…möglicherweise enthaltene Begründung, welche allerdings ihrerseits dann den vorstehend angeführten Anforderungen an eine Begründung der Verfügung einer Verfahrenswiederaufnahme entsprechen müsste. Im Übrigen werden die Wiederaufnahmsgründe auch im Sachbescheid vom 13. Juli 2011 nicht konkretisiert. Somit ist aus dem angefochtenen Bescheid nicht nachvollziehbar, auf welche neu…
…Diese Behörde bestimmt, welchen gesetzlichen Wiederaufnahmegrund sie durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht ansieht und daher als solchen heranzieht. Nach ständiger VwGH-Judikatur hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Rechtsmittelverfahren gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen ausschließlich darüber zu entscheiden, ob die Wiederaufnahme aus den…
…anzuwenden ist. Der guten Ordnung halber darf noch festgehalten werden, dass die Wiederaufnahmegründe sicherlich bereits bei der Bearbeitung des Wiederaufnahmeantrages vom 28.2.2005 durch Ihr Finanzamt eingehend geprüft wurden, da - wie Sie aus dem Akt ersehen - nicht nur eine Erledigung erfolgt ist, sondern darüber…
…gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. 2.) Welche gesetzlichen Wiederaufnahmsgründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei…
…Wie in Ritz, BAO4, § 303, Tz 13 ff ausgeführt, sind Wiederaufnahmegründe nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). - Laut Berufungsvorbringen war der Umstand, dass der Gatte der Bw den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 geltend gemacht hatte und…
…gemäß § 305 Abs. 1 BAO der Abgabenbehörde zu, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs. 1 leg…
…zur übermittelten Berufung eine Stellungnahme der Prüferin einzuholen. Hingewiesen wurde, dass sich aus den aktenkundigen Prüfungsfeststelungen lediglich in den Feststellungen betr. den Patienten RB Wiederaufnahmegründe erblickt werden könnten; dies unter der Annahme, dass die von ihm angeführten Honorarzahlungen im Prüfungszeitraum erfolgten. Die Prüferin gab folgende…
…das Jahr 2006 verjährt. Die fünfjährige Verjährungsfrist für die Einhebung der Einkommensteuer für das Jahr 2006 ist bereits mit 1. Jänner 2012 abgelaufen. Die als Wiederaufnahmegründe der Verfahren herangezogenen Tatsachen waren der Finanzbehörde bereits bei Erlassung der Erstbescheide am 31. Juli 2008 bzw. am 15…
…eindeutig ersichtlich gewesen und somit offengelegt worden sei. Es handle sich um eine bereits den Behörden vor der ursprünglichen Bescheiderlassung bekannte Tatsache und könne daher keinen Wiederaufnahmegrund mehr bilden. Hinsichtlich der bekämpften Sachbescheide vertrat die Berufungswerberin die Meinung, die Qualifizierung der gegenständlichen Zahlungen als steuerbare…
…ersichtlich gewesen und somit offengelegt worden sei. Es handle sich um eine bereits den Behörden vor der ursprünglichen Bescheiderlassung bekannte Tatsache und könne daher keinen Wiederaufnahmegrund mehr bilden. Hinsichtlich der bekämpften Sachbescheide vertrat die Bw die näher begründete Meinung, die Qualifizierung der gegenständlichen Zahlungen als…
…Berufung wurde erwogen: Mit dem erstangefochtenen Bescheid hat das Finanzamt das Verfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO wieder aufgenommen. In der ergänzenden Bescheidbegründung führte das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund an, die neuen Tatsachen seien "insbesondere die nunmehrigen Feststellungen zur Frage, wer tatsächlich die Bauaufsicht geführt hat"…
…etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften. Wiederaufnahmegründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Maßgebend ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion…
…Bescheid herbeizuführen in der Lage gewesen wäre. Der vom Finanzamt in den angefochtenen Wiederaufnahmebescheiden angegebene Wiederaufnahmegrund liegt daher nicht vor. Die Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren 2003 bis 2006 ist daher zu Unrecht erfolgt. Ob ein anderer Wiederaufnahmegrund vorgelegen hätte, hat die entscheidende Behörde nicht zu beurteilen…
…vom 14. November 2006 erstmalig Einkommensteuer für das Jahr 2003 fest. Gegen all die genannten Bescheide erhob der Berufungswerber fristgerecht Berufung und begründete diese allein damit, dass die Bescheide über die Wiederaufnahme der Verfahren mangels Anführung der Wiederaufnahmegründe rechtwidrig wären. Es werde daher beantragt, die…
…bereits vorhanden, aber unbekannt waren. Die v.a. Ausführungen zusammenfassend enthält ein Gesetzestext weder neu hervor gekommene Tatsachen noch neu hervorgekommene Beweismittel und stellt daher keinen Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 Abs 4 BAO idgF dar. Tatsachen und/oder Beweismittel wurden im vorzit. Begründungsteil des…
… 305 Abs. 1 BAO der Abgabenbehörde zu, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs. 1 BAO für…
… 305 Abs. 1 BAO der Abgabenbehörde zu, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs. 1 BAO für…
…Verfahren der Behörde noch nicht bekannt gewesen wären und die diese zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens berechtigt hätten. Nach der Rechtsprechung des VwGH würden Änderungen der rechtlichen Beurteilung eines Sachverhaltes bzw. vorhergehende Fehlbeurteilungen keinesfalls Wiederaufnahmegründe darstellen. Da die Wiederaufnahme des Verfahrens zu Unrecht erfolgt sei…
…vom 12.09.2006 aufzuheben. Wir begründen diesen Antrag dahingehend, dass in den einzelnen Bescheiden keine Wiederaufnahmegründe genannt wurden und die Bescheide somit aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit aufzuheben sind. Über die Berufung wurde erwogen: Entspricht eine eingebrachte Berufung nicht den im § 250 Abs.1 oder…
…Ebenfalls mit Ausfertigungsdatum 19. Jänner 2006 ergingen die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2001 bis 2003. Gegen die genannten Bescheide wurde mit Eingabe vom 10. Februar 2006 fristgerecht berufen und ausgeführt, dass keine Wiederaufnahmegründe vorliegen würden. Unrichtig sei, dass die Vermietung…