…betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 23. Oktober 2001 hat der Berufungswerber von der Firma L GmbH das neu herzustellende Grundstück 468/4, x im…
…Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 23./30. Mai 2000 hat der Berufungswerber gemeinsam mit seiner Ehegattin von B.O. das neu vermessene Grundstück x im…
…künftigen Einbringungsversuchen ist nach den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der Erwerberin kein Erfolg zu erwarten. Die Heranziehung des Berufungswerbers als Gesamtschuldner ist den Umständen nach angemessen, da ihm als Geschäftsführer und Gesellschafter der Verkäuferin des Holzblockhauses die Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Bauherrenmodellen hätten bekannt sein müssen…
…künftigen Einbringungsversuchen ist nach den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der Erwerberin kein Erfolg zu erwarten. Die Heranziehung des Berufungswerbers als Gesamtschuldner ist den Umständen nach angemessen, da ihm als Geschäftsführer und Gesellschafter der Verkäuferin des Holzblockhauses die Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Bauherrenmodellen hätten bekannt sein müssen…
…mit der Begründung der Vorhaltsbeantwortung vom 25. Februar 2009 begründet. Recherchen im Internet haben ergeben, dass das gegenständliche Objekt auf der Internetseite der "-Fa1" unter den Referenzen zu finden ist und bei den aktuellen Fertigstellungen als Bauherrenmodell bezeichnet wird. Überlegungen zur Berufung: Wiederaufnahme des Verfahrens…
…Die Wiederaufnahme wird im Wesentlichen mit der neu hervor gekommenen Tatsache begründet, dass der Grunderwerb an die Errichtung eines "G-Baumeisterhauses" gebunden gewesen sei. In der Begründung des neuen Sachbescheides wird ausgeführt, dass auf Grund der oa. Feststellungen - insbesondere auf Grund des unmittelbaren Zusammenhanges der…
…Die Wiederaufnahme wird im Wesentlichen mit der neu hervor gekommenen Tatsache begründet, dass der Grunderwerb an die Errichtung eines "G-Baumeisterhauses" gebunden gewesen sei. In der Begründung des neuen Sachbescheides wird ausgeführt, dass auf Grund der oa. Feststellungen - insbesondere auf Grund des unmittelbaren Zusammenhanges der…
…Die Wiederaufnahme wird im Wesentlichen mit der neu hervor gekommenen Tatsache begründet, dass der Grunderwerb an die Errichtung eines "G-Baumeisterhauses" gebunden gewesen sei. In der Begründung des neuen Sachbescheides wird ausgeführt, dass auf Grund der oa. Feststellungen - insbesondere auf Grund des unmittelbaren Zusammenhanges der…
…Die Wiederaufnahme wird im Wesentlichen mit der neu hervor gekommenen Tatsache begründet, dass der Grunderwerb an die Errichtung eines "G-Baumeisterhauses" gebunden gewesen sei. In der Begründung des neuen Sachbescheides wird ausgeführt, dass auf Grund der oa. Feststellungen - insbesondere auf Grund des unmittelbaren Zusammenhanges der…
…Die Wiederaufnahme wird im Wesentlichen mit der neu hervor gekommenen Tatsache begründet, dass der Grunderwerb an die Errichtung eines "G-Baumeisterhauses" gebunden gewesen sei. In der Begründung des neuen Sachbescheides wird ausgeführt, dass auf Grund der oa. Feststellungen - insbesondere auf Grund des unmittelbaren Zusammenhanges der…
…Die Wiederaufnahme wird im Wesentlichen mit der neu hervor gekommenen Tatsache begründet, dass der Grunderwerb an die Errichtung eines "G-Baumeisterhauses" gebunden gewesen sei. In der Begründung des neuen Sachbescheides wird ausgeführt, dass auf Grund der oa. Feststellungen - insbesondere auf Grund des unmittelbaren Zusammenhanges der…
…Die Wiederaufnahme wird im Wesentlichen mit der neu hervor gekommenen Tatsache begründet, dass der Grunderwerb an die Errichtung eines "Gödl-Baumeisterhauses" gebunden gewesen sei. In der Begründung des neuen Sachbescheides wird ausgeführt, dass auf Grund der oa. Feststellungen - insbesondere auf Grund des unmittelbaren Zusammenhanges der…
…Die Wiederaufnahme wird im Wesentlichen mit der neu hervor gekommenen Tatsache begründet, dass der Grunderwerb an die Errichtung eines "G-Baumeisterhauses" gebunden gewesen sei. In der Begründung des neuen Sachbescheides wird ausgeführt, dass auf Grund der oa. Feststellungen - insbesondere auf Grund des unmittelbaren Zusammenhanges der…
…die Wiederaufnahme der Verfahren als mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet. Wegen des auf die Verkennung der Rechtslage zurückzuführenden Unterbleibens der Feststellung über den vom Beschwerdeführer hinsichtlich seiner konkreten Eigentumswohnung von vornherein gefassten Finanzierungsplanes könne nicht beurteilt werden, ob neu hervorgekommene Tatsachen im Zusammenhang mit sonstigen…
…eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch…
…eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch…
…Der in diesem Zusammenhang im Rahmen der erstinstanzlichen Bescheidbegründung erfolgte Hinweis auf die Prüfungsfeststellungen sei nicht zielführend, da die Prüfungsfeststellungen den diesbezüglichen, für die Beurteilung der Zulässigkeit der Wiederaufnahme notwendigen Sachverhalt ebenfalls nicht enthielten, weshalb dieser Hinweis den Begründungsmangel des erstinstanzlichen Bescheides nicht zu beseitigen…
…(im Folgenden: Bw) mit dem berichtigten Grunderwerbsteuerbescheid von einer Gegenleistung von 168.801,86 € die Grunderwerbsteuer mit 5.908,07 € fest. Begründend wurde auf ein beigelegtes Berechnungsblatt verwiesen, woraus sich das Vorliegen der Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Begründung für…
…seien. Alle für die Abgabenerhebung bedeutsamen Umstände seien im Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen bereits bekannt bzw. offen gelegt gewesen. Diesbezüglich sei auf die dargestellte Chronologie zu verweisen. Wenn das Finanzamt die Wiederaufnahme mit nicht geltend gemachten Tatsachen und Beweismitteln begründe, so…
…seien. Alle für die Abgabenerhebung bedeutsamen Umstände seien im Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen bereits bekannt bzw. offen gelegt gewesen. Diesbezüglich sei auf die dargestellte Chronologie zu verweisen. Wenn das Finanzamt die Wiederaufnahme mit nicht geltend gemachten Tatsachen und Beweismitteln begründe, so…