…Veräußerungsgewinne noch Gesellschafter war, werde derzeit geklärt. Sollten die Summen tatsächlich an den Bw. fallen, so seien nach derzeitigem Kenntnisstand die Wartetastenverluste anzurechnen. Nach 11 Jahren sei über dies Verjährung anzunehmen. Mit Bescheid vom 28. August 1998 wurde die Berufung vom 28. Juli 1998 gem…
Einkünfte aus Gewerbebetrieb: | | | | C. Transportgeräte Handels GmbH & Co KG (StNr.: 01-xxx) | | 186.723,00 S | | C. Transportgeräte Leasing GmbH & Co. KG (StNr.: 01-xxxx | | 101.075,00 S | | Zwischensumme: | | 287…
…von 10,326.216,53 S brachte die Bw. ua. einen IFB-Wartetastenverlust aus dem Jahr 2000 in Höhe von 4,880.040,00 S in Abzug (Kennzahl 639 der Körperschaftsteuererklärung für 2001, S 38/2001 K-Akt), der aus dem "eigenen" Betrieb der Bw…
…134,03) enthalten. Auf Grund von verrechenbaren Wartetastenverlusten aus der Inanspruchnahme von Investitionsfreibeträgen sowie aus dem Abzug von Verlustvorträgen seien das zu versteuernde Einkommen und die daraus resultierende Körperschaftsteuer betragsmäßig geringer als der im Jahr 2001 angefallene Betrag für die belgische Kapitalertragsteuer. Eine Anrechnung des…
… 18 Abs. 6 EStG würden lt. beigeschlossener Tabelle für die Jahre 1989 bis 2004 36.305,32 € und die verrechenbaren Verluste (Wartetastenverluste) 8.935,64 € betragen. Es sei sehr wohl von Relevanz, ob ein Beteiligungsengagement mit dem Totalverlust der Einlage bei gleichzeitiger gänzlicher…
…ausgehen, dass sämtliche Tätigkeiten von zur Buchführung verpflichteten Körperschaften als ein Gewerbebetrieb anzusehen seien, und daher nicht darauf abgestellt werden müsse, ob die zukünftigen Gewinne im identen "IFB wartetastenverlusterzeugenden" Betrieb anfallen würden. In der Berufungsergänzung vom 13. Juni 2003 wurde vorgebracht: "Gemäß § 10 Abs. 8…
…Diese Phase umfasse auch Aufwendungen aus Vorbereitungshandlungen. Daher hätten lediglich die Anlaufverluste für 1999 bis 2001 sowie die Wartetastenverluste für 1999 und 2000 Anerkennung gefunden. (3) Gegen diesen Bescheid sowie gegen den damit im Zusammenhang stehenden Bescheid, mit welchem hinsichtlich Einkommensteuer für 2005 Anspruchszinsen zur…
…Gleichzeitig erhöhte es die gemäß § 2 Abs. 2b EStG verrechenbaren Verluste um die im erklärten Betrag nicht erfassten IFB-Wartetastenverluste der Jahre 1999 und 2000, berücksichtigte aber den Verlustabzug nur mit 88.867,- €. Die Änderungen gegenüber der Erklärung begründete das FA im Bescheid mit…
…| Einkünfte aus Gewerbebetrieb | | siehe oben | a) Lt. Tangente zu Beteiligung 1: Wartetastenverluste (IFB) | -26.522,00 + 2.711,00 | 16.272,00 - 2.711,00 | b) Lt. Tangente zu Beteiligung 2: | | -1.986.796,00 |…
…00 | 31.938.788,16 | 5.265.845,65 | 24.036.275,85 | 61.340.909,66 | IFB-Wartetastenverlust | | | -5.265.845,65 | -12.297.375,00 | -17.563.220,65 | Steuerliches Ergebnis |…
…wurde unter der Kennzahl 330 der angeführten Erklärung ein Betrag von 187.938,00 S angegeben (S 2/2001 F-Akt Bw.). Da bei den atypisch stillen Gesellschaftern aus Vorjahren Wartetastenverluste aus der Bildung von Investitionsfreibeträgen von rund 3,900.000,00 S bestanden (vgl…
…beiliegenden korrigierten Körperschaftsteuererklärung vorzunehmen. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 4. Februar 2004 wurde der Berufung lediglich betreffend die so genannten IFB-Wartetastenverluste in Höhe von S 40.056,00 (€ 2.910,98) stattgegeben. Der beantrage Abzug von in den Jahren 1998 bis 2000 angefallenen…
…der Abgabenerklärung ein steuerlich relevantes, positives Ergebnis allerdings lediglich beim Bw., resultierend aus dessen Veräußerungsgewinn anlässlich seines Ausscheidens aus der KG (Auflösung des nicht auffüllungspflichtigen Verlustverrechnungskontos sowie der IFB-Wartetastenverluste) und aus dem anteiligen Sanierungsgewinn. Gegen den nach erklärungsgemäß vorgenommener Gewinnfeststellung gem. § 188 BAO an…
…vertragswidrig vorgenommen worden. Ergänzend zum Gesellschaftsvertrag wäre weiters im Jahre 1996 vereinbart worden, den stillen Gesellschaftern keine weiteren Verluste zuzuweisen. Die verbleibenden Verlustanteile seien als Wartetastenverluste dem Geschäftsherrn zu überrechnen, und würden daher dessen Ergebnisanteile bzw. Wartetastenverluste künftige Gewinnanteile der stillen Gesellschafter verringern. Lt. Bw…
… 188 BAO vom 27. Februar 2001]. Da diesem Gewinnanteil "Wartetastenverluste" aus Vorjahren in ausreichender Höhe gegenüberstünden, weise dieser Steuerbescheid im Jahr 1996 verrechenbar gewordene Verluste in Höhe von ebenfalls S 5,895.131,00 auf. - für das Jahr 1998 ein Gewinnanteil in Höhe von S…
…Die Wiederaufnahme sei eine Ermessensentscheidung. Bei der Ermessensübung wurde berücksichtigt, dass Umstände gewichtiger Art (Verrechnung von Verlustvorträgen und IFB-Wartetastenverluste in beträchtlicher Höhe) hervorgekommen sind. Dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) sei der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit gegeben worden. Die berufungsgegenständliche Wiederaufnahme sei…
…ihrer Einlagen gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages zu verteilen. b) Verluste (ausgenommen IFB-Wartetastenverluste) werden zunächst bis zu einem Betrag von ATS 250.000 der Gesellschafterin N...(Kommanditistin) zugewiesen. Der verbleibende Verlust (inklusive IFB-Wartetastenverlust) ist zwischen den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Einlagen gemäß § 3 des…
…wurde nicht festgestellt. Am 15.6.1999 erging der Feststellungsbescheid 1997 betreffend die oa. Firma. Ausgleichsfähige Wartetastenverluste gemäß § 23 a EStG 1972 wurden für die Jahre 1996 und 1997 nicht festgestellt. Für die Jahre 1996 und 1997 erließ das Finanzamt zu den Einkommensteuerbescheiden Änderungen gem. …
…Nicht mehr gewährt wurde der Verlust aus dem Jahr 1996 in Höhe von 13.401,00 S. Die IFB-Wartetastenverluste in Höhe von 18.820,00 S aus den Jahren 1995 und 1996 wurden bereits bei der Veranlagung des Jahres 1997 abgezogen. Im Umsatzsteuerbescheid für…
…an ihre Tochtergesellschaften A.SA und B.SA seien im Jahresabschluss 2003 mit € 1,356.381,25 enthalten. Auf Grund von verrechenbaren Wartetastenverlusten aus der Inanspruchnahme von Investitionsfreibeträgen sowie aus Verlustvorträgen habe das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2003 € 152.214,56 betragen…