…werden können. Bemerkt sei lediglich, dass die vom Bw. vorgetragene Rechtsansicht dazu führen würde, dass (bei wechselnden Arbeitsstätten) § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nie anwendbar wäre, wenn die Tätigkeit des Steuerpflichtigen am selben Arbeitsort letztlich nicht mehr als zwei Monate betragen würde. Dahin…
…Daran vermag auch der Umstand, dass der Geschäftsführer noch eine Tankstelle in Form eines Einzelunternehmens betreibt bzw. dass er einen wechselnden Arbeitsplatz (Verwaltungsarbeiten in den Räumen der GesmbH) hat, nichts zu ändern. Der Verwaltungsgerichtshof geht - wie oben ausgeführt - in ständiger Rechtsprechung von einem funktionalen Verständnis…
…des Bw., sowie den im Veranlagungsakt abgehefteten Lohnzetteln der verschiedenen Dienstgeber. Er ist folgender rechtlicher Würdigung zu unterziehen: Die Aufwendungen für Familienheimfahrten eines Abgabepflichtigen vom Wohnsitz am Arbeitsplatz zum Familienwohnsitz sind dann Werbungskosten, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltführung vorliegen. Sie sind gemäß…
…wenn der Steuerpflichtige den bisherigen Familienwohnsitz deswegen beibehalte, weil er dort ein Eigenheim errichtet habe. Des Weiteren sei die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort unzumutbar bei ständig wechselnder Arbeitsstätte, wenn von vorneherein mit Gewissheit anzunehmen sei, dass die auswärtige Tätigkeit mit bis zu vier…
…Bei Benützung der morgendlichen Busverbindung zwischen B-Ort und D-Ort (3 min) würde sich die Wegzeit erheblich verkürzen. Des weiteren befand sich den Ermittlungen des Finanzamtes zufolge der Arbeitsplatz der Bw. trotz wechselnder Arbeitgeber während des ganzen Jahres 2004 stets am Str.Z 99…
…ich darauf hin, dass ich deshalb nicht in einem unkündbaren Dienstverhältnis stehe. Im Falle eines Verlustes des Arbeitsplatzes stünde meine ganze Familie mittellos in einem fremden Land. Ich glaube, dass dieser Umstand nicht als hinderlich für die Steuerbegünstigung betrachtet werden kann. Die Tatsache, dass mein…
…gewährt worden. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes müsse durch die Erwerbstätigkeit veranlasst sein, zB infolge ständig wechselnder Arbeitsstätte oder bei befristeter auswärtiger Tätigkeit von vier bis fünf Jahren, wenn dies von vornherein feststehe. Die Verlegung des Familienwohnsitzes sei nicht schon deshalb unzumutbar, weil der…
…Vergrößerung/Verkleinerung des Zuständigkeitsbereiches ist jederzeit durch den Bw. möglich. Mit der Tätigkeit als Bezirksleiter ist der ständige Außendienst im oben genannten Bereich verbunden." Den Bezirksleitern stehen in der Zentrale keine Arbeitsplätze zur Verfügung, lediglich ein Schulungsraum, der für etwaige Schulungsmaßnahmen anlassbezogen zur Verfügung steht…
…jedoch würden lt. Lehrplan nur 2-mal wöchentlich Vorträge stattfinden. Es bestünde zudem keine Anwesenheitspflicht. Die Bw. hätte auch nie eine finanzielle Unterstützung des Bundeslandes am Arbeitsplatz erhalten. Über die Berufung wurde erwogen: ad Zuständigkeit nach § 55 Abs. 2 BAO) Gemäß § 57 Abs. 1 BAO…
…der Begründung der abweisenden Berufungsvorentscheidung wurde (nach Wiedergabe von Literatur und Rechtsprechung) auf die Lohnsteuerrichtlinien (kurz: LStR) Bezug genommen. Es treffe zwar zu, dass eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort bei ständig wechselnder Arbeitsstätte unzumutbar sei. Dieser Sachverhalt liege aber nicht vor. Der Bw…
…befristet ist. Gleiches gilt, wenn aufgrund ständig wechselnder Arbeitsstätten konkret, ernsthaft und latent drohend die Möglichkeit der Abberufung an einen anderen Tätigkeitsort gegeben ist (LStR Rz 346). Weiters wird die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung vom VwGH in ständiger Rechtsprechung (etwa VwGH 8.2.2007, 2004/15…
…die Wohnung in Wn so gestaltet sei, dass dort das Wohnbedürfnis der gesamten Familie befriedigt werden könne und nach Begründung des Arbeitsplatzes des Bw in W dessen Ehegattin- aus beruflichen Gründen- und dessen Tochter- aus schulischen Gründen- auch dort (weiterhin) lebten. Bei Durchführung entsprechender Ermittlungen…
…ohne dass das Vorliegen eines Dienstverhältnisses beeinträchtigt würde. Für eine persönliche Weisungsgebundenheit spricht das Fehlen ständig wechselnder Auftraggeber und eine damit verbundene wirtschaftliche Abhängigkeit vom einzelnen Auftraggeber. Die Bw ist die größte Auftraggeberin für den Gesellschafter Herrn S, er erwirtschaftet seine Einnahmen im Streitzeitraum nahezu…
…ein. Der Bw. wiederholte sein bisheriges Vorbringen, dass er dreimal im Monat mit seinem Pkw zu seiner Familie nach Hause fahre. Die einfache Fahrtstrecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnort betrage 180 km. Die Streckenlänge belegte der Bw. durch Messung mittels Routenplaner (map24). Es sei zutreffend, dass…
…für eine Nebenbeschäftigung absetzbar sein sollten. Im Gegenteil werde mit dem Beispiel Krankenpflegerin/Druckereibeschäftigte (iVm "Branchen mit rückläufigen Arbeitsplatzchancen") ein typischer Fall eines Berufswechsels erwähnt. Mehrere Entscheidungen der Berufungsinstanz schlossen sich diesen Ausführungen an und verwiesen dabei u.a. auf Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke…
…betreut. Dieser Liefervertrag für die von C***** entwickelten C*****R****G**** half ganz wesentlich mit, die in Liquidation befindliche Fa. B***** in W*****N***** zu restrukturieren und die Arbeitsplätze damit zu erhalten. (Anlage 3 von Me***** gedruckte Prospektunterlagen). Es ist wohl einsichtig, dass diese Tätigkeit…
…Kalenderjahr 2005 zu bejahen sein wird. Dem Bw war nämlich nicht zumutbar, dass er beim Vorliegen ständig wechselnder Arbeitsstätten und bei der gegebenen Unsicherheit des Arbeitsplatzes nach sechs Monaten seinen Haushalt von l1 nach Österreich verlegt. Die Argumentation des Finanzamtes, innerhalb l2s könne nicht von…
…und kann gemäß Klausel in meinem Arbeitsvertrag auch jederzeit erfolgen (Arbeitsortverlegung im Rahmen von neuen Auftragseingängen). Dass nach Beendigung der Baumaßnahme Wienerwaldtunnel (Auftragsende IG ) eine Arbeitsplatzverlegung erfolgen wird ist anzunehmen. Möglicherweise kann eine Auftragserlangung im Rahmen der Ausschreibungen für die Koralmbahn (Korlamtunnel) im Grazer Raum…
…des Einzugsbereiches des Beschäftigungsortes kann solange nicht gesprochen werden, als dieser Hinderungsgrund nicht weggefallen ist. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist z.B. unzumutbar: - Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte - Wenn von vornherein mit Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit mit bis zu vier…
…erwerbsfähig war, geht auch aus dem Beschäftigungsverlauf des Klägers hervor. Er konnte keine Lehre absolvieren und hatte stets wechselnde Arbeitsplätze, meist im Rahmen von geschützten Arbeitsplätzen, und kam somit über Arbeitsversuche nicht hinaus. Dass der Kläger seit zumindest Jugendzeit unter schweren psychischen Problemen litt, zeigt…