…Bösendorferstraße 2, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 23. Oktober 2008, betreffend Einkommensteuer 2007 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Eintscheidungsgründe…
…ist. Aus den genannten Gründen ist daher der erkennende Richter der Rechtsansicht, dass im vorliegenden Fall betreffend das Jahr 2007 die Gebäude-Afa für die Eigentumswohnung nach dem aus den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage des Strukturanpassungsgesetzes 2006 eindeutig erkennbaren Willen des Gesetzgebers nach § 16 Abs…
…dass es dem Gesetzgeber zuzumuten sei, dass er neben den bereits in den Bestimmungen des § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 enthaltenen Bedingungen weitere gewünschte Voraussetzungen im Gesetzestext aufgenommen hätte. Wenn nach dem Willen des Gesetzgebers bei Erzielung von Einkünften eines Kindes der Anspruch…
…dies damit, dass das Gesetzmäßigkeitsgebot des Art. 18 Abs. 1B-VG die strikte Bindung der Vollziehung an den Wortlaut der Gesetze erzwinge. Bei Vorrang der Wortinterpretation in Verbindung mit der grammatikalischen und der systematischen Auslegung findet der Wille des Gesetzgebers nur soweit Berücksichtigung, als er…
…nämlich auch im Verwaltungsrecht die Auslegungsvorschriften des ABGB anzuwenden (siehe hiezu zB Ritz, BAO4, § 21 Tz 1 mwN; Rummel, ABGB-Kommentar, Band I, Wien 1983, § 6 Rz 2 mwN). Für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers…
…Bemerkungen unmissverständlich abzuleiten ist - nicht der Wille des Gesetzgebers, widerspräche dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung, insbesondere den allgemeinen Beweisführungsregelungen der BAO (§§ 138, 166 und 167 BAO), und wäre nicht nur mit einer verfassungskonformen und teleologischen sondern auch mit der historischen Auslegung unvereinbar. Die Bestimmung des …
…sind diese gerade bei der historischen Auslegung eines Gesetzes heranzuziehen. Im gegenständlichen Fall hat der Gesetzgeber bei der Novelle des Wiener Baumschutzgesetzes ausdrücklich auf eine solche Übergangsbestimmung verzichtet und in den Materialien darüber hinaus explizit klargestellt, dass auch anhängige Verfahren nach der neuen Rechtslage zu…
…im Inland zugelassen werden müssen. Diese Zulassungspflicht bestand ursprünglich innerhalb von drei unmittelbar auf die Einbringung folgenden Tagen. Die Absichten und der Wille des Gesetzgebers bei der Gesetzesänderung durch das AbgÄG 2002 (Monatsfrist statt Dreitagesfrist) kommt klar und unzweifelhaft hervor, wenn man sich den laut…
…Es liege dabei eine Rechtsfrage vor, der Sachverhalt sei unbestritten. Aus der Formulierung des § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 sei nicht zu entnehmen, dass es der Wille des Gesetzgebers sei, dass für alle Gebäude der einheitliche Abschreibungssatz von 1,5 % anzuwenden…
…Entfall der Gebührenpflicht führen. Ein Abweichen vom Gesetzeswortlaut ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nur dann zulässig, wenn eindeutig feststeht, dass der Gesetzgeber etwas Anderes gewollt hat, als er zum Ausdruck gebracht hat. Dass der Wille des Gesetzgebers tatsächlich in eine andere Richtung gegangen ist…
…Hinweis, dass diese (in Folge einer anders lautenden Gesetzesinterpretation – siehe dazu Ausführungen in zitierter Niederschrift betreffend die mit 1.12.2010 abgeschlossene Außenprüfung), kann nicht gesetzeskonform und auch nicht Wille des Gesetzgebers sein, zumal durch den Zwang der Anwendung der Optionsbestimmungen des § 6 Abs. 2…
…Hinweis, dass diese (in Folge einer anders lautenden Gesetzesinterpretation – siehe dazu Ausführungen in zitierter Niederschrift betreffend die mit 1.12.2010 abgeschlossene Außenprüfung), kann nicht gesetzeskonform und auch nicht Wille des Gesetzgebers sein, zumal durch den Zwang der Anwendung der Optionsbestimmungen des § 6 Abs. 2…
…Hinweis, dass diese (in Folge einer anders lautenden Gesetzesinterpretation – siehe dazu Ausführungen in zitierter Niederschrift betreffend die mit 1.12.2010 abgeschlossene Außenprüfung), kann nicht gesetzeskonform und auch nicht Wille des Gesetzgebers sein, zumal durch den Zwang der Anwendung der Optionsbestimmungen des § 6 Abs. 2…
…Hinweis, dass diese (in Folge einer anders lautenden Gesetzesinterpretation – siehe dazu Ausführungen in zitierter Niederschrift betreffend die mit 1.12.2010 abgeschlossene Außenprüfung), kann nicht gesetzeskonform und auch nicht Wille des Gesetzgebers sein, zumal durch den Zwang der Anwendung der Optionsbestimmungen des § 6 Abs. 2…
…Hinweis, dass diese (in Folge einer anders lautenden Gesetzesinterpretation – siehe dazu Ausführungen in zitierter Niederschrift betreffend die mit 1.12.2010 abgeschlossene Außenprüfung), kann nicht gesetzeskonform und auch nicht Wille des Gesetzgebers sein, zumal durch den Zwang der Anwendung der Optionsbestimmungen des § 6 Abs. 2…
…Hinweis, dass diese (in Folge einer anders lautenden Gesetzesinterpretation – siehe dazu Ausführungen in zitierter Niederschrift betreffend die mit 1.12.2010 abgeschlossene Außenprüfung), kann nicht gesetzeskonform und auch nicht Wille des Gesetzgebers sein, zumal durch den Zwang der Anwendung der Optionsbestimmungen des § 6 Abs. 2…
…Hinweis, dass diese (in Folge einer anders lautenden Gesetzesinterpretation – siehe dazu Ausführungen in zitierter Niederschrift betreffend die mit 1.12.2010 abgeschlossene Außenprüfung), kann nicht gesetzeskonform und auch nicht Wille des Gesetzgebers sein, zumal durch den Zwang der Anwendung der Optionsbestimmungen des § 6 Abs. 2…
…Hinweis, dass diese (in Folge einer anders lautenden Gesetzesinterpretation – siehe dazu Ausführungen in zitierter Niederschrift betreffend die mit 1.12.2010 abgeschlossene Außenprüfung), kann nicht gesetzeskonform und auch nicht Wille des Gesetzgebers sein, zumal durch den Zwang der Anwendung der Optionsbestimmungen des § 6 Abs. 2…
…Hinweis, dass diese (in Folge einer anders lautenden Gesetzesinterpretation – siehe dazu Ausführungen in zitierter Niederschrift betreffend die mit 1.12.2010 abgeschlossene Außenprüfung), kann nicht gesetzeskonform und auch nicht Wille des Gesetzgebers sein, zumal durch den Zwang der Anwendung der Optionsbestimmungen des § 6 Abs. 2…
…Hinweis, dass diese (in Folge einer anders lautenden Gesetzesinterpretation – siehe dazu Ausführungen in zitierter Niederschrift betreffend die mit 1.12.2010 abgeschlossene Außenprüfung), kann nicht gesetzeskonform und auch nicht Wille des Gesetzgebers sein, zumal durch den Zwang der Anwendung der Optionsbestimmungen des § 6 Abs. 2…