…Verfahren, dem besondere Mängel anhaften, aus der Welt zu schaffen und die Rechtskraft des konkreten Bescheides zu beseitigen. Die Wiederaufnahme von Amts wegen ist nur aus den im Gesetz taxativ angeführten Wiederaufnahmegründen zulässig und im Falle des Vorliegens solcher Rechtsgründe ins behördliche Ermessen gestellt (vgl. "..…
…In Ausübung des Ermessens, dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit den Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu geben, hat die Behörde von Amts wegen die Wiederaufnahme angeordnet. Zuständigkeit des Finanzamtes: Nach § 55 Abs 1 BAO ist für die Erhebung der Einkommensteuer natürlicher Personen, die im Inland einen…
…Zeitpunkt des bekannt Werdens von Wiederaufnahmegründe in den Begründungsteilen der Wiederaufnahmebescheide enthalten ist oder nicht. Rechtslage/Wiederaufnahmegründe: Im ggstl. Berufungsverfahren sind die Verfahrenswiederaufnahmen von Amts wegen erfolgt: Gemäß § 303 Abs 4 BAO idgF ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des…
…nur zivilrechtlicher sondern auch wirtschaftlicher Eigentümer der AG gewesen ist, ist das Ergebnis einer Beweiswürdigung. Nach ständiger VwGH-Rechtsprechung sind an das Erwiesensein von als Wiederaufnahmegründe geeigneten Tatsachen keine höheren Anforderungen als an andere Tatsachen zu stellen, die der Besteuerung zugrunde zu legen sind (Ritz…
…über diese Berufungen zu entscheiden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs 1 lit a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen…
…über diese Berufungen zu entscheiden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs 1 lit a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen…
…von denen es nicht schon zuvor Kenntnis hatte. Entscheidend ist der Wissensstand der Behörde im Zeitpunkt der Erlassung des vorangegangenen Bescheides. Es darf somit nur eine Tatsache, die der Behörde im Erstverfahren noch nicht bekannt gewesen ist, zum Gegenstand einer amtswegigen Wiederaufnahme gemacht werden. Grundsätzlich…
…auch mögliche Doppelabsetzungen (wie hier) überprüft werden. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser…
…allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. § 303 Abs. 4 BAO: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig…
…Nichtausforschung von Sachverhaltselementen schließt die amtswegige Wiederaufnahme nicht aus (Ritz, aaO, § 303 Tz 16, mwN). In Anbetracht dieser rechtlichen Ausführungen war die gegen die Verfügung der Verfahrenswiederaufnahme gerichtete Berufung aus folgenden Gründen abzuweisen: Der Bw. vermeint, der Abgabenbehörde erster Instanz seien die zur Wiederaufnahme heran…
…seien ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände. Eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens sei nur dann zulässig, wenn aktenmäßig erkennbar sei, dass der Behörde nachträglich Tatumstände zugänglich gemacht worden seien, von denen sie nicht schon zuvor Kenntnis hatte. In der Berufung vom…
…Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 15. Mai 2003 an das Finanzamt Leibnitz (FA) beantragte der Berufungswerber (Bw.) die Wiederaufnahme (WA) seines Einkommensteuer- (ESt-) Veranlagungsverfahrens für 2001 "gemäß § 303/4 BAO (Wiederaufnahme von Amtswegen…
…des Finanzamtes laut Berufungsvorentscheidung vom 24.07.2007), ist die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht ausgeschlossen. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verfahrenswiederaufnahme war daher vom Finanzamt gegenständlich jeweils ausschließlich der Tatsachenbereich aus der Sicht der ursprünglichen Einkommensteuerveranlagungsverfahren heranzuziehen. Die Begründungselemente im vorliegenden Fall (vgl…
…zu verbinden (§ 299 Abs. 2 leg cit.). Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen u.a. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser…
…werden. Bei einer Berufung gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch das gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Finanzamt ist die Sache, über welche die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 2 BAO zu entscheiden hat, nur die Wiederaufnahme aus dem vom Finanzamt herangezogenen Gründen…
…Stoll, BAO Kommentar, Band 3, S 2937). Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen oder Beweismittel im Erstverfahren (zB Oberflächlichkeit, Sorgfaltsverletzung) schließt die Wiederaufnahme von Amtswegen hingegen nicht aus (VwGH vom 5.10.1987, Zl. 85/15/372 u. 20.9.1989, Zl…
…des Grundsatzes von Treu und Glauben kann im gegenständlichen Fall - nur weil die Abgabenbehörde aus welchen Gründen auch immer nicht erkannte Unrichtigkeiten im Tatsachenbereich erst im Zuge eines späterenr Abgabeverfahrens - anlässlich einer Lohnsteuerprüfung bei der Ehegattin im Jahr 2000 - aufgreift und eine amtswegige Wiederaufnahme verfügt…
…Soll eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO auf Grund einer abgabenrechtlichen Prüfung zulässig sein, dann muss aktenmäßig erkennbar sein, dass dem Finanzamt nachträgliche Tatumstände zugänglich gemacht wurden, von denen es nicht schon vorher Kenntnis gehabt hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe…
…4 iVm § 304 lit. a und lit. b die Möglichkeit der Wiederaufnahme von bereits in Rechtskraft erwachsenen Verfahren von amtswegen vor. Verfahren in denen Tatsachen und Beweismittel neu hervorkommen, die im ersten Verfahren nicht geltend gemacht wurden, da sie erstmals der Behörde zur Kenntnis gebracht…
…ersten Schritt noch gelte, den bestehenden Bescheid (jenem vom 31.1.2001) aus dem Weg zu räumen. 2. Unter dem Neuerungstatbestand sei die Wiederaufnahme eines durch Bescheid rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens von Amtswegen nur dann zulässig, wenn steuerrelevante Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen. Dem angefochtenen Wiederaufnahmebescheid…