…54) Die von der Bw. aufgestellten Behauptungen und die im Verfahren vorgelegten Unterlagenreichen nicht aus, die für eine Abschreibung erforderliche Gefährdung der Einbringlichkeit (Uneinbringlichkeit) darzutun, welche eine Wertberichtigung zulässt. Da es im gegenständlichen Fall am Nachweis bzw. der Glaubhaftmachung der Uneinbringlichkeit der wertberichtigten Forderungen fehlt…
…auch hinsichtlich der Körperschaftsteuer 1999 und 2000 verdeckte Ausschüttungen aus dem Titel "Wertberichtigung von Forderungen" nicht zu tragen. Zu prüfen wäre allerdings, ob die in den genannten Jahren "aus Gründen des Prozessrisikos" vorgenommenen Wertberichtigungen von 3,000.000 S (1999) und 1,723.565 S…
…wurde erwogen: 1) Berufungspunkt: Einzelwertberichtigungen von Forderungen Gemäß § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 i.d.F. des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818/1993, ist eine pauschale Wertberichtigung für Forderungen nicht zulässig. Nach den Gesetzesmaterialien zum Steuerreformgesetz 1993 ist eine Wertberichtigung pauschal nur dann…
…was auch bei der Schlussbesprechung dargelegt wurde. Zur Tz. 3 vom Bericht vom 23.6.2010 hinsichtlich der Wertberichtigung von Forderungen: Hinsichtlich der Argumente, die nun in der Bescheidbegründung zur Berufungsvorentscheidung zur Berufung vom 30.12.2010 gegen folgende Bescheide: Umsatzsteuerbescheid 2006 und 2007 und…
…Im Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses wurde vom Wirtschaftsprüfer zunächst die Ansicht vertreten, dass nur eine Wertberichtigung in Höhe von 90% der Forderung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen würde. In weiterer Folge konnte unsere Mandantin (durch weitere Geschäftsanbahnungen mit dem Kunden) jedoch eine bloße 50%ige…
…9) Qualifizierung als Einkünfte gemäß § 1 Abs 2 der LVO. - Die Verluste 2002 und 2003 seien hauptsächlich aus Wertberichtigungen zu Forderungen bzw. Forderungswertabschreibungen entstanden. Einzelne Gesellschafter der Bw. seien an bis zu 24 anderen Gesellschaften des Konzerns von FB beteiligt. Sämtliche atypisch stillen Gesellschaften des…
…die Wertberichtigung in Höhe von € 176.200 nicht anzuerkennen." Gegen diesen Bescheid brachte der steuerliche Vertreter das Rechtsmittel der Berufung ein mit folgender Begründung: "Die X. Gesellschaft mbH (Bw.) hat gegenüber der Z. X. & Co Gesellschaft mbH eine fällige Forderung in Höhe von €…
…siehe dazu die unwidersprochen gebliebenen Ausführungen im Bericht über die Betriebsprüfung). Grundsätzlich ist vorweg festzuhalten, dass eine Wertberichtigung von Forderungen dann zu erfolgen hat, wenn die Forderung nicht mehr einbringlich ist. Die Umstände der Wertminderung sind dabei darzulegen und nachzuweisen (vgl VwGH 27.9.1995…
…27.8.1998, 96/13/0165, betreffend die Zulässigkeit einer pauschalen Wertberichtigung von Forderungen durch ein Kreditinstitut gezogen werden. In diesem führt der Verwaltungsgerichtshof aus, es sei wohl denkbar, dass eine Einzelwertberichtigung von verschiedenen Forderungen bei tatsächlich gleichartigem Sachverhalt im Wege einer Schätzung (vgl. § 184…
…von rund 70% des Nominales erlitten gehabt hätten. Die Inanspruchnahme aus der persönlichen Haftung sei daher durchaus realistisch gewesen und habe bei der Beurteilung der Bonität bzw der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Schuldners ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Daher sei eine Wertberichtigung im Ausmaß der unbesicherten Forderungen…
…den Bilanzierungsgrundsätzen bereits Dubiosität zu einer Abwertung (Anmerkung der Referentin: von Wertberichtigung auf "0"ist hier nicht die Rede!) zwinge. Wie auch der UFS in seiner Entscheidung festgestellt hat, sind für die Bewertung einer Forderung die tatsächlichen Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend und ist (Anmerkung der…
…diesen Bescheid als Nachweis dafür anzuerkennen, dass die Voraussetzungen für eine Wertberichtigung der Forderungen der Bw. gegen die C-Kft zum Bilanzstichtag 31. Dezember 1996 vorgelegen sind. Eine von der Bw. in der Gegenäußerung in Aussicht gestellte Bestätigung zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit der D-spol…
…von Ing. R.S. eingefordert, sodass die Berechnung wie folgt anzustellen wäre: verdeckte Gewinnausschüttung davon 25% KEST Bei der derzeitigen Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung ergibt sich dadurch der Betrag von EUR 18.660,69 (25% von EUR 74.642,73). Wertberichtigung Forderung "T." (2003) Die…
…Wertberichtigung in Höhe von S 1.960.000,- ausgewiesen und dieser Betrag in der Gewinn- und Verlustrechnung 1993 als Forderungsausfall deklariert, was nach eigener Einschätzung der beteiligten Gesellschafter schon zu diesem Zeitpunkt - die Maßgeblichkeit der Verhältnisse am Bilanzstichtag gilt auch für die Bewertung von Forderungen…
…Wertberichtigung in Höhe von S 1.960.000,- ausgewiesen und dieser Betrag in der Gewinn- und Verlustrechnung 1993 als Forderungsausfall deklariert, was nach eigener Einschätzung der beteiligten Gesellschafter schon zu diesem Zeitpunkt - die Maßgeblichkeit der Verhältnisse am Bilanzstichtag gilt auch für die Bewertung von Forderungen…
…Die Höhe des Übergangsgewinnes und die Verteilung des Gesamtgewinnes aus der aufgelösten GesnbR auf die beiden ehemaligen Gesellschafter der GesnbR. 3. Wertberichtigung der Forderungen von NL an AS auf Auszahlung des anteiligen Gewinnes bei Auflösung der Gesellschaft als Sonderbetriebsausgaben bei NL zum Stichtag 31. 10…
…ursprünglichen Mieter inzwischen wieder ausgezogen seien. Es werde daher die Stornierung der Vorsteuerkürzung für Vermittlungsprovisionen in Höhe von S 10.499,00 beantragt. II. Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung Tz. 21: Sonstige Forderungen Wie aus der beiliegenden Rechnung der M-GmbH hervorgehe, habe diese der Bw…
…Bilanzstichtag 31. Dezember 2000 erstmals jene Forderungen, die bereits überfällig bzw. zum nächst folgenden Bilanzstichtag noch ausständig waren, mit einem Zinssatz von 1% pro Monat abgezinst worden waren. Der Bw. nahm pauschale Wertberichtigungen in folgender Höhe vor: 152.922,15 S zum 31. Dezember 2000…
…ob die Forderungen in den Jahren 1994 und 1995 noch als werthaltig anzusehen waren, zumal nach ihren eigenen Angaben bereits in den Jahren ab 1993 von einer Insolvenzgefährdung die Rede und es außerdem nicht einsichtig wäre, weil selbst nach der 100% Wertberichtigung Jahr 1996 im…
…die einerseits behauptete Sanierungsbedürftigkeit der AP GmbH und die andererseits die von dieser behauptete Solvenz infolge hoher stiller Reserven in Bau- und Sachwerten eingeladen, Stellung zu nehmen, da unklar sei, ob die bw. Forderungen gegenüber der AP GmbH in den Jahren 1994 und 1995 noch…