…vom 17. September 2007 gegen den gemäß § 200 Abs. 2 BAO endgültigen Bescheid des FAes vom 28. August 2007 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2005 nach der über Antrag am 22. Juli 2008 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, in…
…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Horn betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer für das Jahr 1995 sowie Sachentscheidungen hinsichtlich Umsatzsteuer für das Jahr 1995 und Einkommensteuer für die Jahre 1995, 1997 und 1998 entschieden: 1…
…Berufung scheitere nach erstinstanzlicher Beurteilung daran, dass der Feststellungsbescheid 1987 vom 12. August 2005 ein neuer Bescheid nach "Aufhebung" der vorangegangenen, angefochten gewesenen Feststellungsbescheide für 1987 und damit keine "Erledigung einer Berufung iSd. § 209a Abs. 2 BAO" sei. Die Berufung gegen den endgültigen negativen Feststellungsbescheid…
…geschaffen, um dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung auch dann zum Durchbruch zu verhelfen, wenn für den Einsatz anderer - bisher vorhandener - verfahrensrechtlicher Instrumente (so einer Wiederaufnahme nach § 303 BAO oder einer Bescheidbehebung nach § 299 BAO) die Voraussetzungen fehlen (VwGH 9.7.1997…
…für das Jahr 1998 vom Finanzamt mit gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigem Bescheid erklärungsgemäß festgesetzt. Bereits im Jahr 1998 stellte der abgabenrechtliche Erhebungsdienst Ermittlungen an und teilte dem Finanzamt in Kontrollmitteilungen vom 18. Mai 1998 mit, dass im Jahr 1997 Einnahmen aus Grundstücksverpachtungen im…
…allerdings, dass mit der Berufungsvorentscheidung (noch) keine endgültige rechtliche Beurteilung der Tätigkeit des Berufungswerbers im Zusammenhang mit der Ferienhausvermietung erfolge. Eine Änderung der Beurteilung in später ergehenden endgültigen Bescheiden sei dadurch keineswegs ausgeschlossen. Daraufhin hat der steuerliche Vertreter des Bw über FinanzOnline am 13. August…
…tatsachengerecht verfasst worden und das Finanzamt habe erklärungsgemäße endgültige Bescheide erlassen. Die bescheiderlassende Behörde sei dabei offensichtlich von der Annahme einer steuerlich beachtlichen Tätigkeit ausgegangen, zumal sie nie eine Prognoserechnung abverlangt habe. Nach Bescheiderlassung entstandene Tatsachen würden ohnehin keine Wiederaufnahme rechtfertigen. Zudem sei das Finanzamt…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer 2008 schilderte das Finanzamt eingehend den Verfahrensablauf sowie seine rechtlichen Überlegungen. Es teilte dem Bw. mit, dass es erst mit der Vorhaltsbeantwortung vom 21. Juli 2009 Kenntnis über die maßgeblichen Unterlagen erlangt habe. Dies sei nach Erlassung des erklärungsgemäßen…
…des Gesetzeswortlautes des § 299 Abs. 1 BAO begründet. In der Begründung der Sachbescheide weist das Finanzamt darauf hin, dass die Wiederaufnahme der Verfahren nach § 303 Abs. 4 BAO aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung erfolgte, diese seien der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfbericht zu entnehmen…
…zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. I. Berufungen gegen die Wiederaufnahmebescheide für Umsatzsteuer 2003 und 2004 vom 28. Oktober 2009: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen…
…Einkommensteuerbescheide 1998, 1999 und 2000 über die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO, sämtliche ergangen am 3. Juli 2002. Es werde beantragt, die Zurückweisungsbescheide aufzuheben und die erklärungsgemäße Veranlagung durchzuführen. Zur Begründung wurde ausgeführt, das FA habe mit Bescheid vom 8. August 2002…
…beantragt, die ursprünglichen Bescheide, die erklärungsgemäß veranlagt worden seien, wieder in Kraft zu setzen und keine Veränderungen vorzunehmen. Die Berufung gründe sich darauf, dass - die Tätigkeit der Bw. sich von vorneherein nicht als Betätigung im Sinne der Liebhaberei eigne, die agierende Betätigung als solche nach …
…Beurteilung somit unzugänglich waren und erst nach Erlassung der Bescheide neu hervorgekommen sind. Diese gebotene rechtliche Beurteilung des nunmehr neu vorliegenden Sachverhalts führte zu - der Höhe nach sowohl absolut als auch relativ betrachtet - beträchtlichen steuerlichen Auswirkungen, sodass die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens in jedem Jahr geboten…
…die Verfügung der Wiederaufnahme bewirkt; ein weiterer, selbständiger, die Aufhebung des alten Sachbescheides aussprechender Bescheid muss nicht ergehen (vgl. VwGH 11.7.1995, 91/13/0145; 24.11.1998, 93/14/0151; 22.4.2009, 2006/15/0257). Wird der Wiederaufnahmebescheid aufgehoben, so tritt nach …
…vorläufigen Bescheide wurden gleichzeitig endgültig erklärt." Festzuhalten sei, dass die im Zeitraum 1994 bis 2005 erklärten Werbungskostenüberschüsse insgesamt € 323,77 betragen hätten. Mit 14. April 2008 seien für die MEG für das Jahr 2006 der Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO und der Umsatzsteuerbescheid erklärungsgemäß ergangen…
…gesamten Akteninhalt stehende Feststellung des Finanzamtes, gegen die zuletzt genannten Bescheide sei keine Berufung erhoben worden, nicht zu beanstanden. Im Vorlageantrag vom 28. 2. 2006 wurde die Tatsache, dass weder die Wiederaufnahme noch die Nichtveranlagung der Einkommensteuer 1992 mit Berufung bekämpft wurde, nicht ausdrücklich bestritten…
…Berufung noch offen und daher keine Verjährung eingetreten. Laut Bw. im Vorlageantrag vom 5. Oktober 2006 sei auf der Ebene der atypisch Stillen die Gewinnfeststellung über Jahre hindurch brach gelegen. Das für die atypisch Stille zuständige Finanzamt habe sich in der als "Endgültiger Bescheid für…
…365,73 €; Einkommensteuer 2002: 5.399,46 € und Einkommensteuer 2003: 12.178,70 €) bewirkt und hiermit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen hat. II. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. Jänner 2006 hat…
…wie jeweils in den vorläufigen Bescheiden, die mit den angefochtenen Bescheiden nach § 200 (2) BAO unter Außerachtlassung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für endgültig erklärt wurden, unter erklärungsgemäßem Ansatz der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Hinsichtlich der Bescheide für die Jahre 1995 bis 1998…
…von endgültigen Bescheiden für die Jahre ab 2002 wurde der Eingabefehler betreffend Umsatzsteuer 2001 bemerkt und festgestellt, dass der im Zusammenhang mit dem bereits oben erwähnten Wohnungskauf stehende gesamte Vorsteuerbetrag im Jahr 2002 abgezogen wurde. Das Finanzamt erließ am 22. März 2006 einen Berichtigungsbescheid nach…