…möglicherweise enthaltene Begründung, welche allerdings ihrerseits dann den vorstehend angeführten Anforderungen an eine Begründung der Verfügung einer Verfahrenswiederaufnahme entsprechen müsste. Im Übrigen werden die Wiederaufnahmsgründe auch im Sachbescheid vom 13. Juli 2011 nicht konkretisiert. Somit ist aus dem angefochtenen Bescheid nicht nachvollziehbar, auf welche neu…
… 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 keine unternehmerische Tätigkeit vor. Das bedeutet, dass die Bescheide betreffend ESt und USt 2013 sowie USt 2014 aufzuheben sind. Die festgestellten "Mieteinnahmen" bilden weiters für 2014 keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund. Nach § 30 Abs. 2 Z 1 lit b EStG…
…besondere Mängel anhaften, aus der Welt zu schaffen und die Rechtskraft des konkreten Bescheides zu beseitigen. Die Wiederaufnahme von Amts wegen ist nur aus den im Gesetz taxativ angeführten Wiederaufnahmegründen zulässig und im Falle des Vorliegens solcher Rechtsgründe ins behördliche Ermessen gestellt (vgl. "... ist zulässig…
…Bescheide bleiben unverändert. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist das Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen bei einer amtswegigen Wiederaufnahme betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2008 bis 2011. Der Beschwerdeführer (Bf.), geb. ***7***, ist Pensionist…
…Diese Behörde bestimmt, welchen gesetzlichen Wiederaufnahmegrund sie durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht ansieht und daher als solchen heranzieht. Nach ständiger VwGH-Judikatur hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Rechtsmittelverfahren gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen ausschließlich darüber zu entscheiden, ob die Wiederaufnahme aus den…
…anzuwenden ist. Der guten Ordnung halber darf noch festgehalten werden, dass die Wiederaufnahmegründe sicherlich bereits bei der Bearbeitung des Wiederaufnahmeantrages vom 28.2.2005 durch Ihr Finanzamt eingehend geprüft wurden, da - wie Sie aus dem Akt ersehen - nicht nur eine Erledigung erfolgt ist, sondern darüber…
…gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. 2.) Welche gesetzlichen Wiederaufnahmsgründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei…
…habe mich dem Verfahren gemäß§ 257 BAO angeschlossen. Auch für die Abgabenbehörde gilt, dass die Wiederaufnahme dann vorzunehmen ist, wenn ein Wiederaufnahmegrund evident wird. Dies wäre anlässlich der Nachschau 2013/2014 der Fall gewesen. Der Sachverhalt hat sich seither nicht verändert. Die Wiederaufnahme ist daher…
…entscheiden hat, nur die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmsgrund beurteilt hat. Unter "Sache" ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde gebildet hatte. Bei einem…
…Wie in Ritz, BAO4, § 303, Tz 13 ff ausgeführt, sind Wiederaufnahmegründe nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). - Laut Berufungsvorbringen war der Umstand, dass der Gatte der Bw den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 geltend gemacht hatte und…
…gemäß § 305 Abs. 1 BAO der Abgabenbehörde zu, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs. 1 leg…
…zur übermittelten Berufung eine Stellungnahme der Prüferin einzuholen. Hingewiesen wurde, dass sich aus den aktenkundigen Prüfungsfeststelungen lediglich in den Feststellungen betr. den Patienten RB Wiederaufnahmegründe erblickt werden könnten; dies unter der Annahme, dass die von ihm angeführten Honorarzahlungen im Prüfungszeitraum erfolgten. Die Prüferin gab folgende…
…dagegen erhobenen Berufung vom 14.6.2013 führte die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers (kurz: Bf.) aus, dass kein Wiederaufnahmegrund vorliege und der ursprüngliche Bescheid zu belassen sei. Im Falle der Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) werde eine mündliche Verhandlung beantragt…
…im (abgeschlossenen) Verfahren neu hervorkommen. Gemeint sei in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen sei (Ritz/Koran, § 303 Rz 46). Ein Wiederaufnahmsgrund nach § 303 Abs. 1 lit. b BAO könne nur auf solche Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden, die beim Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens…
…der für sich allein zur ersatzlosen Aufhebung führe, zumal ein "Nachschieben" weiterer, bisher nicht benannter Wiederaufnahmegründe ausgeschlossen sei, so ist ihr zu entgegnen, das die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide in ihrer Begründung auf die in der Begründung zu den neuen Einkommensteuerbescheiden (neuen Sachbescheiden) vom selben Tag angeführten…
…Jänner 2024, Ihre Steuernummer: ***BF1StNr1*** Die Beschwerde vom 10.10.2023 gegen den Bescheid vom 09.10.2023 wird als unbegründet abgewiesen. Begründung: Es liegt kein Wiederaufnahmsgrund vor. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens war abzuweisen, da bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das…
…dass neue Tatsachen hervorgekommen wären, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens erforderlich machen würden. U.E. liegen im gegenständlichen Fall keine neuen Tatsachen und somit auch keine Wiederaufnahmegründe vor: • Der Umstand, dass die Bf. ein ausländischer Telekommunikationsanbieter ist und Roamingleistungen von österreichischen Netzbetreibern bezieht und diese…
…möge die für seine vier Kinder entrichteten Alimente bei der Einkommensteuer 2019 berücksichtigen. Mit Bescheid vom 18. Juli 2023 wies das Finanzamt Österreich den Antrag des Bf. im Wesentlichen mit dem Fehlen von Wiederaufnahmegründen gemäß § 303 Abs. 1 BAO als unbegründet ab. "… [Der Bf…
…schon zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung am 20.07.2020 bekannt waren, aber im Verfahren vor Bescheiderlassung dem Finanzamt bis dato noch nicht vorgelegt wurden, begründen keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom 10.01.2022 enthält Vorbringen, die sich auf Tatsachen beziehen…
…BewG 1955) vom 21. Dezember 2021 ersetzt. Der Wiederaufnahmebescheid vom 21. Dezember 2021 enthielt weder im Spruch noch in der Begründung einen Tatsachenkomplex, der als Wiederaufnahmegrund angesehen werden kann. Der bloße Hinweis auf die Aktenlage allein, ohne konkretisierende Angaben jener Gründe, die Anlass für die…