…möglich ist, weil er als Elektriker von der Firma an verschiedene Stellen verschickt werde. Gegen eine Verlegung des Familienwohnsitzes an der Beschäftigungsort sprächen auch die Pensionierung der Eltern, womit eine Pflegebedürftigkeit verbunden sei. Weiters sei eine Familienzusammenführung nach dem neuesten Fremdengesetz sehr unwahrscheinlich. Die Wartezeiten…
…im strittigen Jahr 2006 keine Mehrbelastungen aus einer doppelten Haushaltsführung am Beschäftigungsort zu. Ergänzend wird ausgeführt, dass auch das Vorbringen des Berufungswerbers, es könne sich erst mittelfristig zeigen, ob er sich in seiner neuen beruflichen Tätigkeit bewähre und damit der Wechsel nach Ort2 "endgültig" sei…
…Bereich relativ gering. Während Ihrer Karenzzeit solle diese Tätigkeit ausgebaut werden, um in 2-3 Jahren "hauptberuflich" ausgeübt werden zu können oder zumindest eine wesentliche Einkunftsquelle darzustellen. Da der geplante Wechsel des Beschäftigungsortes allerdings nicht zustande kam wurde das Arbeitsverhältnis des Bw in B. fortgesetzt…
…ca. 58 m2 als zweckentsprechend anzusehen. Die berufliche Notwendigkeit des unterjährigen Wohnsitzwechsels von F nach E ergibt sich zum einen aus dem unterjährigen Wechsel des Beschäftigungsortes von D nach E und zum anderen aus der Tatsache, dass der Mietvertrag betreffend die Wohnung in F auf…
…Zurückverlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort Dienstort_A wiederum begonnen hätte, kann sohin - auch unter Bedachtnahme auf die vom Verwaltungsgerichtshof gebotene Betrachtung der Unzumutbarkeit aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres - in dem (schlussendlich nur knapp über dreimonatigem) Wechsel des Beschäftigungsortes von Dienstort_B nach Dienstort…
…gewichtigen Gründen die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes nicht zugemutet werden kann. Ist der Steuerpflichtige allein stehend oder der Ehegatte am Familienwohnsitz nicht berufstätig, dann können bei einem Wechsel des Beschäftigungsortes die Mehrbelastungen aus der doppelten Haushaltsführung am Beschäftigungsort geltend gemacht werden…
…Steuerpflichtige etwa an beiden Orten beruflich tätig ist oder sonstige Gründe die Verlegung des Wohnsitzes an den Beschäftigungsort unzumutbar machen. Nach Doralt, EStG11 1988, § 4, Rz 352, können bei allein stehenden Steuerpflichtigen bei einem Wechsel des Beschäftigungsortes Mehrbelastungen aus der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden…
…Der Familienwohnsitz in P. wurde beibehalten. Ist der Ehegatte am Familienwohnsitz nicht berufstätig, dann können bei einem Wechsel des Beschäftigungsortes die Mehrbelastungen aus der doppelten Haushaltsführung am Beschäftigungsort geltend gemacht werden, solange die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar ist (vorübergehende doppelte Haushaltsführung). Die Unzumutbarkeit kann…
…Bw. die Pension vorerst lediglich befristet gewährt wurde. Ist der Ehegatte am Familienwohnsitz nicht berufstätig, dann können bei einem Wechsel des Beschäftigungsortes die Mehrbelastungen aus der doppelten Haushaltsführung am Beschäftigungsort geltend gemacht werden, solange die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar ist (vorübergehende doppelte Haushaltsführung). Die…
…Berufungsvorentscheidung betreffend den Einkommensteuerbescheid 2000 begründete das Finanzamt weiter, die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ausserhalb des Beschäftigungsortes ab 13.9.2000 wäre einer privaten Veranlassung zu unterstellen. Im Vorlageantrag wendet sich der Berufungswerber gegen die Feststellung des Finanzamtes, der Familienwohnsitz habe bis 12.9.2000 in…
…zu kürzen. Der Vertreter des FA verwies in rechtlicher Hinsicht zur doppelten Haushaltsführung, dass - wie im Vorlagebericht ausgeführt - im gegenständlichen Fall der Familienwohnsitz aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt worden sein, weswegen nach dem im Vorlagebericht zitierten Erkenntnis des VwGH Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung…
…2005 am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte von € 7.730,73 gehabt, weswegen unter Berücksichtigung der VwGH Judikatur bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes keine private Veranlassung unterstellt werden könne. Beantragt wurde weiters die Berücksichtigung von Versicherungsprämien iHv. € 1.143,96…
…Beschäftigung durch seine Gattin geändert habe. Sein Familienwohnsitz und der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen sei stets im Burgenland gewesen, der Wohnsitz am Beschäftigungsort in Wien sei für ihn und seine Frau immer nur Nebenwohnsitz gewesen. Es sei daher auch nie zu einer Verlagerung des Familienwohnsitzes gekommen…
…Ehegattin auch weiterhin in W wohnen bleiben und hier den Lebensabend verbringen. Seine Tochter VM habe sich vom Wechsel des Studienortes nach I durch ein besseres persönliches Studienumfeld sowie durch die neue Studienordnung einen besseren Lernerfolg erhofft und dieses Ziel, wie die abgelegten Prüfungen zeigten…
…Y-Straße in G. . Strittig sind nun im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat die Fragen, in welcher Höhe die Aufwendungen für Wohnungskosten am Beschäftigungsort in G. als Werbungskosten abzugsfähig sind (Veranlagungsjahr 2005) und ob die Aufwendungen für diese Wohnung in G. sowie die Aufwendungen für…
…Vorlageantrag wiederholte der Bw. sein Berufungsvorbringen und brachte ergänzend vor, dass er als Leasingarbeiter tätig sei und daher sein Einsatzort nicht fest bestimmt sei bzw. jederzeit wechseln könne. Daher sei es ihm nicht möglich, seinen Wohnsitz dauerhaft an seinen Arbeitsort zu verlegen. Sein Hauptwohnsitz sei…
…Die Kosten für den eigenen Wohnsitz stellen typische Haushaltsaufwendungen bzw. Aufwendungen für die Lebensführung dar und sind demnach grundsätzlich nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Liegt der Familienwohnsitz eines Steuerpflichtigen allerdings außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, sodass eine tägliche Rückkehr an diesen Wohnsitz nicht zumutbar ist…
…Kosten der Familienheimfahrten könnten nur berücksichtigt werden, wenn diese berufliche bedingt seien, wenn die Wahl des Familienwohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort auf private Gründe zurückzuführen sei, seien diese Aufwendungen nicht abzugsfähig. Eine berufliche Veranlassung liege dann vor, wenn dem Arbeitnehmer die Verlegung des…
…daraus entstandenen Aufwendungen nicht abzugsfähig (siehe auch das Erkenntnis des VwGH vom 18.5.1995, 93/15/0244). Die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung seien nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes privat veranlasst sei (vgl. Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuerhandbuch…
…Hauptwohnsitz seien Aufwendungen für Fernsehen und Internet angefallen. Der Vertreter des Finanzamtes stellte die Rechtslage zu Familienheimfahrten und doppelten Haushaltsführung anhand der LStR 2002 dar. Im konkreten Fall hätte das Finanzamt kein Problem gehabt, Wohnungskosten am Beschäftigungsort in K. im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anzuerkennen…