…der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld. Die Entwertung des Nachlassvermögens zwischen der Abgabe der Erbserklärung und der Einantwortung, welche in vorliegendem Fall erst fünfeinhalb Jahre später erfolgt ist, kann daher keine Berücksichtigung finden. Zu prüfen ist jedoch, ob den, im eidesstättigen Vermögensbekenntnis angeführten Vermögenswerten, zum…
…der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend. § 19 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 lautete: Die Bewertung richtet sich, soweit nicht im Abs. 2 etwas Besonderes vorgeschrieben ist, nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes (Allgemeine Bewertungsvorschriften). Das Bewertungsgesetz 1955 (BewG) lautet in seinem…
…diesem Tag die Übergabe und Übernahme vollzogen wurde (Punkt Drittens des Vertrages). Als Ausnahme von dieser Regel ordnet § 19 Abs. 3 ErbStG 1955 an, dass auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld ein besonderer Einheitswert zu ermitteln ist, wenn sich in den Fällen des Abs…
…Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld nach betriebswirtschaftlichen Methoden, fremdüblich und einem Marktpreis entsprechend von den Beteiligten ermittelt und dem Geschäft zugrunde gelegt wurde. Wenn hier aufgrund späterer tatsächlicher Entwicklungen nun ein "Glücksgeschäft" eingewendet wird, so war dies im maßgeblichen Zeitraum des Entstehens der Steuerschuld, der…
…die Bewertung der Einheitswert maßgebend ist, gelten nach § 19 Abs.2 ErbStG 1955 die Wertverhältnisse in dem dem Tode vorausgehenden Hauptfeststellungszeitpunkt (§§ 20 und 23 BewG 1955) und zwar auch dann, wenn nach § 19 Abs.3 ErbStG 1955 auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld ein…
…00. Der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebliche Einheitswert des landwirtschaftlichen Betriebes betrug € 23.546,00 für das land- und frostwirtschaftliche Vermögen zuzüglich eines übersteigenden Wohnungswertes von € 18.023,00. Auf Grund der gegebenen Wertverhältnisse zwischen den übergebenen Liegenschaften und der Gegenleistung…
…entsprechend der Erlässe des BMF vom 13.11.1996, GZ. 08 1037/1-IV/8/96 und vom 5.2.2002, GZ.08 1037/1-IV/8/01 ermittelt. Da der Wert des abgetretenen Geschäftsanteiles zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld (Abtretungsvertrag - Ausübung des Optionsrechtes…
…Pkt. 6 des gegenständlichen Vertrages ergebe sich die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer. Der Bw. beantragte daraufhin die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Darin wird ausgeführt, dass der Wert des zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunktes anzusetzen sei…
…in dem Umfang und mit den Werten im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld - im gegenständlichen Fall im Zeitpunkt des Todes der Erblasserin. Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 ErbStG entsteht die Erbschaftssteuerschuld nicht erst mit dem Erwerb des Eigentums an bestimmten, zum Nachlass gehörenden Gegenständen…
…in dem Umfang und mit den Werten im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld - im gegenständlichen Fall im Zeitpunkt des Todes der Erblasserin. Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 ErbStG entsteht die Erbschaftssteuerschuld nicht erst mit dem Erwerb des Eigentums an bestimmten, zum Nachlass gehörenden Gegenständen…
…Pkt. 7 des gegenständlichen Vertrages ergebe sich die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer. Die Bw. beantragte daraufhin die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Darin wird ausgeführt, dass der Wert des zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunktes anzusetzen sei…
…die Bewertung der Einheitswert maßgebend ist, gelten nach § 19 Abs.2 ErbStG 1955 die Wertverhältnisse in dem dem Tode vorausgehenden Hauptfeststellungszeitpunkt (§§ 20 und 23 BewG 1955) und zwar auch dann, wenn nach § 19 Abs.3 ErbStG 1955 auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld ein…
…in der Begründung ausgeführt: "Die Bebauung eines Grundstückes stellt gemäß § 21 Abs. 1 Z 2 iVm den §§ 51 und 53 Abs. 1 BewG einen Grund für eine Artfortschreibung dar. Demzufolge hätte gemäß § 19 Abs. 3 ErbStG auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld (also zum…
…dann als abzugsfähig, wenn diese bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestanden hat. Schulden und Lasten werden somit nur dann als vom Nachlass abzugsfähig bewertet, wenn die Lasten (Schulden) bereits im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld bestanden haben (vgl. Fellner Kommentar zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz § 20…
…dann als abzugsfähig, wenn diese bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestanden hat. Schulden und Lasten werden somit nur dann als vom Nachlass abzugsfähig bewertet, wenn die Lasten (Schulden) bereits im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld bestanden haben (vgl. Fellner Kommentar zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz § 20…
…1.812 m2 zum Stichtag 1. Jänner 1983 mit € 62.062,60 festgestellt worden ist. Da sich die Art oder die Wertverhältnisse des gegenständlichen Grundstückes zwischen dem vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt zum 1. Jänner 1983 und dem Zeitpunkt des Entstehens der Schenkungssteuerschuld hinsichtlich des gegenständlichen Erwerbsvorganges…
…auch für den inländischen Gebrauchtwagenmarkt anzunehmende Größenordnung der Wertminderung für das erste Betriebsjahr eines PKW. Wenn nun das FA als NoVA-Bemessungsgrundlage von einem gemeinen Wert im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld im April 2001, somit zu einem Zeitpunkt als das Fahrzeug noch bei weitem…
…den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Erbanfall an den Bedachten, sofern er vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch macht (Fellner, a.a.O., Rz 7 zu § 12). Umfang und Zusammensetzung des erworbenen Vermögens sind im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zu beurteilen (Fellner…
…dann als abzugsfähig, wenn diese bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestanden hat. Schulden und Lasten werden somit nur dann als vom Nachlass abzugsfähig bewertet, wenn die Lasten (Schulden) bereits im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld bestanden haben (vgl. Fellner Kommentar zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz § 20…
…Wertermittlung ist der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld, d.i beim Erwerb von Todes wegen der Todestag des Erblassers. Die Folge der "Stichtagsregelung" ist, dass nach dem Anfall entstehende Änderungen der Wertverhältnisse bei der Steuerberechnung unbeachtlich sind. Ebenso ist die Berücksichtigung von Änderungen des materiellen…