…gegenständlich nicht der Fall. Somit ist eine Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit auszuschließen. | 3. | Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit: Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels gilt bei der gegenständlichen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von weniger als 20 km dann als unzumutbar, wenn für das Zurücklegen…
…2 km unter 20 km. Laut dem oben dargestellten, seitens des Bw. unwidersprochen gebliebenen Zeitplan ist dem Bw. die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar, zumal die einfache Wegstrecke überwiegend in 1,5 h zu bewältigen ist. Dies selbst dann, wenn der Bw. die Wegstrecken zu…
…€ 1.026,16, 2005: € 970,56) zu erhöhen seien. Hinsichtlich dem Pendlerpauschale betrage die Wegzeit bei einer einfachen Wegstrecke unter 20 Kilometer mehr als 1,5 Stunden, weshalb die Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht mehr gegeben sei. Eine Zumutbarkeit der Benützung…
…wobei nachstehende Zeiten für die Zurücklegung der einfachen Wegstrecke durchschnittlich als zumutbar angesehen werden: | unter 20 km | 1,5 Stunden | ab 20 km | 2 Stunden | ab 40 km | 2,5 Stunden Die Wegzeit umfasst nach herrschender Lehre (Quantschnigg/Schuch…
…wurde die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel als nicht mehr zumutbar angesehen, wenn bestimmte - nach Entfernung gestaffelte - Wegzeiten überschritten werden (bei einer einfachen Wegstrecke unter 20 km: eineinhalb Stunden, ab 20 km: zwei Stunden, ab 40 km: zweieinhalb Stunden). An Stelle dieser "Zeitstaffel" wird in der aktuellen…
…02.2013 ist zudem unbeantwortet geblieben. Im streitgegenständlichen Fall steht daher das große Pendlerpauschale, jedoch mit einer einfachen Wegstrecke unter 20 km zu. Bezüglich der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe wird noch einmal auf die Berufungsvorentscheidung vom 18.03.2011 verwiesen. Linz, am 19…
…Bw im berufungsgegenständlichen Zeitraum, wie die Abgabenbehörde erster Instanz in ihrer Berufungsvorentscheidung richtig feststellte, nur Anspruch auf die "kleine" Pendlerpauschale für die Wegstrecke 20 bis 40 km. Aus den obenstehend angeführten Gründen war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Linz, am 6. Juni 2013
…§ 29 b StVO) kein öffentliches Verkehrsmittel existiere oder folgende Wegzeiten überschritten würden: Wegstrecke unter 20 Kilometer 1, 5 Stunden . Da im gegenständlichen Fall die Entfernung unter 20 Kilometer betrage und die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar sei, sei die Berufung abzuweisen. Im dagegen erhobenen Vorlageantrag wurde…
…Wegstrecke unter 20 km mehr als 1,5 Stunden, bei einer einfachen Wegstrecke von 20 km bis 40 km mehr als 2 Stunden und bei einer 40 km überschreitenden einfachen Wegstrecke mehr als 2,5 Stunden beträgt. Liegen Wohnort und Arbeitsstätte mehr als 25 km…
…Dies ist abgesehen von den Fällen körperlichen Behinderung des Arbeitnehmers dann der Fall, wenn die einfache Wegstrecke unter 20 km mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur in mehr als 1,5 Stunden bewältigt werden kann (ständige Judikatur siehe etwa VwGH 4.2.2009, 2007/15/0053: "Aus …
…Einfache Wegstrecke: | Zumutbare Wegzeit: | unter 20 km | 1,5 Stunden | ab 20 km | 2 Stunden | ab 40 km | 2,5 Stunden Ist die Wegzeit bei der Hinfahrt oder Rückfahrt unterschiedlich lang, dann gilt die längere Wegzeit. Die Wegstrecke…
…Einfache Wegstrecke: | Zumutbare Wegzeit: | unter 20 km | 1,5 Stunden | ab 20 km | 2 Stunden | ab 40 km | 2,5 Stunden Ist die Wegzeit bei der Hinfahrt oder Rückfahrt unterschiedlich lang, dann gilt die längere Wegzeit. Die Wegstrecke…
…führte aber in einer Beilage unter anderem aus, dass sie an einer näher bezeichneten Schule in Sch***** unterrichte, die einfache Wegstrecke mit dem Auto 91 km betrage und die Zeit zwischen dem Verlassen der Wohnung (5:10 Uhr) bis zum Arbeitsbeginn (7:45 Uhr) bei…
…wird die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels als nicht mehr zumutbar angesehen, wenn bestimmte - nach Entfernung gestaffelte - Wegzeiten überschritten werden (bei einer einfachen Wegstrecke unter 20 km: eineinhalb Stunden, ab 20 km: zwei Stunden, ab 40 km: zweieinhalb Stunden; Rz 255 der Lohnsteuerrichtlinien 2002). Die Wegzeit…
…von seiner Mietwohnung zur Baustelle gefahren und nach Dienstende zu dieser zurückgekehrt ist (Wegstrecke unter 20 km/ÖV zumutbar), lagen die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Pendlerpauschales nicht vor. Die Kosten für die Zurücklegung der Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung wurden in diesem Fall durch den…
…wenn folgende Wegzeiten überschritten werden: - Wegstrecke unter 20 km: eineinhalb Stunden, - Wegstrecke ab 20 km: zwei Stunden, - Wegstrecke ab 40 km: zweieinhalb Stunden. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in der…
…wenn folgende Wegzeiten überschritten werden: - Wegstrecke unter 20 km: eineinhalb Stunden, - Wegstrecke ab 20 km: zwei Stunden, - Wegstrecke ab 40 km: zweieinhalb Stunden. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in der…
…würden: - einfache Wegstrecke unter 20 km: zumutbare Wegzeit 1,5 Stunden - einfache Wegstrecke ab 20 km: zumutbare Wegzeit 2 Stunden - einfache Wegzeit ab 40 km: zumutbare Wegzeit 2,5 Stunden Im Falle des Bestehens einer gleitenden Arbeitszeit würde sich die Wegstrecke nach der optimal möglichen…
…der Verwaltungspraxis sowie der Lehre jedenfalls nicht mehr zumutbar, wenn folgende Wegzeiten überschritten werden: - Wegstrecke unter 20 km: eineinhalb Stunden, - Wegstrecke ab 20 km: zwei Stunden, - Wegstrecke ab 40 km: zweieinhalb Stunden. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder…
…wenn folgende Wegzeiten überschritten werden: Einfache Wegstrecke unter 20 Kilometer: Zumutbare Wegzeit: 1,5 Stunden. Einfache Wegstrecke ab 20 Kilometer: Zumutbare Wegzeit: 2 Stunden. Einfache Wegstrecke ab 40 Kilometer: Zumutbare Wegzeit: 2,5 Stunden. Die Verwaltungspraxis geht nunmehr in LStR 2002 Rz 255 anstelle der…