…der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld. Die Entwertung des Nachlassvermögens zwischen der Abgabe der Erbserklärung und der Einantwortung, welche in vorliegendem Fall erst fünfeinhalb Jahre später erfolgt ist, kann daher keine Berücksichtigung finden. Zu prüfen ist jedoch, ob den, im eidesstättigen Vermögensbekenntnis angeführten Vermögenswerten, zum…
…diesem Tag die Übergabe und Übernahme vollzogen wurde (Punkt Drittens des Vertrages). Als Ausnahme von dieser Regel ordnet § 19 Abs. 3 ErbStG 1955 an, dass auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld ein besonderer Einheitswert zu ermitteln ist, wenn sich in den Fällen des Abs…
…00. Der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebliche Einheitswert des landwirtschaftlichen Betriebes betrug € 23.546,00 für das land- und frostwirtschaftliche Vermögen zuzüglich eines übersteigenden Wohnungswertes von € 18.023,00. Auf Grund der gegebenen Wertverhältnisse zwischen den übergebenen Liegenschaften und der Gegenleistung…
…entsprechend der Erlässe des BMF vom 13.11.1996, GZ. 08 1037/1-IV/8/96 und vom 5.2.2002, GZ.08 1037/1-IV/8/01 ermittelt. Da der Wert des abgetretenen Geschäftsanteiles zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld (Abtretungsvertrag - Ausübung des Optionsrechtes…
…Pkt. 6 des gegenständlichen Vertrages ergebe sich die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer. Der Bw. beantragte daraufhin die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Darin wird ausgeführt, dass der Wert des zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunktes anzusetzen sei…
…in dem Umfang und mit den Werten im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld - im gegenständlichen Fall im Zeitpunkt des Todes der Erblasserin. Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 ErbStG entsteht die Erbschaftssteuerschuld nicht erst mit dem Erwerb des Eigentums an bestimmten, zum Nachlass gehörenden Gegenständen…
…in dem Umfang und mit den Werten im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld - im gegenständlichen Fall im Zeitpunkt des Todes der Erblasserin. Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 ErbStG entsteht die Erbschaftssteuerschuld nicht erst mit dem Erwerb des Eigentums an bestimmten, zum Nachlass gehörenden Gegenständen…
…Pkt. 7 des gegenständlichen Vertrages ergebe sich die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer. Die Bw. beantragte daraufhin die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Darin wird ausgeführt, dass der Wert des zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunktes anzusetzen sei…
…in der Begründung ausgeführt: "Die Bebauung eines Grundstückes stellt gemäß § 21 Abs. 1 Z 2 iVm den §§ 51 und 53 Abs. 1 BewG einen Grund für eine Artfortschreibung dar. Demzufolge hätte gemäß § 19 Abs. 3 ErbStG auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld (also zum…
…dann als abzugsfähig, wenn diese bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestanden hat. Schulden und Lasten werden somit nur dann als vom Nachlass abzugsfähig bewertet, wenn die Lasten (Schulden) bereits im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld bestanden haben (vgl. Fellner Kommentar zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz § 20…
…dann als abzugsfähig, wenn diese bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestanden hat. Schulden und Lasten werden somit nur dann als vom Nachlass abzugsfähig bewertet, wenn die Lasten (Schulden) bereits im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld bestanden haben (vgl. Fellner Kommentar zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz § 20…
…1.812 m2 zum Stichtag 1. Jänner 1983 mit € 62.062,60 festgestellt worden ist. Da sich die Art oder die Wertverhältnisse des gegenständlichen Grundstückes zwischen dem vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt zum 1. Jänner 1983 und dem Zeitpunkt des Entstehens der Schenkungssteuerschuld hinsichtlich des gegenständlichen Erwerbsvorganges…
…auch für den inländischen Gebrauchtwagenmarkt anzunehmende Größenordnung der Wertminderung für das erste Betriebsjahr eines PKW. Wenn nun das FA als NoVA-Bemessungsgrundlage von einem gemeinen Wert im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld im April 2001, somit zu einem Zeitpunkt als das Fahrzeug noch bei weitem…
…den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Erbanfall an den Bedachten, sofern er vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch macht (Fellner, a.a.O., Rz 7 zu § 12). Umfang und Zusammensetzung des erworbenen Vermögens sind im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zu beurteilen (Fellner…
…dann als abzugsfähig, wenn diese bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestanden hat. Schulden und Lasten werden somit nur dann als vom Nachlass abzugsfähig bewertet, wenn die Lasten (Schulden) bereits im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld bestanden haben (vgl. Fellner Kommentar zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz § 20…
…Wertermittlung ist der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld, d.i beim Erwerb von Todes wegen der Todestag des Erblassers. Die Folge der "Stichtagsregelung" ist, dass nach dem Anfall entstehende Änderungen der Wertverhältnisse bei der Steuerberechnung unbeachtlich sind. Ebenso ist die Berücksichtigung von Änderungen des materiellen…
…habe die Bw in der Folge die Aktien (bis auf ca. 4.200 Stück) veräußert und damit den Kursverlust auch realisiert. Im Erbschaftssteuerrecht gelte grundsätzlich das Stichtagsprinzip, d.h. für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend. Ändern sich danach die Wertverhältnisse…
…in der Höhe von S 120.800,-- als Abzugspost anerkannt. Nach § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend. Bei einem Erwerb von Todes wegen ist Stichtag grundsätzlich der Todestag des Erblassers…
…dann als abzugsfähig, wenn diese bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestanden hat. Schulden und Lasten werden somit nur dann als vom Nachlass abzugsfähig bewertet, wenn die Lasten (Schulden) bereits im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld bestanden haben (vgl. Fellner Kommentar zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz § 20…
…der Einkunftserzielung gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988, in der jeweils geltenden Fassung, dienen; 2. Mitunternehmeranteile, das sind Anteile an inländischen Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, wenn der Erblasser oder Geschenkgeber im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld…