche Abschreibungssatz von 1,5 % anzuwenden…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde dagegen eingewendet: Der volle Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude sei zwischen dem 1.1.2004 und dem 1.5.2004 möglich gewesen. Da es der Wille des Gesetzgebers gewesen sei, den Vorsteuer-Korrekturzeitraum beim vollen Vorsteuerabzug eines gemischt genutzten Gebäudes auszudehnen…
…alte Brenngerät nicht mehr funktionstauglich sei. Innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes würde es somit in ganz Österreich keine 300lA-Brennrechte mehr geben. Das sei jedenfalls nicht der Wille des Gesetzgebers gewesen. Im Übrigen dürfe er auf die Verwaltungspraxis verweisen, wonach es durchaus möglich gewesen sei…
…die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, maßgebend. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist bei der Auslegung von Verwaltungsgesetzen in erster Linie von der…
…darin der Wille des Gesetzgebers, dass Änderungen des Einkommensteuergesetzes nicht auch "automatisch" eine Auswirkung auf den Bereich der Erbschaftsteuer haben sollen (vgl. dazu auch das Stenographische Protokoll (RV 1237) zum Steuerreformgesetz 1993, BGBl. I Nr. 818/1993, das die erste Novellierung des Endbesteuerungsgesetzes und des …
…nicht der Wille des Gesetzgebers sein, überdurchschnittlich fleißige Hochschüler wie den Sohn der Bw. mit Entziehung und Rückforderung gutgläubig verbrauchter Beihilfen zu sanktionieren. Mit dem oben zitierten Gesetz sollte missbräuchlicher Beihilfenbezug von "Scheinhochschülern" bzw. untätigen Hochschülern hintangehalten werden - davon könne jedoch im Fall des Sohnes…
…nicht entstehen, sodass eine darüber hinausgehende extensive Interpretation dem von der Verfassung auferlegten zitierten Gesetzmäßigkeitsgebot widersprechen würde. Überdies muss angemerkt werden, dass auch eine Interpretation nach dem Willen des Gesetzgebers keine Qualifikation als außerordentliche Einkünfte bewirken hätte können. Zweck der Begünstigung des § 37 Abs. 1…
…der in einer Gesetzesvorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist, maßgebend ist. Gegenstand der Auslegung ist dabei der Gesetzestext als Träger des in ihm niedergelegten Sinnes…
…der in einer Gesetzesvorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist, maßgebend ist. Gegenstand der Auslegung ist dabei der Gesetzestext als Träger des in ihm niedergelegten Sinnes…
…teilt der unabhängige Finanzsenat nicht. Er hält eine sauber getrennte Betrachtung unterschiedlicher Vertragswerke für erforderlich, kann es doch nicht der Wille des Gesetzgebers sein, eine beliebige Sanierung etwaiger Unterlassungen nach Entstehung der Steuerschuld durch später verfasste Vertragswerke zuzulassen. In diesem Zusammenhang darf auch auf den…
…vom UFS Außenstelle Linz bevorzugten Berechnung nach der Methode des tatsächlichen Wirkungsgrades ist noch auf einen wesentlichen Umstand hinzuweisen: Der UFS Linz weist in seinen bisherigen Entscheidungen darauf hin, dass - diese Methode, da aus einer Erlassmethode abgeleitet, dem Willen des Gesetzgebers entspricht und - diese Methode…
…den objektiven Willen einer Vorschrift zu erfassen. Diesem Auslegungsziel dienen die grammatikalische, die systematische, die teleologische und die historische Auslegung, wobei sich diese Auslegungsmethoden nicht gegenseitig ausschließen sondern ergänzen (VwGH 7.9.1989, 89/16/0067). Anhaltspunkte für die Absicht des Gesetzgebers können sich auch…
…Anwendung gelangenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen keine Legaldefinition des Begriffes "Angestellter". Die Sinnermittlung dieses Wortes ist daher Angelegenheit der juristischen Interpretation. Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist nach ständiger Rechtssprechung des VwGH der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich…
…Anwendung gelangenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen keine Legaldefinition des Begriffes "Angestellter". Die Sinnermittlung dieses Wortes ist daher Angelegenheit der juristischen Interpretation. Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist nach ständiger Rechtssprechung des VwGH der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich…
…zu erforschen. Dieser Wille des Gesetzgebers ergibt sich im gegenständlichen Fall aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (686 BlgNR XXII. GP) und lässt keinerlei Intention auf Anwendung der Bestimmung in Form eines Progressionsvorbehaltes erkennen, wenn es dort unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom…
…zu bringen und nach der Ziehung zur Zeit der Fälligkeit der Gewinste unmittelbar zu entrichten sind. Schon aus diesen Worten ist zu erkennen, dass der Wille des Gesetzgebers darauf gerichtet war, die 25%ige Gebühr für alle Geldtreffer und Warentreffer, die in Bargeld abgelöst werden…
…193/2002 hat. Der Inhalt des Begriffs "kastenwagenförmiges Äußeres" ist durch Auslegung zu ermitteln. Auch im Verwaltungsrecht sind die Auslegungsvorschriften der §§ 6 und 7 ABGB anzuwenden. Für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er…