…wurde erwogen: Gemäß §12 Abs.1 Z2 ErbStG iVm §18 ErbStG ist für die Wertermittlung bei Schenkungen unter Lebenden der Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung maßgebend. Die Bewertung richtet sich gemäß §19 Abs.1 ErbStG grundsätzlich nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes. Gemäß …
…wurde erwogen: Gemäß §12 Abs.1 Z2 ErbStG iVm §18 ErbStG ist für die Wertermittlung bei Schenkungen unter Lebenden der Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung maßgebend. Die Bewertung richtet sich gemäß §19 Abs.1 ErbStG grundsätzlich nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes. Gemäß …
…Feststellungen über die Art des Gegenstandes der Feststellung und darüber zu verbinden, wem dieser zuzurechnen ist. Im Spruch von Einheitswertbescheiden ist somit über die Art des Bewertungsgegenstandes (der wirtschaftlichen Einheit), den Stichtag für die Wertermittlung, die Höhe des Einheitswertes sowie die Zurechnung abzusprechen (vgl. Ritz…
…€ ergab, begehrte der Bw. auch die Einbeziehung der Dachbodenfläche und der Kellerräume in die Wertermittlung und kam dadurch zu einem monatlichen Wert von 891 € (= 160 m2 x 5,57 €/m2) bzw. zu einem Kapitalwert von 53.517,31 €. Im vorliegenden…
…der Konkurs eröffnet worden ist. Die Berufung begehrt, nur diesen Betrag als Aktivum in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung, soweit in diesem Gesetz nichts anders bestimmt ist, der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend. Nach…
…Nach der Bestimmung des § 19 Abs. 2 ErbStG ist demzufolge bei der Wertermittlung für die Bemessung der Schenkungssteuer zwingend von dem dort bestimmten (ab 1. Jänner 2001 dreifachen) Einheitswert auszugehen. Für die Festsetzung der Schenkungssteuer besteht somit eine Bindung an den in Rechtskraft erwachsenen Einheitswertbescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung betreffend Erbschaftssteuer 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist Alleinerbin nach ihrem am 2. März 2002 verstorbenen Lebensgefährten…
…einer Gegenleistung ein zumindest teilweise entgeltliches Rechtsgeschäft gegeben sei, in welchem Ausmaß daher ScheSt nicht vorzuschreiben wäre. Hiezu wird ausgeführt: Gemäß § 18 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 ist für die Wertermittlung, soweit in diesem Gesetze nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend.…
…für den Erwerb von der Mutter mit je 8.159,00 S festgesetzt. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass bei Schenkung inländischen Grundvermögens für die Wertermittlung der Einheitswert maßgebend sei. Für die Liegenschaft EZ 1713 habe das Finanzamt G zum 1. Jänner 1998 zwei Einheitswerte festgestellt…
…2 Rz 4.23 erster und zweiter Satz) Umfang und Zusammensetzung des erworbenen Vermögens sind in erbschaftssteuerrechtlicher Hinsicht im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld zu beurteilen (VwGH 27.1.1999, 98/16/0361 ,0362) Für die Wertermittlung des Pflichtteilsanspruches ist der Zeitpunkt seiner Geltendmachung maßgeblich…
…Wenn man den Räumen aber überhaupt einen Wert zumessen wolle, dann keinesfalls mehr als € 300,00 je m2. Zur Wertermittlung der BP sei überdies auszuführen, dass die Fluglärmbelastung im Durchschnittsgrundpreis dieser Gegend bereits enthalten sei und daher keinen weiteren Abschlag rechtfertige weiters sei der…
BescheidDer unabhängige Finanzsenat hat am 26. April 2004 über die Berufung der WWW ILB GmbH, Bauunternehmerin, 9833 RAR, LNH 143, vertreten durch Frau Mag. HDG ZNR, Wirtschaftstreuhänderin, X9XX LEZ, SWRg. 23 a, gegen die Bescheide des Finanzamtes SLU betreffend Körperschaftsteuer 1999 vom 6.11.2002…
…verzinsliche Kapitalforderung Gemäß §§ 12, 18 und 19 ErbStG ist für die Wertermittlung bei Erwerben von Todes wegen der Zeitpunkt des Todestages des Erblassers maßgeblich, die Bewertung richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes. Gemäß § 14 Abs. 1 und 3 BewG sind…
…wäre auch bei anderen Branchen, die "historisch gewachsen" in einem Gebäude Betriebs- und Wohnräumlichkeiten haben, die Wohnung Teil des Betriebes. Gemäß § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung, soweit in diesem Gesetze nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend. § 19 ErbstG lautet…
…wäre auch bei anderen Branchen, die "historisch gewachsen" in einem Gebäude Betriebs- und Wohnräumlichkeiten haben, die Wohnung Teil des Betriebes. Gemäß § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung, soweit in diesem Gesetze nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend. § 19 ErbstG lautet…
…wäre auch bei anderen Branchen, die "historisch gewachsen" in einem Gebäude Betriebs- und Wohnräumlichkeiten haben, die Wohnung Teil des Betriebes. Gemäß § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung, soweit in diesem Gesetze nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend. § 19 ErbstG lautet…
…Erbanfall. Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tode des Erblassers. Gemäß § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist, grundsätzlich der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld (§ 12 ErbStG) maßgeblich…
…an (vgl. zB VwGH 3.10.1996, 95/16/0191 und vom 19.12.1996, 96/16/0091). Gemäß § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist, grundsätzlich der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld (§ 12 ErbStG) maßgeblich. Die Folge dieser…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M.W., inI., vertreten durch Dr. Walter Huber, öffentlicher Notar, 8280 Fürstenfeld, Hauptplatz 4, vom 24. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 17. Februar 2005 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als…
…eine laufende verdeckte Ausschüttung dar, die bei der Gesellschaft zum Ansatz fremdüblicher Mieteinnahmen für die Überlassung der Nutzung des (diesfalls als Betriebsvermögen anzuerkennenden) Wirtschaftsgutes führt, wobei für die Wertermittlung auch auf das Ergebnis der Angemessenheitsprüfung nach § 12 Abs. 1 Z 2 KStG 1988 Bedacht zu…