…der etwa noch erforderlichen Ermittlungen, somit in sachverhaltsmäßiger Hinsicht grundsätzlich entscheidungsreif vorzulegen. Bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit - insbesondere infolge erstmaligen oder geänderten Vorbringens nach Rechtsmittelvorlage - hat der UFS den Sachverhalt im Interesse der materiellen Wahrheitsfindung und der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen weiter zu erforschen. …
…da im Verfahren keine diesbezüglichen Unterlagen vorgelegt bzw. vorgehalten worden seien. Im Gegenteil habe der Beschuldigte durch sein reumütiges Geständnis wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen. Weiters werde das Vorliegen zweier einschlägiger Vorstrafen bestritten. Der grundsätzlich um eine Regelung seiner finanziellen Verhältnisse bemühte Beschuldigte lebe derzeit in…
…Das Erkenntnis erging nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, welche vom Prinzip des Parteiengehörs und der amtswegigen Wahrheitsfindung getragen war und in welcher es- so wie im Abgabenverfahren- im wesentlichem um die Feststellung der vom Bf. an sich gebrachten Menge an Schmuggelzigaretten ging. Es ist daher…
…Umfang und Intensität der amtswegigen Ermittlungspflicht sind sogar nur unter Bedachtnahme auf korrespondierende Pflichten der Partei bestimmbar. In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit ist bzw. eine solche unterlässt, tritt die Verpflichtung der Behörde…
Berufungsentscheidung »Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Ministerialrates Ing. XY, Beamter, Konsulent und Autor, gegen die Bescheide des Finanzamtes, betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1990 bis 1994 im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier nach der am 20. Jänner 2012 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße…
…Umstände des § 34 Abs. 1 Z 2 (finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit) und Z 17 StGB (Geständnis bzw. wesentlicher Beitrag zur Wahrheitsfindung) erkennen. Was die nicht (mehr) bestimmungswidrig verwendete Teilmenge von 100 Litern Heizöl und damit hinsichtlich eines (geringen) Teilbereiches lediglich versuchte Tat (vgl. § 34 Abs. 1 Z…
…ausführte, dass für den Abgabepflichtigen in Fällen, in denen der abgabenrechtliche Sachverhalt von Auslandsbeziehungen gekennzeichnet ist, eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Wahrheitsfindung besteht. Kommt der Abgabepflichtige dieser Verpflichtung nicht in ausreichendem Maße nach, so hat er die Folgen, die sich aus der Nichtanerkennung unbewiesen gebliebener…
…Berufungswerber (Bw.) aus, dass er in leicht nachvollziehbarer Weise und ausführlich dargestellt habe, dass er keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezogen und ferner über das gesetzlich geforderte Maß hinaus am Verfahren und zur Wahrheitsfindung mitgewirkt habe. Ferner sei dem Bw. nicht nachvollziehbar, warum die Behörde die…
…mit Ihrem Schriftsatz vom 4. Juni 2012 wie folgt: "Die bei der erfolgten Betriebsprüfung getroffenen Feststellungen entsprechen nicht der Wahrheit. Die abgabenbehördliche Prüfung erfolgte rechtswidrig, willkürlich und entgegen dem Prinzip der Wahrheitsfindung und Objektivität. Diesbezüglich verweise ich auf meinen Antrag auf Aufhebung gem. § 299 Abs…
…der Identität seines Geschäftspartners vergewissern. Wenn Auslandssachverhalte vorliegen, treffe ihn bei Erhebung des Steuertatbestandes eine erhöhte Mitwirkungspflicht und er müsse - sofern dies nach seiner Meinung der Wahrheitsfindung dienlich sei - im Ausland lebende Zeugen stellig machen. Eine Glaubhaftmachung genüge nur dann, wenn dem Abgabepflichtigen nach den…
…der Verpflichtung, nicht jedoch eine Verkürzungsabsicht zugestanden worden. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat demnach mildernd die bisherige Unbescholtenheit, den Beitrag zur Wahrheitsfindung und die teilweise geständige Verantwortung, als erschwerend keinen Umstand. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Strafberufung des Amtsbeauftragten vom 14. September…
…des einzelnen Falles zweckdienlich ist. An der konkreten Wahrheitsfindung müsste gerade der unabhängige Finanzsenat ein besonders großes Interesse haben und deshalb wären die von mir angegebenen Zeugen auf Kosten der Behörde zu laden gewesen und wegen der Tatsachen von besonderer Tragweite nach § 175 BAO zu…
…habe - habe er gehofft, keinen (finanzstrafrechtlichen) Tatbestand zu verwirklichen. Hinzuweisen sei außerdem auf das reumütige Geständnis und das überaus kooperative Verhalten des Bf., mit dem er einen wesentlichen Beitrag zur Wahrheitsfindung geleistet habe. Überdies sei zu unterstreichen, dass der gesamte durch den Bf. (mit)verursachte…
…weil die Firma keinen Betriebssitz hatte. Der Bw. kann daher nicht vorgeworfen werden, sie habe an der Wahrheitsfindung nicht mitgewirkt. Sie hat sich auch nicht verschwiegen, wie der Beschwerdeführer in der VwGH-Entscheidung 94/14/0060. Der objektive Anschein spricht somit zunächst noch nicht zweifelsfrei…
…sein Geständnis, den Beitrag zur Wahrheitsfindung und eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Zeitraum an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates…
…die Jahre 1998 bis 2004 einen Gesamtgewinn von € 23.733,15 zeige. Dem Auftrag der Wahrheitsfindung entsprechend hätte die Betriebsprüfung ein annähernd gleiches Ergebnis feststellen müssen. Die Bw erkläre sich bereit, die Kapitalertragsteuer für die beiden Gewinnjahre 2000 und 2002 ohne Anrechnung von Verlustvorträgen…
…36.000,00 an den Gegenanwalt Dr. L überwiesen hat. Anscheinend wollen Sie keine Kontoauszüge (wie Sie sagten am Tel.) vom Vereinsgebaren einsehen, denn es würde für mich sprechen und der Wahrheitsfindung dienen und es würde das bestätigen was ich immer gesagt u. geschrieben habe??…
…96 bzw. 11 Os 176/96) reiche es für den geforderten Zusammenhang nicht aus, dass die Eröffnung "zur Wahrheitsfindung in dem konkreten anhängigen Strafverfahren potenziell dienlich sei", sondern müsse zwischen dem offen zu legenden Bankkonto und der Person des Verdächtigen eine solche Verbindung bestehen, die…
…gewesen. Es habe kein Erfassungsjournal gegeben, keine lesbaren Grundaufzeichnungen im Sinne der BAO und kein Erfassungsjournal im Textformat. Bei der Strafbemessung wurde der Beitrag zur Wahrheitsfindung als mildernd, eine Vorstrafe als erschwerend berücksichtigt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung der Beschuldigten vom 23…
…als Mitglied der ARGE B/N wegen des Vortäuschens dieser ARGE nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen seien, da die Existenz der ARGE im Zuge der gerichtlichen Wahrheitsfindung vom Bw. in Abrede gestellt worden sei und damit die Eignung als notwendiges Betriebsvermögen nicht habe nachgewiesen werden können…